Verwaltungsvollstreckung
Das Verwaltungsvollstreckungsrecht regelt die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Verwaltungsbehörden (v.a. §§ 1–20 VwVG, UZwG sowie Landesvollstreckungsgesetze). Im Fokus stehen die Anforderungen an wirksame und vollstreckbare Grundverfügungen, gestrecktes und gekürztes Verfahren, Auswahl und Androhung von Zwangsmitteln sowie der Rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen Grund- und Vollstreckungsmaßnahme. Examensklassiker: Sofortvollzug (§ 6 VwVG), Erledigung der Grundverfügung, Abgrenzung zu polizeilichen Eingriffsmaßnahmen.
Klausuren zum Thema
Der aufgebrachte Apotheker
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Aktenvortrag für Referendare aus dem Bereich des öffentlichen Rechts. Gegenstand ist das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen angeblicher Unzuverlässigkeit, einschließlich der Bindung an strafgerichtliche Feststellungen und der Auslegung der Unverhältnismäßigkeit. Thematisch steht das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit sowie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Zentrum.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrecht – Der Hund in der Obdachlosenunterkunft
Die Klausur behandelt Probleme des Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Falles, in dem ein Hund in einer Obdachlosenunterkunft thematisiert wird. Im Zentrum stehen polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Die Aufgabenstellung erfordert vertiefte Kenntnisse zu Vollstreckungs- und Ermessensfragen im öffentlichen Recht.
Schulpflicht wider Willen
Die Klausur thematisiert die Anordnung und zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen der Eltern und des schulpflichtigen Kindes. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zur Rechtmäßigkeit des Bescheids, zur Ermächtigungsgrundlage im Schulgesetz sowie kollidierende Grundrechte wie Religionsfreiheit und Elternrecht.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein
Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht
Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle
Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.
* "Hund ohne Maulkorb
Die Klausur behandelt die Verpflichtung zur Leinen- und Maulkorbanlage beim Halten eines American Staffordshire Terriers nach bayrischem Landesrecht. Im Zentrum steht die Anfechtung der Aufhebung einer zuvor erteilten Hundehaltungserlaubnis, weil der Halter beharrlich gegen Nebenbestimmungen verstoßen hat. Es sind Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts zu prüfen.
Störender Barbetrieb im Wellnesscenter
Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.
Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«
Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.
* "Unerwünschte Gehsteigberatung
Ein Verein mit lebensschützerischer Zielsetzung spricht im Rahmen einer sog. Gehsteigberatung vor einer Abtreibungspraxis Frauen auf öffentlichem Grund an, woraufhin das Bezirksamt Hamburg eine Untersagungsverfügung erlässt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, die Abwägung widerstreitender Grundrechte (Beratungsteam/Frauen), den Umgang mit erledigten Verwaltungssachen und prozessuale Besonderheiten.
Vorschnelle Strompolizei
Die Klausur thematisiert das Verwaltungsvollstreckungsrecht anhand eines Falls zur strompolizeilichen Verfügung und dem nachfolgenden Vorgehen gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit Bauschutt auf einem Ufergrundstück. Kernpunkte sind die Trennung der relevanten Handlungen (Grundverfügung, Vollstreckung, Kostenbescheid) und die Entbehrlichkeit der Zwangsmittelandrohung.
Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung
Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.
Spiel mir das Lied vom Huhn
Die Klausur behandelt eine Anordnung der Stadt München zum Verbot der Freilandhaltung von Geflügel wegen eines Vogelgrippeverdachts sowie das anschließende Vorgehen der Verwaltung (einschließlich Ersatzvornahme). Es sind verwaltungsprozessrechtliche und sicherheitsrechtliche Fragen rund um Rechtmäßigkeit, Vollstreckung und Rechtsschutz gegen entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Besonderer Fokus liegt auf Abwehr- und Sekundärrechtsschutz nach Aufhebung der Maßnahme.
Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl
In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.
Original-Examensklausur: "Raserei
Die Klausur 'Raserei' behandelt einen Fall, in dem ein Motorradfahrer nach mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitungen polizeilich angehalten und sein Fahrzeug sichergestellt wurde. Gegen die Sicherstellung und die damit verbundenen Kostenbescheide möchte der Betroffene rechtlich vorgehen, insbesondere unter Berufung auf Amtshaftungsansprüche und das Verwaltungsrecht. Die Aufgabenstellung umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen sowie der Kostenrechnung und möglicher Rechtsmittel.
Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam
Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.
Schluss mit lustig
Die Klausur thematisiert einen polizeilichen Sicherstellungseingriff bzgl. Alkohol im öffentlichen Raum nach einer gemeindlichen Alkoholverbotsverordnung in einer hessischen Gemeinde. Zu prüfen sind das Vorgehen der Polizei, die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung sowie die Wirksamkeit und Ausgestaltung der Alkoholverbotsverordnung und der Rechtsschutz im Verwaltungsprozess. Der Schwerpunkt liegt im Polizei- und Ordnungsrecht sowie Verwaltungsprozessrecht.
Häusliches Betretungsverbot
In diesem Fortgeschrittenen-Übungsfall geht es um ein von der Polizei verhängtes Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Ehemann nach einem häuslichen Streit. Geprüft werden soll die rechtliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit dieses Betretungsverbots sowie die Zulässigkeit einer anschließenden Fortsetzungsfeststellungsklage. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Bierbike
Ein Gastronom betreibt in Rosenheim ein sogenanntes Bierbike, das als mobile Eventplattform auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Die Stadt untersagt diese Nutzung per Bescheid unter Berufung auf das Straßen- und Wegerecht (Art. 18a BayStrWG) sowie auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Im Streit steht insbesondere, ob es sich bei der Nutzung des Bierbikes um erlaubnispflichtige Sondernutzung oder noch um Gemeingebrauch handelt und ob der Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) gerechtfertigt ist.
Die mobile Werbeanlage
Die Klausur befasst sich mit einer baurechtlichen Anwaltsberatung nach Erhalt einer Ordnungsverfügung über die Entfernung eines abgestellten Werbeanhängers. Schwerpunkt sind die bauordnungsrechtliche Einordnung als Werbeanlage, Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit sowie die Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der Verfügung. Die Einbindung verwaltungsrechtlicher und landesrechtlicher Normen ist zentral, insbesondere zur Abgrenzung zwischen mobiler und ortsfester Werbeanlage.
Vollstreckte Fensterläden sind teuer!
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Anordnung und Vollstreckung der Anbringung historischer Fensterläden an einem privaten Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Zu prüfen sind insbesondere die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen eines belastenden Verwaltungs- und Kostenbescheids sowie die Rechtmäßigkeit verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Maßnahmen. Die Besonderheiten des Bebauungsbescheids und die inzidente Kontrolle vorangegangener Verwaltungsakte spielen eine Rolle.
Rudi Raser
Der Fall "Rudi Raser" behandelt die Sicherstellung eines Fahrzeugs durch die Polizei im Vorfeld einer groß angelegten, als riskant eingeschätzten Auto-Rallye, und prüft die Rechtmäßigkeit dieser polizeilichen Maßnahme einschließlich etwaiger Staatshaftungsansprüche. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der Feststellungsklage gegen die Sicherstellung und mögliche Schadensersatzansprüche des Betroffenen, nachdem das sichergestellte Fahrzeug durch Regen beschädigt wurde.
Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen
Die Klausur befasst sich mit der Sicherstellung und Abschleppmaßnahme eines Pkw wegen abgefahrener Reifen durch das Ordnungsamt, deren Rechtsgrundlagen und deren Überprüfung im Eilrechtsschutz. Im Zentrum steht die Abgrenzung unmittelbare Ausführung/Sofortvollzug, das Verhältnis zwischen StVZO und allgemeinem Ordnungsrecht sowie Ansprüche auf Herausgabe der sichergestellten Sache.
Herr K und die Flut
Der Fall behandelt Ansprüche gegen das Land Berlin nach einer Überschwemmung, die durch einen Deichbruch verursacht wurde. Zu prüfen sind Ansprüche aus Staatshaftungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten sowie Fragestellungen des Katastrophenrechts und mögliche Aufrechnung mit einem offenen Deichbeitrag. Daneben wird die Haftung des Rettungsdienstes bzw. eines Notarztes nach einem Behandlungsfehler thematisiert.
Examensklausur ÖR »My home is my castle« – Polizeibesuch nicht erwünscht!
Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung eines Polizeieinsatzes, bei dem die Wohnungstür einer Privatperson geöffnet und ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Zulässigkeit des Kostenbescheids, die Konnexität von Grundverwaltungsakt und Vollstreckungsmaßnahme, die Abgrenzung von Gefahrenarten, die statthafte Klageart gegen Realakte sowie die Fristberechnung diskutiert. Zudem steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unmittelbaren Zwangs im Raum.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer straßenrechtlichen Verfügung, mit der die Stadt Meschede einem Bürger das Abstellen eines zum Verkauf angebotenen PKW auf einem öffentlichen Parkstreifen untersagt und dessen Entfernung im Wege der Ersatzvornahme androht. Im Vordergrund steht die Prüfung einstweiliger Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Voraussetzungen und das Ermessen bei der sofortigen Vollziehung. Es wird die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht sowie die Vollstreckungsmaßnahmen thematisiert.
Black Jack
Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Hundehaltungsuntersagung und Anleinpflicht nebst Androhung von Zwangsmitteln. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids einschließlich Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs. Zugrunde liegt das bayerische Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht.
Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.
Waltraud Wunder wundert sich
In diesem Übungsfall im Öffentlichen Recht begehrt Waltraud Wunder Eilrechtsschutz gegen ein von der Stadt Chemnitz verhängtes Verbot, ihre Tätigkeiten als Kartenlegerin und Wahrsagerin weiterhin auszuüben. Thema sind die gewerberechtliche Untersagung, die Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie die Androhung eines Zwangsgeldes. Zu prüfen ist u.a., ob es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handelt, die Rechtmäßigkeit der Untersagung und die prozessualen Anforderungen an einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt im Zusammenhang mit einer Gaststättenerlaubnis, insbesondere in Form von Bedingungen und Auflagen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen und das Vorgehen der Verwaltungsvollstreckung mittels Zwangsgeldfestsetzung, die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels sowie die rechtliche Behandlung der Zwangsgeldandrohung und deren Festsetzung beleuchtet. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 V VwGO wird ebenfalls behandelt.
Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr
Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.
Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur schildert einen Unfall mit ausgelaufenem Gefahrstoff und sich daran anschließenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sowie Schadensfolgen für Private. L verlangt als Adressat einer Kostenverfügung die Rückerstattung von durch ihn beglichene Kosten nach Ersatzvornahme und D begehrt wegen der Fortdauer seiner Untersuchungshaft Schmerzensgeld unter Berufung auf die EMRK. Es werden insb. Ansprüche aus Staatshaftungsrecht und verwaltungsrechtlicher Erstattungsanspruch sowie Fragen der EMRK-Inländerdurchsetzung geprüft.
Karikaturenstreit
Im sogenannten Karikaturenstreit untersagt der Magistrat einem Künstler, eine Mohammed-Karikatur mit provokantem Inhalt weiter aus dem Fenster zu hängen. Die Allgemeinverfügung wird mit Sofortvollzug und Zwangsgeldandrohung belegt. Der Fall prüft die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die Rechtmäßigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, wobei zentrale Grundrechte im Konflikt stehen.
Leipziger Ersatzvornahme
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen behördlichen Kostenbescheid, der nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens erlassen wurde. Thematisiert werden die Voraussetzungen und der Prüfungsmaßstab für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, die Abgrenzung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung, die Adressatenstellung sowie die Rechtmäßigkeit und Kostenpflicht einer Abschleppmaßnahme.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
In der Klausur Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge geht es um die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen einer Behörde gegenüber einem Bürger, insbesondere Festsetzung von Zwangsgeld und Androhung der Ersatzvornahme. Thematisiert wird die Anfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, mögliche Vollstreckungshindernisse sowie der Rechtsschutz im Eilverfahren (§ 80 IV VwGO).
Der renitente Waffensammler
Der Fall behandelt die anwaltliche Beratung in einer waffenrechtlichen Angelegenheit. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen ein Waffenbesitzverbot und eine Sicherstellungsanordnung, sowie die rechtlichen Möglichkeiten gegen die polizeiliche Anwendung von unmittelbarem Zwang im Rahmen der Sicherstellung. Ferner wird die Abgrenzung von Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage thematisiert.
Die einsturzgefährdete Mauer
Die Klausur behandelt eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit einer bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung zur Wiederherstellung einer einsturzgefährdeten Mauer. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs, eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung (§ 80 V VwGO), die Widerspruchsfrist, die Störereigenschaft und der Umfang der Verhaltenshaftung aus Unterlassen.
Verwaltungsvollstreckung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.