SonstigesJURA 20101. Staatsexamen
Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
Examensklausur · JURA 2010, 939 · Sonstiges für 1. Staatsexamen
Von Sebastian Unger
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Rechtsgebiet
Sonstiges
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JURA 2010, 939
Lösung
Enthalten
In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.
Schwerpunkte
Weitere Klausuren zu Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
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