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Öffentliches Recht

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)

Der vorläufige Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO schützt Betroffene vor Nachteilen durch sofort vollziehbare Verwaltungsakte. Zentral sind die Statthaftigkeit des Antrags, die Systematik gesetzlicher (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO) und behördlicher (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) Ausnahmen vom Suspensiveffekt sowie das Verhältnis zu § 123 VwGO. Examensklassiker: Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO), Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung, § 80a VwGO bei Drittanfechtung.

Zu diesem Thema haben wir 86 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Eilrechtsschutz im Waffenrecht

In der Fortgeschrittenenklausur wird der Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Maßnahmen behandelt. Die Kandidaten prüfen den einstweiligen Rechtsschutz gegen behördliche Anordnungen nach dem Waffengesetz, insbesondere unter Berücksichtigung verwaltungsprozessualer Besonderheiten. Der Fall verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit öffentlich-rechtlichem Verwaltungsrecht und den Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Waffenrecht+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“

Die Klausur behandelt die Rücknahme einer fiktiv erteilten Baugenehmigung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung im Zusammenhang mit einer nachträglich bekanntgemachten Veränderungssperre. Prüfungsgegenstand sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO), der Genehmigungsfiktion im Baugenehmigungsverfahren, der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich einer Veränderungssperre sowie die Organzuständigkeit der Gemeindevertretung.

Andreas Lenk· JA 2026, 764· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die BaugenehmigungBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.

Dr. Philipp Overkamp· JuS 2026, 618· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen+6 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Der aufgebrachte Apotheker

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Aktenvortrag für Referendare aus dem Bereich des öffentlichen Rechts. Gegenstand ist das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen angeblicher Unzuverlässigkeit, einschließlich der Bindung an strafgerichtliche Feststellungen und der Auslegung der Unverhältnismäßigkeit. Thematisch steht das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit sowie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Zentrum.

Dr. Jan-Martin Schneider· JA 2026, 328· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GewerberechtBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

* "Zwischen Fluss und Meer

Der Fall behandelt ein von der Versammlungsbehörde ausgesprochenes Verbot einer pro-palästinensischen Versammlung wegen der geplanten Verwendung einer Parole, die von der HAMAS verwendet wird. Thema sind insbesondere das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit zu polizeilicher Gefahrenabwehr und Kennzeichenverboten sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Versammlungsverbot.

Sarah Praunsmändel, Hundt-Matthies, Zimmermann· JA 2026, 314· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht

Die Klausur thematisiert die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen der Eilrechtsschutz, drittschützende Normen, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Ausländer im Ausland, die Bestimmtheit des Antrags sowie die verfassungskonforme Auslegung der einschlägigen Normen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Zusammenspiel zwischen Außenwirtschaftsrecht und Grundrechten im Kontext aktueller bewaffneter Konflikte.

Dr. Alexander Wentker· JA 2025, 400· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examenübungsklausur: Ein Bebauungsplan mit Komplikationen

In dem Fall begehrt die Eigentümerin E eines Grundstücks im Ortsteil O der Gemeinde G die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gaststätte. Im Zentrum steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines neu gefassten qualifizierten Bebauungsplans, der nach einem kontroversen politischen Prozess und im Wege einer Videokonferenz beschlossen wurde. Zu prüfen ist unter anderem die Zulässigkeit der Gaststätte nach der BauNVO sowie der Ablauf und die Wirksamkeit des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Auslegung und Form der Gemeinderatssitzung. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Bauplanungsrechts und der kommunalen Selbstverwaltung.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“

Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.

Max Stadter, Milena Wilkens· ZJS 2025, 501
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten

Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.

Prof. Dr. Jens Gerlach· JuS 2025, 246· 120 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsGefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

»Vereinsverbot oder Medienzensur?«

Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.

JURA 2025, 2017· 300 Min
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Genschere für zuhause

Die E-GmbH vertreibt ein CRISPR-Gentechnik-Baukasten-Set für private Haushalte. Nach einer öffentlichen Warnung der zuständigen Landesbehörde wegen möglicher Verstöße gegen das Gentechnikgesetz und daraus folgender Medienberichterstattung sieht sich die E in ihren Grundrechten, insbesondere der Berufsausübungsfreiheit, verletzt. Zu prüfen ist, welche prozessuale Möglichkeit E für dringenden Rechtsschutz hat und wie die Erfolgsaussichten dieser Maßnahme sind.

Johannes Freise, Dr. Timo Faltus· JA 2024, 755· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile

Der Fall thematisiert die rechtliche Einordnung einer Fußball-Fanmeile als Sondernutzung öffentlicher Straßen, die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Klagen sowie die Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Genehmigung für einen Verkaufsstand. Es werden Fragestellungen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht, Straßenrecht, Verwaltungsprozessrecht und zum einstweiligen Rechtsschutz behandelt.

Johannes Forck, Tim Renner· JA 2024, 579· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenGrundlagenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

In der Klausur werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung in Folge des russischen Angriffskriegs und der Sanktionspolitik thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Treuhandverwaltung über eine kritische Energieraffinerie nach § 17 EnSiG sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragestellungen, insbesondere Grundrechte und einstweiliger Rechtsschutz. Die Beteiligung russischer Staatsunternehmen wirft zudem Fragen nach der Grundrechtsberechtigung sowie unionsrechtlichen Freiheiten auf.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“

Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Haus der Musik“

In diesem Übungsfall aus dem öffentlichen Recht errichtet L im unbeplanten Außenbereich ein 'Haus der Musik', welches ohne Baugenehmigung an einen Musikverein vermietet wird. Nach Erlass einer Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung stellt L einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die bauordnungsbehördliche Maßnahme. Es ist zu prüfen, ob der Antrag Erfolg haben kann, insbesondere unter Berücksichtigung von § 35 BauGB.

Tim Buchholz· JA 2024, 217· 120 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Verwaltungsrecht und Europarecht

Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.

Robert Böttner, Eric Böttner· JURA 2024, 772
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+4 weitere
JURA 20241. Staatsexamen

»Kontroversen um den Konverter«

Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.

JURA 2024, 2096· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«

Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.

Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenVerwaltungsvollstreckung+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Heilt die Zeit alle Fehler?

Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.

Vincent Weber· JURA 2023, 874
Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

»Klimaprotest vor dem Landtag«

Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.

Rudi Lang, Christoph Weber· JURA 2023, 220
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Cave Canem!

Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Florian Berger· JURA 2023, 97
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der vergessene Suspensiveffekt

Der Fall behandelt den vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten durch die Luftsicherheitsbehörde. Im Fokus steht insbesondere das Verhältnis von Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Suspensiveffekt, sowie die rechtlichen Voraussetzungen und das Ermessen beim Widerruf nach § 49 VwVfG unter Bezugnahme auf das Luftsicherheitsgesetz.

Dr. Daniel Berneith· JA 2022, 496· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Zulässigkeit der AnfechtungsklageZulässigkeit der Verpflichtungsklage+3 weitere
ZjS 2022Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!

Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.

David Preßlein· ZJS 2022, 753
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?

Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.

David Klock, Lars Großmann· ZJS 2022, 407
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet

Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.

Maximilian Roth· ZJS 2021, 800
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel

Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.

Vincent Weber, Rudi Lang· ZJS 2021, 632
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die infektionslose Versammlung

In dem Fall begehrt der Antragsteller Eilrechtsschutz gegen eine Reihe von infektionsschutzrechtlich motivierten Auflagen für eine geplante Versammlung während der Coronapandemie in NRW, darunter Teilnehmerbegrenzung, Mindestabstand, Flyer-Verbot und die Pflicht zur Erstellung einer Teilnehmendenliste. Zu prüfen sind insbesondere die verfassungs- und versammlungsrechtlichen Anforderungen an solche Auflagen, das Spannungsverhältnis zu Grundrechten sowie die Zulässigkeit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes.

Anne Wagner, Dr. Sebastian Schlingloff· JA 2021, 224· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten“

Die M-GmbH, Betreiberin mehrerer Fitnessstudios in Bayern, wehrt sich gegen eine behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung ihrer Studios durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Geschäftsführer sieht die Schließungsregelung als rechtswidrig an und bezweifelt die Zuständigkeit des bayerischen Verordnungsgebers sowie die ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelungen ausreichend parlamentarisch legitimiert sind und ob sie die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, unverhältnismäßig einschränken. Zudem wird die fehlende Ausnahme für Studios mit erweiterten Hygienemaßnahmen thematisiert.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung

Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.

Henning Tappe· JURA 2021, 820
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GrundlagenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Die Leiden des jungen Werner

Die Klausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Gefahrenabwehrrecht und Waffenrecht am Beispiel eines Partei- und Kommunalpolitikers, dem waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Thematisiert werden die Anforderungen an die Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne, die Bedeutung eines Parteiverbots sowie die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen und des Sofortvollzugs.

Johanna Gabler, Christoph Hautkappe· JA 2020, 924· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselWaffenrecht+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine

A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft

Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.

Thomas Herbein· JURA 2020, 512
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen

Im Mittelpunkt des Falles steht der behördliche Widerruf der Zuteilung von roten Kfz-Kennzeichen an einen Autohändler wegen verschiedener Verstöße gegen die Auflagen. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, da der Bescheid als existenzgefährdend angesehen wird und Zweifel an der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Bescheids erhoben werden, insbesondere hinsichtlich Anhörung und Ermessensausübung.

Andreas Lenk· JA 2019, 779· 60 Min
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?

Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

Marco Meyer· ZJS 2019, 221
Recht der öffentlichen SachenKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Krawallos gegen Fundamentalos“

Der Veranstalter D meldet eine Demonstration in der Stadt W an und erhält von der Ordnungsbehörde die Auflage, diese auf eine Standkundgebung zu beschränken. Hintergrund sind polizeiliche Erkenntnisse über mögliche gewalttätige Ausschreitungen und begrenzte Einsatzkräfte aufgrund weiterer Versammlungen am selben Tag. D hält die Maßnahme für rechtswidrig und beantragt gerichtlichen Rechtsschutz, um den Demonstrationszug wie geplant durchführen zu können. Im zweiten Teil beanstandet D nach der durchgeführten Standkundgebung den Einsatz einer Mastkamera durch die Polizei und klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme. Der Fall behandelt versammlungsrechtliche Eingriffe, Grundrechte und die polizeiliche Gefahrenabwehr.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme

Die Klausur thematisiert eine Verfügung der Ordnungsbehörde, nach der ein privates Grundstück beschlagnahmt und für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden soll. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf die polizei- und ordnungsrechtlichen Vorschriften des NSOG und eventuelle Grundrechtseingriffe.

Dr. Sina Fontana, Manfred J. Klein· JA 2017, 846· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Gefährliche Reinlichkeit

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage gegen einen gemeindlichen Bescheid zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger. Dabei werden die formelle und materielle Rechtmäßigkeit von Verordnung und Bescheid, die Anwendung von Härtefallregelungen sowie mögliche Verstöße gegen kommunalrechtliche Vorgaben und Grundrechte geprüft. Ebenso wird die Statthaftigkeit und Begründetheit des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht München thematisiert.

Dr. Martin Heidebach· JA 2017, 757· 300 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsZulässigkeit der AnfechtungsklageKommunale Satzungen+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans

In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit eines von der Stadt Darmstadt erlassenen Aufenthaltsverbots für Fußballfans eines bestimmten Vereins anlässlich eines Fußballspiels und dessen Überprüfung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes. Ein betroffener Fan möchte mittels Eilantrag erreichen, das Verbot aufzuheben, um das Spiel am Luisenplatz ansehen zu können. Zentral sind Fragen zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts, zur Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme sowie zur einschlägigen Rechtsgrundlage.

Julia Löbich, Florian Schuch· JA 2017, 280· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Das Kreiswehrersatzamt als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende

E wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Kreiswehrersatzamts als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende innerhalb eines reinen Wohngebiets. Die Klausur prüft vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, den Wohnbegriff und möglichen Drittschutz, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Eilrechtsschutzes.

Alexander Stark· JURA 2017, 845
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft

Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

In dieser Fortgeschrittenenklausur soll unter anderem geprüft werden, ob das polizeiliche Verbot einer Versammlung ('Tag der deutschen Patrioten') in Hamburg rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung eines polizeilichen Notstands und der Pflicht zur Amtshilfe. Im Mittelpunkt stehen Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der Verantwortlichkeit für Störungen und den Anforderungen an behördliche Handlungen im Versammlungsrecht. Es sind Hamburger Landesrecht sowie das Bundes-Versammlungsgesetz maßgeblich.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten

Die Klausur behandelt das verwaltungsrechtliche Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen rechtsextremer Aktivitäten und vermeintlicher Unzuverlässigkeit. Zu prüfen ist insbesondere, ob das politische Engagement des Antragstellers, seine Nähe zur NPD und damit verknüpfte Aktivitäten die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen und der Widerruf rechtmäßig ist. Zudem werden grundrechtliche Aspekte, etwa die Berufsfreiheit und Zulässigkeit des politischen Engagements, thematisiert.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2016, 531· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gewerberecht+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Marco Penz· JURA 2016, 802
Versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Öffentliches Baurecht und Verwaltungs-prozessrecht: Geplante Flut im Wohngebiet

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des vorläufigen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Drittanfechtungskonstellationen und deren Zusammenspiel mit dem Bauplanungsrecht. Schwerpunkte liegen auf der inzidenten Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans nach dem Maßstab des Abwägungsgebots sowie auf Fragen der Verwaltungszustellung und Fristenberechnung.

Jonas Hyckel· JURA 2016, 424
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

S, ein Schüler der 4. Grundschulklasse, erhält wegen nicht ausreichender Mathematik-Note keine Empfehlung für das Gymnasium, sondern für die Oberschule. Die Eltern halten das für grundrechtswidrig und fechten die Entscheidung an, da in anderen Bundesländern das Elternwahlrecht gilt. Sie wenden sich nach erfolglosem Widerspruch an einen Verwaltungsrechtler, um den Übertritt zum Gymnasium durchzusetzen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten

Die Klausur behandelt ein ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten mit strafbarem Inhalt im öffentlichen Raum durch das Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Schwerpunkte sind die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, der sofortigen Vollziehung, der Vereinbarkeit mit Grundrechten sowie der Widerspruchsbescheid. Es geht insbesondere um den Schutz der öffentlichen Ordnung und die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und öffentlichem Interesse.

GrundlagenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Tierische Kunst

Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Viel Wind um Nichts?

Im Sachverhalt wird die Genehmigung einer Windkraftanlage in unmittelbarer Nähe zum Grundstück des Antragstellers A thematisiert. A begehrt im Wege des Eilrechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, nachdem die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat. Zu prüfen sind verwaltungsprozessuale und immissionsschutzrechtliche Fragen, insbesondere zum Rechtsschutzbedürfnis und zur Bindungswirkung des Vorbescheids.

Dr. Jochen Kerkmann· JA 2014, 600· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Umweltrecht+3 weitere
JA 20142. Staatsexamen / Referendariat

Das Ultra-Verbot

Im Fall geht es um einen Fußballfan und Ultra-Mitglied, gegen den ein polizeiliches Aufenthaltsverbot für das Stadion und den Universitätscampus anlässlich eines Heimspiels ausgesprochen wurde. Es wird insbesondere die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, der Sofortvollzug sowie die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes geprüft.

Richard Yamato· JA 2014, 378· 60 Min
Polizeiliche StandardmaßnahmenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
ZjS 20142. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten

Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.

Nils Schaks· ZJS 2014, 682
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft

In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Mahnende Besen kehren aus

Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.

Karoline Büchler, Nils Grosche· JURA 2014, 1163
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Auf der Hut

Im Mittelpunkt des Falles steht ein mit sofortiger Vollziehung versehenes polizeirechtliches Aufenthaltsverbot gegen einen bekannten Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Zu prüfen sind die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbotes, der Androhung eines Zwangsgeldes sowie die Anforderungen an die Begründung einer Vollziehungsanordnung. Außerdem werden prozessuale Fragen rund um das verwaltungsgerichtliche Vorgehen des Adressaten behandelt.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausreise unerwünscht

Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.

Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

In diesem Original-Examensaktenvortrag wird die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf geprüft, mit der das Tätowieren eines Ponys ('Speedy') mit einer 'Rolling-Stones-Zunge' untersagt wird. Im Mittelpunkt stehen tierschutzrechtliche Fragen sowie Aspekte der Berufsfreiheit und Verfahrensrecht, einschließlich einstweiliger Rechtsschutz und Zustellungsfragen.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 936· 60 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JURA 2012, 543
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Nomen est omen

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.

Robert Horn· JURA 2012, 64
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur behandelt eine straßenrechtliche Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die dem Antragsteller das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung (Prostitution) auf öffentlichen Wegen untersagt und deren sofortige Vollziehung anordnet. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung, die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, die Anforderungen an die Vollziehungsanordnung sowie die Grundrechtsrelevanz und die prozessuale Situation im einstweiligen Rechtsschutz.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
StraßenrechtGefahrenabwehrverordnungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Zum Verwechseln ähnlich

Die Klausur thematisiert den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen eine sofort vollziehbare Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung der sofortigen Vollziehung, die Voraussetzungen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit sowie die Maßstäbe für vorläufigen Rechtsschutz im Gewerberecht.

Dr. Christine Gömöry· JA 2011, 698· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gewerberecht+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der abgestellte Pkw

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer straßenrechtlichen Verfügung, mit der die Stadt Meschede einem Bürger das Abstellen eines zum Verkauf angebotenen PKW auf einem öffentlichen Parkstreifen untersagt und dessen Entfernung im Wege der Ersatzvornahme androht. Im Vordergrund steht die Prüfung einstweiliger Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Voraussetzungen und das Ermessen bei der sofortigen Vollziehung. Es wird die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht sowie die Vollstreckungsmaßnahmen thematisiert.

Günter Proppe· JA 2010, 818· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Black Jack

Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Hundehaltungsuntersagung und Anleinpflicht nebst Androhung von Zwangsmitteln. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids einschließlich Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs. Zugrunde liegt das bayerische Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht.

Anton Meyer· JA 2010, 738· 300 Min
Grundlagen Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Brand im Pharmalabor – Wohnungseinweisung in Gefahrensituationen

Im Pharmalabor kommt es zu einer Explosion mit krebserregenden Gasen. Die Polizei weist fünf Zivilisten zur Unterbringung in die Villa des Eigentümers A ein. A wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht mittels Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese polizeiliche Maßnahme und argumentiert u.a. fehlende persönliche Verursachung und alternative Unterbringungsmöglichkeiten. Zu prüfen ist, ob der Antrag Erfolg hat.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Mahnwache in Görlitz

Im Fall wird das Verbot einer Mahnwache vor dem Wohnhaus einer Staatsanwältin durch die Stadt Görlitz thematisiert. Die Behörde stützt sich auf den Schutz der Privatsphäre der Staatsanwältin und deren Familie, während der Antragsteller sich auf die Versammlungsfreiheit beruft. Der Fall beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen und den Grundrechtsschutz bei versammlungsrechtlichen Maßnahmen sowie die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Klaus Weber· JA 2009, 639· 300 Min
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

In diesem Übungsfall im Öffentlichen Recht begehrt Waltraud Wunder Eilrechtsschutz gegen ein von der Stadt Chemnitz verhängtes Verbot, ihre Tätigkeiten als Kartenlegerin und Wahrsagerin weiterhin auszuüben. Thema sind die gewerberechtliche Untersagung, die Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie die Androhung eines Zwangsgeldes. Zu prüfen ist u.a., ob es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handelt, die Rechtmäßigkeit der Untersagung und die prozessualen Anforderungen an einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Klaus Weber· JA 2009, 457
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“

In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.

Entscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt im Zusammenhang mit einer Gaststättenerlaubnis, insbesondere in Form von Bedingungen und Auflagen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen und das Vorgehen der Verwaltungsvollstreckung mittels Zwangsgeldfestsetzung, die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels sowie die rechtliche Behandlung der Zwangsgeldandrohung und deren Festsetzung beleuchtet. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 V VwGO wird ebenfalls behandelt.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Missliebige Fußgängerzone

Die Klausur behandelt den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umwidmung einer Straße zur Fußgängerzone mittels Verkehrszeichen und Schrankenanlage in Münster. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO sowie die Auswirkungen der straßenrechtlichen Teileinziehung auf betroffene Anwohner und Geschäftsleute, insbesondere bezüglich Art. 12 GG und Art. 14 GG. Der Fall thematisiert zudem das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte.

Timo Hartman· JA 2008, 884· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Nachbaranfechtungs- sowie eines Antragverfahrens auf Sofortvollzug. Im Fokus stehen die Klage- und Antragsbefugnisse der Nachbarn, die gerichtliche Überprüfung einer belastenden Nebenbestimmung (Einhausungspflicht) sowie prozessuale Besonderheiten des Genehmigungsverfahrens.

Felix Koehl· JA 2008, 804· 300 Min
Die BaugenehmigungUmweltrechtBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenzweigstelle durch eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum stehen das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken, die europäische Niederlassungsfreiheit und die Vorlagepflicht an den EuGH. Die Antragsbefugnis verschiedener Apothekenorganisationen und Einzelapotheker sowie der Anwendungsvorrang des Unionsrechts werden dabei diskutiert.

Dr. Birgit Schmidt am Busch· JA 2008, 715· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Europäische Integration+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Gaststättenerlaubnis unter Auflagen

Im Fall wird ein Betreiber einer Diskothek mit einer Gaststättenerlaubnis konfrontiert, die mit einem Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen verbunden und für sofort vollziehbar erklärt wurde. Nach einem Verstoß gegen das Verbot droht der Widerruf der Erlaubnis; der Betreiber möchte wissen, wie er sich dagegen rechtlich wehren kann. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Nebenbestimmungen sowie mögliche Rechtsbehelfe und Formen des vorläufigen Rechtsschutzes.

Dr. Claudius Berger· JA 2008, 375· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenGaststättenrechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Karikaturenstreit

Im sogenannten Karikaturenstreit untersagt der Magistrat einem Künstler, eine Mohammed-Karikatur mit provokantem Inhalt weiter aus dem Fenster zu hängen. Die Allgemeinverfügung wird mit Sofortvollzug und Zwangsgeldandrohung belegt. Der Fall prüft die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die Rechtmäßigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, wobei zentrale Grundrechte im Konflikt stehen.

Parhisi, Staufer· JA 2007, 707· 300 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Leipziger Ersatzvornahme

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen behördlichen Kostenbescheid, der nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens erlassen wurde. Thematisiert werden die Voraussetzungen und der Prüfungsmaßstab für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, die Abgrenzung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung, die Adressatenstellung sowie die Rechtmäßigkeit und Kostenpflicht einer Abschleppmaßnahme.

Klaus Weber· JA 2007, 627· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Konkurrenzkampf der Kommunen

Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung einer hessischen Kommune. Im Zentrum steht der einstweilige Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen den Betrieb eines von einer anderen Stadt errichteten Einkaufszentrums auf ihrem Gemeindegebiet.

Sanaz Moradi Karkaj· JA 2007, 35· 150 Min
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeGrundlagenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ruhestörung auf Spanisch

Die Klausur behandelt eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis und die angeordnete Schließung eines spanischen Restaurants samt sofortiger Vollziehbarkeit durch die Stadt Köln. Schwerpunkte liegen auf einstweiligem Rechtsschutz (§ 80 V VwGO), Fragen der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit sowie dem Gaststättenrecht vor dem Hintergrund behördlicher Maßnahmen wegen Lärmbelästigungen.

Günter Proppe· JA 2006, 451· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GaststättenrechtGewerberecht+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der Türsteher vom 'Blue Star'

Im Fall geht es um das von der Stadt Hamm gegen einen Gastwirt ausgesprochene Verbot, eine bestimmte Person mit Vorstrafen als Türsteher zu beschäftigen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Widerspruch und einstweiligem Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen die Ordnungsverfügung auf Grundlage des Gaststättengesetzes. Thematisiert wird auch die Bedeutung von Resozialisierung und die rechtliche Bewertung gaststättenrechtlicher Zuverlässigkeitsanforderungen.

Günter Proppe· JA 2006, 377· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gaststättenrecht+2 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

Die Klausur befasst sich mit der Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende im Bundesland L und behandelt dessen verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Erhebung dieser nichtsteuerlichen Abgabe rechtmäßig ist, ob Grundrechte verletzt werden und welche (prozessualen) Möglichkeiten zwei betroffene Studierende gegen die Zahlungspflicht haben.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die einsturzgefährdete Mauer

Die Klausur behandelt eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit einer bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung zur Wiederherstellung einer einsturzgefährdeten Mauer. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs, eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung (§ 80 V VwGO), die Widerspruchsfrist, die Störereigenschaft und der Umfang der Verhaltenshaftung aus Unterlassen.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2005, 809· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenErmessen und VerhältnismäßigkeitVerwaltungsvollstreckung+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Mandantin erhält von der Stadt Gelsenkirchen nach einem Konflikt im Revierpark Maximiliansaue ein Hausverbot, das später auf ein Jahr verkürzt und mit Zwangsgeldandrohung belegt wird. Sie möchte gegen das Aufenthaltsverbot und die sofortige Vollziehung vorgehen, wünscht rechtliche Beratung zu den in Betracht kommenden Schritten und verweist darauf, dass ihr kein rechtliches Gehör gewährt wurde.

Proppe· JA 2005, 644
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die Waffenbörse

Die Klausur thematisiert die anwaltliche Beratung eines Waffenhändlers, dessen Antrag auf eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse von der Behörde abgelehnt wurde. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Ablehnung, die Voraussetzungen und Wirkung einer behördlichen Zusicherung sowie die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes. Der Fall verlangt eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Waffenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz.

Dr. Claudius Berger· JA 2005, 377· 300 Min
WaffenrechtErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Ärger mit dem Einvernehmen

In diesem Sachverhalt wird die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung im Außenbereich geprüft, insbesondere aus Sicht der Gemeinde, nachdem ihr Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ersetzt wurde. Die Klausur behandelt die Auswirkungen eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans, die Möglichkeit einer Befreiung, sowie einstweiligen Rechtsschutz im Rahmen eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde.

Markus Sikora· JA 2005, 40· 300 Min
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
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Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) in der Jurafuchs-Lernapp

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