Klausuren
3 KlausurenSchulpflicht wider Willen
Die Klausur thematisiert die Anordnung und zwangsweise Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen der Eltern und des schulpflichtigen Kindes. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zur Rechtmäßigkeit des Bescheids, zur Ermächtigungsgrundlage im Schulgesetz sowie kollidierende Grundrechte wie Religionsfreiheit und Elternrecht.
Der vergessene Suspensiveffekt
Der Fall behandelt den vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten durch die Luftsicherheitsbehörde. Im Fokus steht insbesondere das Verhältnis von Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Suspensiveffekt, sowie die rechtlichen Voraussetzungen und das Ermessen beim Widerruf nach § 49 VwVfG unter Bezugnahme auf das Luftsicherheitsgesetz.
Die Presse und ihr Interesse
Die Klausur behandelt den Antrag einer Journalistin auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Im Mittelpunkt steht der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber einer Rechtsanwaltskammer über die Zulassung eines prominenten Spitzenkandidaten für die Landtagswahl. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Ausschlussgründe des presserechtlichen Auskunftsanspruchs sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung der Pressefreiheit.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Daniel Berneith prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×), Zulässigkeit der Anfechtungsklage (1×) und Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (1×).