Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Der vorläufige Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO schützt Betroffene vor Nachteilen durch sofort vollziehbare Verwaltungsakte. Zentral sind die Statthaftigkeit des Antrags, die Systematik gesetzlicher (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO) und behördlicher (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) Ausnahmen vom Suspensiveffekt sowie das Verhältnis zu § 123 VwGO. Examensklassiker: Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO), Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung, § 80a VwGO bei Drittanfechtung.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Eilrechtsschutz im Waffenrecht
In der Fortgeschrittenenklausur wird der Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Maßnahmen behandelt. Die Kandidaten prüfen den einstweiligen Rechtsschutz gegen behördliche Anordnungen nach dem Waffengesetz, insbesondere unter Berücksichtigung verwaltungsprozessualer Besonderheiten. Der Fall verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit öffentlich-rechtlichem Verwaltungsrecht und den Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz.
„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“
Die Klausur behandelt die Rücknahme einer fiktiv erteilten Baugenehmigung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung im Zusammenhang mit einer nachträglich bekanntgemachten Veränderungssperre. Prüfungsgegenstand sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO), der Genehmigungsfiktion im Baugenehmigungsverfahren, der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich einer Veränderungssperre sowie die Organzuständigkeit der Gemeindevertretung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.
Der aufgebrachte Apotheker
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Aktenvortrag für Referendare aus dem Bereich des öffentlichen Rechts. Gegenstand ist das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen angeblicher Unzuverlässigkeit, einschließlich der Bindung an strafgerichtliche Feststellungen und der Auslegung der Unverhältnismäßigkeit. Thematisch steht das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit sowie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Zentrum.
* "Zwischen Fluss und Meer
Der Fall behandelt ein von der Versammlungsbehörde ausgesprochenes Verbot einer pro-palästinensischen Versammlung wegen der geplanten Verwendung einer Parole, die von der HAMAS verwendet wird. Thema sind insbesondere das Verhältnis von Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit zu polizeilicher Gefahrenabwehr und Kennzeichenverboten sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Versammlungsverbot.
Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht
Die Klausur thematisiert die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen der Eilrechtsschutz, drittschützende Normen, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für Ausländer im Ausland, die Bestimmtheit des Antrags sowie die verfassungskonforme Auslegung der einschlägigen Normen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Zusammenspiel zwischen Außenwirtschaftsrecht und Grundrechten im Kontext aktueller bewaffneter Konflikte.
Examenübungsklausur: Ein Bebauungsplan mit Komplikationen
In dem Fall begehrt die Eigentümerin E eines Grundstücks im Ortsteil O der Gemeinde G die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Gaststätte. Im Zentrum steht die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines neu gefassten qualifizierten Bebauungsplans, der nach einem kontroversen politischen Prozess und im Wege einer Videokonferenz beschlossen wurde. Zu prüfen ist unter anderem die Zulässigkeit der Gaststätte nach der BauNVO sowie der Ablauf und die Wirksamkeit des Bebauungsplanverfahrens, insbesondere im Hinblick auf Beteiligung, Auslegung und Form der Gemeinderatssitzung. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Bauplanungsrechts und der kommunalen Selbstverwaltung.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“
Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten
Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.
»Vereinsverbot oder Medienzensur?«
Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.
Genschere für zuhause
Die E-GmbH vertreibt ein CRISPR-Gentechnik-Baukasten-Set für private Haushalte. Nach einer öffentlichen Warnung der zuständigen Landesbehörde wegen möglicher Verstöße gegen das Gentechnikgesetz und daraus folgender Medienberichterstattung sieht sich die E in ihren Grundrechten, insbesondere der Berufsausübungsfreiheit, verletzt. Zu prüfen ist, welche prozessuale Möglichkeit E für dringenden Rechtsschutz hat und wie die Erfolgsaussichten dieser Maßnahme sind.
* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile
Der Fall thematisiert die rechtliche Einordnung einer Fußball-Fanmeile als Sondernutzung öffentlicher Straßen, die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Klagen sowie die Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Genehmigung für einen Verkaufsstand. Es werden Fragestellungen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht, Straßenrecht, Verwaltungsprozessrecht und zum einstweiligen Rechtsschutz behandelt.
„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“
In der Klausur werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung in Folge des russischen Angriffskriegs und der Sanktionspolitik thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Treuhandverwaltung über eine kritische Energieraffinerie nach § 17 EnSiG sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragestellungen, insbesondere Grundrechte und einstweiliger Rechtsschutz. Die Beteiligung russischer Staatsunternehmen wirft zudem Fragen nach der Grundrechtsberechtigung sowie unionsrechtlichen Freiheiten auf.
Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“
Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.
„Haus der Musik“
In diesem Übungsfall aus dem öffentlichen Recht errichtet L im unbeplanten Außenbereich ein 'Haus der Musik', welches ohne Baugenehmigung an einen Musikverein vermietet wird. Nach Erlass einer Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung stellt L einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die bauordnungsbehördliche Maßnahme. Es ist zu prüfen, ob der Antrag Erfolg haben kann, insbesondere unter Berücksichtigung von § 35 BauGB.
Verwaltungsrecht und Europarecht
Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.
»Kontroversen um den Konverter«
Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.
Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«
Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.
Heilt die Zeit alle Fehler?
Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.
»Klimaprotest vor dem Landtag«
Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.
Cave Canem!
Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Der vergessene Suspensiveffekt
Der Fall behandelt den vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten durch die Luftsicherheitsbehörde. Im Fokus steht insbesondere das Verhältnis von Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Suspensiveffekt, sowie die rechtlichen Voraussetzungen und das Ermessen beim Widerruf nach § 49 VwVfG unter Bezugnahme auf das Luftsicherheitsgesetz.
(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!
Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.
Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?
Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.
Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.
Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel
Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.
Die infektionslose Versammlung
In dem Fall begehrt der Antragsteller Eilrechtsschutz gegen eine Reihe von infektionsschutzrechtlich motivierten Auflagen für eine geplante Versammlung während der Coronapandemie in NRW, darunter Teilnehmerbegrenzung, Mindestabstand, Flyer-Verbot und die Pflicht zur Erstellung einer Teilnehmendenliste. Zu prüfen sind insbesondere die verfassungs- und versammlungsrechtlichen Anforderungen an solche Auflagen, das Spannungsverhältnis zu Grundrechten sowie die Zulässigkeit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes.
Examensübungsklausur: „Fitnessstudios in Corona-Zeiten“
Die M-GmbH, Betreiberin mehrerer Fitnessstudios in Bayern, wehrt sich gegen eine behördlich angeordnete pandemiebedingte Schließung ihrer Studios durch die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der Geschäftsführer sieht die Schließungsregelung als rechtswidrig an und bezweifelt die Zuständigkeit des bayerischen Verordnungsgebers sowie die ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Im Zentrum steht die Frage, ob die Regelungen ausreichend parlamentarisch legitimiert sind und ob sie die Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz, unverhältnismäßig einschränken. Zudem wird die fehlende Ausnahme für Studios mit erweiterten Hygienemaßnahmen thematisiert.
Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung
Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.
Die Leiden des jungen Werner
Die Klausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Gefahrenabwehrrecht und Waffenrecht am Beispiel eines Partei- und Kommunalpolitikers, dem waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen werden. Thematisiert werden die Anforderungen an die Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne, die Bedeutung eines Parteiverbots sowie die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen und des Sofortvollzugs.
Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine
A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.
»Das Haus am See«
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.
Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft
Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
Im Mittelpunkt des Falles steht der behördliche Widerruf der Zuteilung von roten Kfz-Kennzeichen an einen Autohändler wegen verschiedener Verstöße gegen die Auflagen. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, da der Bescheid als existenzgefährdend angesehen wird und Zweifel an der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Bescheids erhoben werden, insbesondere hinsichtlich Anhörung und Ermessensausübung.
Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?
Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
Fortgeschrittenenklausur: „Krawallos gegen Fundamentalos“
Der Veranstalter D meldet eine Demonstration in der Stadt W an und erhält von der Ordnungsbehörde die Auflage, diese auf eine Standkundgebung zu beschränken. Hintergrund sind polizeiliche Erkenntnisse über mögliche gewalttätige Ausschreitungen und begrenzte Einsatzkräfte aufgrund weiterer Versammlungen am selben Tag. D hält die Maßnahme für rechtswidrig und beantragt gerichtlichen Rechtsschutz, um den Demonstrationszug wie geplant durchführen zu können. Im zweiten Teil beanstandet D nach der durchgeführten Standkundgebung den Einsatz einer Mastkamera durch die Polizei und klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme. Der Fall behandelt versammlungsrechtliche Eingriffe, Grundrechte und die polizeiliche Gefahrenabwehr.
Protestcampen verboten!
A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.
Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme
Die Klausur thematisiert eine Verfügung der Ordnungsbehörde, nach der ein privates Grundstück beschlagnahmt und für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden soll. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf die polizei- und ordnungsrechtlichen Vorschriften des NSOG und eventuelle Grundrechtseingriffe.
Gefährliche Reinlichkeit
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage gegen einen gemeindlichen Bescheid zur Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger. Dabei werden die formelle und materielle Rechtmäßigkeit von Verordnung und Bescheid, die Anwendung von Härtefallregelungen sowie mögliche Verstöße gegen kommunalrechtliche Vorgaben und Grundrechte geprüft. Ebenso wird die Statthaftigkeit und Begründetheit des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht München thematisiert.
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans
In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit eines von der Stadt Darmstadt erlassenen Aufenthaltsverbots für Fußballfans eines bestimmten Vereins anlässlich eines Fußballspiels und dessen Überprüfung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes. Ein betroffener Fan möchte mittels Eilantrag erreichen, das Verbot aufzuheben, um das Spiel am Luisenplatz ansehen zu können. Zentral sind Fragen zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts, zur Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme sowie zur einschlägigen Rechtsgrundlage.
Konkurrenz um den Autoskooter
Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.
Das Kreiswehrersatzamt als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende
E wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Kreiswehrersatzamts als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende innerhalb eines reinen Wohngebiets. Die Klausur prüft vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, den Wohnbegriff und möglichen Drittschutz, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Eilrechtsschutzes.
Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft
Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.
,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht
In dieser Fortgeschrittenenklausur soll unter anderem geprüft werden, ob das polizeiliche Verbot einer Versammlung ('Tag der deutschen Patrioten') in Hamburg rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung eines polizeilichen Notstands und der Pflicht zur Amtshilfe. Im Mittelpunkt stehen Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der Verantwortlichkeit für Störungen und den Anforderungen an behördliche Handlungen im Versammlungsrecht. Es sind Hamburger Landesrecht sowie das Bundes-Versammlungsgesetz maßgeblich.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
Die Klausur behandelt das verwaltungsrechtliche Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen einen Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen rechtsextremer Aktivitäten und vermeintlicher Unzuverlässigkeit. Zu prüfen ist insbesondere, ob das politische Engagement des Antragstellers, seine Nähe zur NPD und damit verknüpfte Aktivitäten die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen und der Widerruf rechtmäßig ist. Zudem werden grundrechtliche Aspekte, etwa die Berufsfreiheit und Zulässigkeit des politischen Engagements, thematisiert.
Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen
Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Öffentliches Baurecht und Verwaltungs-prozessrecht: Geplante Flut im Wohngebiet
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des vorläufigen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Drittanfechtungskonstellationen und deren Zusammenspiel mit dem Bauplanungsrecht. Schwerpunkte liegen auf der inzidenten Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans nach dem Maßstab des Abwägungsgebots sowie auf Fragen der Verwaltungszustellung und Fristenberechnung.
Eltern vs. Grundschule
S, ein Schüler der 4. Grundschulklasse, erhält wegen nicht ausreichender Mathematik-Note keine Empfehlung für das Gymnasium, sondern für die Oberschule. Die Eltern halten das für grundrechtswidrig und fechten die Entscheidung an, da in anderen Bundesländern das Elternwahlrecht gilt. Sie wenden sich nach erfolglosem Widerspruch an einen Verwaltungsrechtler, um den Übertritt zum Gymnasium durchzusetzen.
Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Die Klausur behandelt ein ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten mit strafbarem Inhalt im öffentlichen Raum durch das Bezirksamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Schwerpunkte sind die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, der sofortigen Vollziehung, der Vereinbarkeit mit Grundrechten sowie der Widerspruchsbescheid. Es geht insbesondere um den Schutz der öffentlichen Ordnung und die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und öffentlichem Interesse.
Tierische Kunst
Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.
Viel Wind um Nichts?
Im Sachverhalt wird die Genehmigung einer Windkraftanlage in unmittelbarer Nähe zum Grundstück des Antragstellers A thematisiert. A begehrt im Wege des Eilrechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, nachdem die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet hat. Zu prüfen sind verwaltungsprozessuale und immissionsschutzrechtliche Fragen, insbesondere zum Rechtsschutzbedürfnis und zur Bindungswirkung des Vorbescheids.
Das Ultra-Verbot
Im Fall geht es um einen Fußballfan und Ultra-Mitglied, gegen den ein polizeiliches Aufenthaltsverbot für das Stadion und den Universitätscampus anlässlich eines Heimspiels ausgesprochen wurde. Es wird insbesondere die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, der Sofortvollzug sowie die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes geprüft.
Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten
Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.
Übungsfall: Die Gemeinschaftsunterkunft
In diesem Fall beantragt B bei der Stadt H eine Baugenehmigung, um sein Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu nutzen. Das angrenzende Grundstück gehört N, der gegen die erteilte Genehmigung Widerspruch einlegt und nach dessen Ablehnung Klage erhebt. Zusätzlich begehrt N einstweiligen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere zur Drittanfechtung, sowie bauplanungsrechtliche Vorgaben des Baugesetzbuches in Bezug auf die Zulässigkeit von Unterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet.
Mahnende Besen kehren aus
Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.
Auf der Hut
Im Mittelpunkt des Falles steht ein mit sofortiger Vollziehung versehenes polizeirechtliches Aufenthaltsverbot gegen einen bekannten Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Zu prüfen sind die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbotes, der Androhung eines Zwangsgeldes sowie die Anforderungen an die Begründung einer Vollziehungsanordnung. Außerdem werden prozessuale Fragen rund um das verwaltungsgerichtliche Vorgehen des Adressaten behandelt.
Ausreise unerwünscht
Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.
Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'
In diesem Original-Examensaktenvortrag wird die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf geprüft, mit der das Tätowieren eines Ponys ('Speedy') mit einer 'Rolling-Stones-Zunge' untersagt wird. Im Mittelpunkt stehen tierschutzrechtliche Fragen sowie Aspekte der Berufsfreiheit und Verfahrensrecht, einschließlich einstweiliger Rechtsschutz und Zustellungsfragen.
Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.
Übungsklausur ÖR Nomen est omen
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig den vorläufigen Rechtsschutz im Verwaltungsgerichtsprozess, insbesondere in Bezug auf das Sonderproblem des faktischen Vollzugs. Im zweiten Teil werden die Studierenden zur eigenständigen Argumentation im Bereich des NÄG aufgefordert, unter Einbeziehung eines zivilrechtlichen Bezugs zu § 1618 S. 4 BGB.
Hamburger Nächte
Die Klausur behandelt eine straßenrechtliche Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die dem Antragsteller das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung (Prostitution) auf öffentlichen Wegen untersagt und deren sofortige Vollziehung anordnet. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung, die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung, die Anforderungen an die Vollziehungsanordnung sowie die Grundrechtsrelevanz und die prozessuale Situation im einstweiligen Rechtsschutz.
Zum Verwechseln ähnlich
Die Klausur thematisiert den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen eine sofort vollziehbare Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Anordnung der sofortigen Vollziehung, die Voraussetzungen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit sowie die Maßstäbe für vorläufigen Rechtsschutz im Gewerberecht.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer straßenrechtlichen Verfügung, mit der die Stadt Meschede einem Bürger das Abstellen eines zum Verkauf angebotenen PKW auf einem öffentlichen Parkstreifen untersagt und dessen Entfernung im Wege der Ersatzvornahme androht. Im Vordergrund steht die Prüfung einstweiliger Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Voraussetzungen und das Ermessen bei der sofortigen Vollziehung. Es wird die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht sowie die Vollstreckungsmaßnahmen thematisiert.
Black Jack
Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Hundehaltungsuntersagung und Anleinpflicht nebst Androhung von Zwangsmitteln. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids einschließlich Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs. Zugrunde liegt das bayerische Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht.
Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.
Übungsklausur ÖR Brand im Pharmalabor – Wohnungseinweisung in Gefahrensituationen
Im Pharmalabor kommt es zu einer Explosion mit krebserregenden Gasen. Die Polizei weist fünf Zivilisten zur Unterbringung in die Villa des Eigentümers A ein. A wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht mittels Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese polizeiliche Maßnahme und argumentiert u.a. fehlende persönliche Verursachung und alternative Unterbringungsmöglichkeiten. Zu prüfen ist, ob der Antrag Erfolg hat.
Mahnwache in Görlitz
Im Fall wird das Verbot einer Mahnwache vor dem Wohnhaus einer Staatsanwältin durch die Stadt Görlitz thematisiert. Die Behörde stützt sich auf den Schutz der Privatsphäre der Staatsanwältin und deren Familie, während der Antragsteller sich auf die Versammlungsfreiheit beruft. Der Fall beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen und den Grundrechtsschutz bei versammlungsrechtlichen Maßnahmen sowie die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Waltraud Wunder wundert sich
In diesem Übungsfall im Öffentlichen Recht begehrt Waltraud Wunder Eilrechtsschutz gegen ein von der Stadt Chemnitz verhängtes Verbot, ihre Tätigkeiten als Kartenlegerin und Wahrsagerin weiterhin auszuüben. Thema sind die gewerberechtliche Untersagung, die Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie die Androhung eines Zwangsgeldes. Zu prüfen ist u.a., ob es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handelt, die Rechtmäßigkeit der Untersagung und die prozessualen Anforderungen an einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“
In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt im Zusammenhang mit einer Gaststättenerlaubnis, insbesondere in Form von Bedingungen und Auflagen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen und das Vorgehen der Verwaltungsvollstreckung mittels Zwangsgeldfestsetzung, die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels sowie die rechtliche Behandlung der Zwangsgeldandrohung und deren Festsetzung beleuchtet. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 V VwGO wird ebenfalls behandelt.
Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen
Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.
Missliebige Fußgängerzone
Die Klausur behandelt den vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umwidmung einer Straße zur Fußgängerzone mittels Verkehrszeichen und Schrankenanlage in Münster. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Antrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO sowie die Auswirkungen der straßenrechtlichen Teileinziehung auf betroffene Anwohner und Geschäftsleute, insbesondere bezüglich Art. 12 GG und Art. 14 GG. Der Fall thematisiert zudem das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte.
Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Nachbaranfechtungs- sowie eines Antragverfahrens auf Sofortvollzug. Im Fokus stehen die Klage- und Antragsbefugnisse der Nachbarn, die gerichtliche Überprüfung einer belastenden Nebenbestimmung (Einhausungspflicht) sowie prozessuale Besonderheiten des Genehmigungsverfahrens.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenzweigstelle durch eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum stehen das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken, die europäische Niederlassungsfreiheit und die Vorlagepflicht an den EuGH. Die Antragsbefugnis verschiedener Apothekenorganisationen und Einzelapotheker sowie der Anwendungsvorrang des Unionsrechts werden dabei diskutiert.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
Im Fall wird ein Betreiber einer Diskothek mit einer Gaststättenerlaubnis konfrontiert, die mit einem Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen verbunden und für sofort vollziehbar erklärt wurde. Nach einem Verstoß gegen das Verbot droht der Widerruf der Erlaubnis; der Betreiber möchte wissen, wie er sich dagegen rechtlich wehren kann. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Nebenbestimmungen sowie mögliche Rechtsbehelfe und Formen des vorläufigen Rechtsschutzes.
Karikaturenstreit
Im sogenannten Karikaturenstreit untersagt der Magistrat einem Künstler, eine Mohammed-Karikatur mit provokantem Inhalt weiter aus dem Fenster zu hängen. Die Allgemeinverfügung wird mit Sofortvollzug und Zwangsgeldandrohung belegt. Der Fall prüft die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die Rechtmäßigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, wobei zentrale Grundrechte im Konflikt stehen.
Leipziger Ersatzvornahme
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen behördlichen Kostenbescheid, der nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens erlassen wurde. Thematisiert werden die Voraussetzungen und der Prüfungsmaßstab für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, die Abgrenzung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung, die Adressatenstellung sowie die Rechtmäßigkeit und Kostenpflicht einer Abschleppmaßnahme.
Konkurrenzkampf der Kommunen
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung einer hessischen Kommune. Im Zentrum steht der einstweilige Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen den Betrieb eines von einer anderen Stadt errichteten Einkaufszentrums auf ihrem Gemeindegebiet.
Ruhestörung auf Spanisch
Die Klausur behandelt eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis und die angeordnete Schließung eines spanischen Restaurants samt sofortiger Vollziehbarkeit durch die Stadt Köln. Schwerpunkte liegen auf einstweiligem Rechtsschutz (§ 80 V VwGO), Fragen der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit sowie dem Gaststättenrecht vor dem Hintergrund behördlicher Maßnahmen wegen Lärmbelästigungen.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Im Fall geht es um das von der Stadt Hamm gegen einen Gastwirt ausgesprochene Verbot, eine bestimmte Person mit Vorstrafen als Türsteher zu beschäftigen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Widerspruch und einstweiligem Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen die Ordnungsverfügung auf Grundlage des Gaststättengesetzes. Thematisiert wird auch die Bedeutung von Resozialisierung und die rechtliche Bewertung gaststättenrechtlicher Zuverlässigkeitsanforderungen.
Der Verwaltungskostenbeitrag
Die Klausur befasst sich mit der Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags für Studierende im Bundesland L und behandelt dessen verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Erhebung dieser nichtsteuerlichen Abgabe rechtmäßig ist, ob Grundrechte verletzt werden und welche (prozessualen) Möglichkeiten zwei betroffene Studierende gegen die Zahlungspflicht haben.
Die einsturzgefährdete Mauer
Die Klausur behandelt eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit einer bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung zur Wiederherstellung einer einsturzgefährdeten Mauer. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs, eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung (§ 80 V VwGO), die Widerspruchsfrist, die Störereigenschaft und der Umfang der Verhaltenshaftung aus Unterlassen.
Ärger im Revierpark
Die Mandantin erhält von der Stadt Gelsenkirchen nach einem Konflikt im Revierpark Maximiliansaue ein Hausverbot, das später auf ein Jahr verkürzt und mit Zwangsgeldandrohung belegt wird. Sie möchte gegen das Aufenthaltsverbot und die sofortige Vollziehung vorgehen, wünscht rechtliche Beratung zu den in Betracht kommenden Schritten und verweist darauf, dass ihr kein rechtliches Gehör gewährt wurde.
Die Waffenbörse
Die Klausur thematisiert die anwaltliche Beratung eines Waffenhändlers, dessen Antrag auf eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse von der Behörde abgelehnt wurde. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Ablehnung, die Voraussetzungen und Wirkung einer behördlichen Zusicherung sowie die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes. Der Fall verlangt eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Waffenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz.
Ärger mit dem Einvernehmen
In diesem Sachverhalt wird die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung im Außenbereich geprüft, insbesondere aus Sicht der Gemeinde, nachdem ihr Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ersetzt wurde. Die Klausur behandelt die Auswirkungen eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans, die Möglichkeit einer Befreiung, sowie einstweiligen Rechtsschutz im Rahmen eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde.
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.