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Öffentliches Recht

Verwaltungsvollstreckung

Das Verwaltungsvollstreckungsrecht regelt die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Verwaltungsbehörden (v.a. §§ 1–20 VwVG, UZwG sowie Landesvollstreckungsgesetze). Im Fokus stehen die Anforderungen an wirksame und vollstreckbare Grundverfügungen, gestrecktes und gekürztes Verfahren, Auswahl und Androhung von Zwangsmitteln sowie der Rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen Grund- und Vollstreckungsmaßnahme. Examensklassiker: Sofortvollzug (§ 6 VwVG), Erledigung der Grundverfügung, Abgrenzung zu polizeilichen Eingriffsmaßnahmen.

Zu diesem Thema haben wir 38 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

Der aufgebrachte Apotheker

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Aktenvortrag für Referendare aus dem Bereich des öffentlichen Rechts. Gegenstand ist das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen angeblicher Unzuverlässigkeit, einschließlich der Bindung an strafgerichtliche Feststellungen und der Auslegung der Unverhältnismäßigkeit. Thematisch steht das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit sowie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Zentrum.

Dr. Jan-Martin Schneider· JA 2026, 328· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GewerberechtBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrecht – Der Hund in der Obdachlosenunterkunft

Die Klausur behandelt Probleme des Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Falles, in dem ein Hund in einer Obdachlosenunterkunft thematisiert wird. Im Zentrum stehen polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Die Aufgabenstellung erfordert vertiefte Kenntnisse zu Vollstreckungs- und Ermessensfragen im öffentlichen Recht.

Dr. Martin Diesterhöft, Dr. Rike Sinder· JuS 2026, 342· 300 Min
Grundlagen VerwaltungsvollstreckungRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

Die Klausur thematisiert die Anordnung und zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen der Eltern und des schulpflichtigen Kindes. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zur Rechtmäßigkeit des Bescheids, zur Ermächtigungsgrundlage im Schulgesetz sowie kollidierende Grundrechte wie Religionsfreiheit und Elternrecht.

Dr. Daniel Berneith· JA 2025, 678· 90 Min
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht

Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.

Grundlagen Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle

Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+4 weitere
JA 2023Anfänger:innen

* "Hund ohne Maulkorb

Die Klausur behandelt die Verpflichtung zur Leinen- und Maulkorbanlage beim Halten eines American Staffordshire Terriers nach bayrischem Landesrecht. Im Zentrum steht die Anfechtung der Aufhebung einer zuvor erteilten Hundehaltungserlaubnis, weil der Halter beharrlich gegen Nebenbestimmungen verstoßen hat. Es sind Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts zu prüfen.

Die Merkmale des VerwaltungsaktsNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenBegründetheit der Anfechtungsklage+4 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Störender Barbetrieb im Wellnesscenter

Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.

Stefanie Barfeld· JURA 2023, 1470
Grundlagen Polizeiliche Generalklausel+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Fußballfans außer Kontrolle – ein folgenreiches »Treffen«

Die Examensklausur im Polizeirecht behandelt die rechtliche Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen gegenüber gewaltbereiten Fußballfans, insbesondere die Ingewahrsamnahme und deren Vollzug. Im Fokus stehen auch die Prüfung von Sofortvollzug, Kostenbescheiden und prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes einschließlich völkerrechtlicher Bezüge.

Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenVerwaltungsvollstreckung+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Unerwünschte Gehsteigberatung

Ein Verein mit lebensschützerischer Zielsetzung spricht im Rahmen einer sog. Gehsteigberatung vor einer Abtreibungspraxis Frauen auf öffentlichem Grund an, woraufhin das Bezirksamt Hamburg eine Untersagungsverfügung erlässt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, die Abwägung widerstreitender Grundrechte (Beratungsteam/Frauen), den Umgang mit erledigten Verwaltungssachen und prozessuale Besonderheiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp, Baucamp· JA 2022, 653· 180 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und VerhältnismäßigkeitGrundrechtskonkurrenzen+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Vorschnelle Strompolizei

Die Klausur thematisiert das Verwaltungsvollstreckungsrecht anhand eines Falls zur strompolizeilichen Verfügung und dem nachfolgenden Vorgehen gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit Bauschutt auf einem Ufergrundstück. Kernpunkte sind die Trennung der relevanten Handlungen (Grundverfügung, Vollstreckung, Kostenbescheid) und die Entbehrlichkeit der Zwangsmittelandrohung.

Julius Adler, Ammar Bustami· JURA 2022, 1477
Verwaltungsvollstreckung+2 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung

Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.

Henning Tappe· JURA 2021, 820
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)GrundlagenErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Spiel mir das Lied vom Huhn

Die Klausur behandelt eine Anordnung der Stadt München zum Verbot der Freilandhaltung von Geflügel wegen eines Vogelgrippeverdachts sowie das anschließende Vorgehen der Verwaltung (einschließlich Ersatzvornahme). Es sind verwaltungsprozessrechtliche und sicherheitsrechtliche Fragen rund um Rechtmäßigkeit, Vollstreckung und Rechtsschutz gegen entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Besonderer Fokus liegt auf Abwehr- und Sekundärrechtsschutz nach Aufhebung der Maßnahme.

Thomas Rappenglix· JA 2019, 521· 120 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitVerwaltungsvollstreckungBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl

In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.

Gefahrenabwehrrechtliche VerantwortlichkeitGrundlagen +3 weitere
JA 2016Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Raserei

Die Klausur 'Raserei' behandelt einen Fall, in dem ein Motorradfahrer nach mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitungen polizeilich angehalten und sein Fahrzeug sichergestellt wurde. Gegen die Sicherstellung und die damit verbundenen Kostenbescheide möchte der Betroffene rechtlich vorgehen, insbesondere unter Berufung auf Amtshaftungsansprüche und das Verwaltungsrecht. Die Aufgabenstellung umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen sowie der Kostenrechnung und möglicher Rechtsmittel.

Jan Singbartl, Dr. Josef Zintl· JA 2016, 778· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Der präventiv-polizeiliche Gewahrsam

Die Klausur thematisiert den präventiv-polizeilichen Gewahrsam am Beispiel einer Ingewahrsamnahme nach einem Clubbesuch. Es werden klausur- und examensrelevante Probleme rund um die rechtlichen Voraussetzungen, Rechtsnatur und möglichen Rechtsschutz bei polizeilichem Gewahrsam behandelt. Der Fall prüft insbesondere die Eingriffsintensität, grundrechtliche Implikationen und prozessuale Möglichkeiten zur Überprüfung polizeilichen Handelns.

Annette Guckelberger· JURA 2015, 926
Polizeiliche StandardmaßnahmenGefahr für polizeiliche Schutzgüter +2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Schluss mit lustig

Die Klausur thematisiert einen polizeilichen Sicherstellungseingriff bzgl. Alkohol im öffentlichen Raum nach einer gemeindlichen Alkoholverbotsverordnung in einer hessischen Gemeinde. Zu prüfen sind das Vorgehen der Polizei, die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung sowie die Wirksamkeit und Ausgestaltung der Alkoholverbotsverordnung und der Rechtsschutz im Verwaltungsprozess. Der Schwerpunkt liegt im Polizei- und Ordnungsrecht sowie Verwaltungsprozessrecht.

Prof. Dr. Markus Ogorek, Heese, Rapp, Thönissen· JA 2014, 278· 300 Min
Grundlagen GefahrenabwehrverordnungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Häusliches Betretungsverbot

In diesem Fortgeschrittenen-Übungsfall geht es um ein von der Polizei verhängtes Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Ehemann nach einem häuslichen Streit. Geprüft werden soll die rechtliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit dieses Betretungsverbots sowie die Zulässigkeit einer anschließenden Fortsetzungsfeststellungsklage. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Ein Gastronom betreibt in Rosenheim ein sogenanntes Bierbike, das als mobile Eventplattform auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Die Stadt untersagt diese Nutzung per Bescheid unter Berufung auf das Straßen- und Wegerecht (Art. 18a BayStrWG) sowie auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Im Streit steht insbesondere, ob es sich bei der Nutzung des Bierbikes um erlaubnispflichtige Sondernutzung oder noch um Gemeingebrauch handelt und ob der Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) gerechtfertigt ist.

Anton Meyer· JA 2013, 137· 300 Min
StraßenrechtMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die mobile Werbeanlage

Die Klausur befasst sich mit einer baurechtlichen Anwaltsberatung nach Erhalt einer Ordnungsverfügung über die Entfernung eines abgestellten Werbeanhängers. Schwerpunkt sind die bauordnungsrechtliche Einordnung als Werbeanlage, Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit sowie die Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der Verfügung. Die Einbindung verwaltungsrechtlicher und landesrechtlicher Normen ist zentral, insbesondere zur Abgrenzung zwischen mobiler und ortsfester Werbeanlage.

Günter Proppe· JA 2011, 860· 60 Min
Materielles BauordnungsrechtEingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Vollstreckte Fensterläden sind teuer!

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Anordnung und Vollstreckung der Anbringung historischer Fensterläden an einem privaten Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Zu prüfen sind insbesondere die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen eines belastenden Verwaltungs- und Kostenbescheids sowie die Rechtmäßigkeit verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Maßnahmen. Die Besonderheiten des Bebauungsbescheids und die inzidente Kontrolle vorangegangener Verwaltungsakte spielen eine Rolle.

Matthias Valta, Burbach, Klanten· JA 2011, 680· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungDie Merkmale des VerwaltungsaktsBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Rudi Raser

Der Fall "Rudi Raser" behandelt die Sicherstellung eines Fahrzeugs durch die Polizei im Vorfeld einer groß angelegten, als riskant eingeschätzten Auto-Rallye, und prüft die Rechtmäßigkeit dieser polizeilichen Maßnahme einschließlich etwaiger Staatshaftungsansprüche. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der Feststellungsklage gegen die Sicherstellung und mögliche Schadensersatzansprüche des Betroffenen, nachdem das sichergestellte Fahrzeug durch Regen beschädigt wurde.

Prof. Dr. Gerrit Manssen, Jeanine Greim· JA 2011, 443· 300 Min
Polizeiliche GeneralklauselBegründetheit der FortsetzungsfeststellungsklageAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Der Pkw mit den abgefahrenen Reifen

Die Klausur befasst sich mit der Sicherstellung und Abschleppmaßnahme eines Pkw wegen abgefahrener Reifen durch das Ordnungsamt, deren Rechtsgrundlagen und deren Überprüfung im Eilrechtsschutz. Im Zentrum steht die Abgrenzung unmittelbare Ausführung/Sofortvollzug, das Verhältnis zwischen StVZO und allgemeinem Ordnungsrecht sowie Ansprüche auf Herausgabe der sichergestellten Sache.

Dr. Johannes Meister· JA 2011, 359· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Der Fall behandelt Ansprüche gegen das Land Berlin nach einer Überschwemmung, die durch einen Deichbruch verursacht wurde. Zu prüfen sind Ansprüche aus Staatshaftungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten sowie Fragestellungen des Katastrophenrechts und mögliche Aufrechnung mit einem offenen Deichbeitrag. Daneben wird die Haftung des Rettungsdienstes bzw. eines Notarztes nach einem Behandlungsfehler thematisiert.

GrundlagenÖffentlich-rechtlicher AbwehranspruchFolgenbeseitigungsanspruch+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR »My home is my castle« – Polizeibesuch nicht erwünscht!

Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung eines Polizeieinsatzes, bei dem die Wohnungstür einer Privatperson geöffnet und ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Zulässigkeit des Kostenbescheids, die Konnexität von Grundverwaltungsakt und Vollstreckungsmaßnahme, die Abgrenzung von Gefahrenarten, die statthafte Klageart gegen Realakte sowie die Fristberechnung diskutiert. Zudem steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unmittelbaren Zwangs im Raum.

Alexander Seidl, Gero Bartsch· JURA 2011, 297
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der abgestellte Pkw

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer straßenrechtlichen Verfügung, mit der die Stadt Meschede einem Bürger das Abstellen eines zum Verkauf angebotenen PKW auf einem öffentlichen Parkstreifen untersagt und dessen Entfernung im Wege der Ersatzvornahme androht. Im Vordergrund steht die Prüfung einstweiliger Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Voraussetzungen und das Ermessen bei der sofortigen Vollziehung. Es wird die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht sowie die Vollstreckungsmaßnahmen thematisiert.

Günter Proppe· JA 2010, 818· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Black Jack

Die Klausur behandelt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Hundehaltungsuntersagung und Anleinpflicht nebst Androhung von Zwangsmitteln. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheids einschließlich Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs. Zugrunde liegt das bayerische Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht.

Anton Meyer· JA 2010, 738· 300 Min
Grundlagen Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

In diesem Übungsfall im Öffentlichen Recht begehrt Waltraud Wunder Eilrechtsschutz gegen ein von der Stadt Chemnitz verhängtes Verbot, ihre Tätigkeiten als Kartenlegerin und Wahrsagerin weiterhin auszuüben. Thema sind die gewerberechtliche Untersagung, die Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie die Androhung eines Zwangsgeldes. Zu prüfen ist u.a., ob es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe handelt, die Rechtmäßigkeit der Untersagung und die prozessualen Anforderungen an einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Klaus Weber· JA 2009, 457
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt im Zusammenhang mit einer Gaststättenerlaubnis, insbesondere in Form von Bedingungen und Auflagen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen und das Vorgehen der Verwaltungsvollstreckung mittels Zwangsgeldfestsetzung, die Bestimmtheit des Vollstreckungstitels sowie die rechtliche Behandlung der Zwangsgeldandrohung und deren Festsetzung beleuchtet. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 V VwGO wird ebenfalls behandelt.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenVerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr

Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.

Eva Julia Lohse· JURA 2009, 458
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEuropäische Integration+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Der Wanderkessel

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen, insbesondere die Verlegung einer Demonstrationsroute sowie die Begleitung einer Demonstration durch die Polizei (Kesselung). Zudem werden das Fortsetzungsfeststellungsinteresse in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten und die Inanspruchnahme von Notstandspflichtigen geprüft.

Oliver van der Schoot· JURA 2009, 382
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur schildert einen Unfall mit ausgelaufenem Gefahrstoff und sich daran anschließenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sowie Schadensfolgen für Private. L verlangt als Adressat einer Kostenverfügung die Rückerstattung von durch ihn beglichene Kosten nach Ersatzvornahme und D begehrt wegen der Fortdauer seiner Untersuchungshaft Schmerzensgeld unter Berufung auf die EMRK. Es werden insb. Ansprüche aus Staatshaftungsrecht und verwaltungsrechtlicher Erstattungsanspruch sowie Fragen der EMRK-Inländerdurchsetzung geprüft.

Michaela Staufer, Alexandra Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min
FolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Karikaturenstreit

Im sogenannten Karikaturenstreit untersagt der Magistrat einem Künstler, eine Mohammed-Karikatur mit provokantem Inhalt weiter aus dem Fenster zu hängen. Die Allgemeinverfügung wird mit Sofortvollzug und Zwangsgeldandrohung belegt. Der Fall prüft die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die Rechtmäßigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, wobei zentrale Grundrechte im Konflikt stehen.

Parhisi, Staufer· JA 2007, 707· 300 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Leipziger Ersatzvornahme

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen behördlichen Kostenbescheid, der nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens erlassen wurde. Thematisiert werden die Voraussetzungen und der Prüfungsmaßstab für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, die Abgrenzung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung, die Adressatenstellung sowie die Rechtmäßigkeit und Kostenpflicht einer Abschleppmaßnahme.

Klaus Weber· JA 2007, 627· 300 Min
VerwaltungsvollstreckungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge

In der Klausur Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge geht es um die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen einer Behörde gegenüber einem Bürger, insbesondere Festsetzung von Zwangsgeld und Androhung der Ersatzvornahme. Thematisiert wird die Anfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, mögliche Vollstreckungshindernisse sowie der Rechtsschutz im Eilverfahren (§ 80 IV VwGO).

Klaus Weber· JA 2007, 536· 180 Min
Verwaltungsvollstreckung+2 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Der renitente Waffensammler

Der Fall behandelt die anwaltliche Beratung in einer waffenrechtlichen Angelegenheit. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen ein Waffenbesitzverbot und eine Sicherstellungsanordnung, sowie die rechtlichen Möglichkeiten gegen die polizeiliche Anwendung von unmittelbarem Zwang im Rahmen der Sicherstellung. Ferner wird die Abgrenzung von Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage thematisiert.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2007, 135· 60 Min
WaffenrechtVerwaltungsvollstreckungEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die einsturzgefährdete Mauer

Die Klausur behandelt eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit einer bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung zur Wiederherstellung einer einsturzgefährdeten Mauer. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs, eines Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung (§ 80 V VwGO), die Widerspruchsfrist, die Störereigenschaft und der Umfang der Verhaltenshaftung aus Unterlassen.

Prof. Dr. Herbert Limpens· JA 2005, 809· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenErmessen und VerhältnismäßigkeitVerwaltungsvollstreckung+5 weitere
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Verwaltungsvollstreckung in der Jurafuchs-Lernapp

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