Klausuren
3 KlausurenOriginal-Examensklausur: "Raserei
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Sicherstellung eines Motorrads wegen mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitungen, den darauf folgenden Kostenbescheid sowie mögliche öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Ansprüche (insb. Amtshaftung) des Betroffenen gegen den Staat. Zentral ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und der Kostenerhebung, ergänzt um eine Prüfung möglicher Sekundäransprüche.
Erbschein und Erbfolge
Im Mittelpunkt der Klausur stehen erbrechtliche Probleme rund um Erbschein, gesetzliche und gewillkürte Erbfolge sowie Testamentsauslegung. Es wird die Herausgabe eines Grundstücks nach Eigentumsumschreibung und die Reichweite eines (möglichen) Testaments geklärt. Zudem wird ausführlich beraten, welche erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei patchworkartigen Familienverhältnissen zu empfehlen sind.
Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Josef Zintl prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Gesetzliche Erbfolge (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Rücktritt (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).