Die Zusicherung
Die Zusicherung (§ 38 VwVfG, Art. 38 BayVwVfG) ist das verbindliche Versprechen der Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen. Die Bindungswirkung, Anforderungen an die Wirksamkeit und Abgrenzung zur bloßen Auskunft sind klassische Klausurthemen. Streitentscheidend: Rücknahme oder Widerruf (§§ 48, 49 VwVfG bzw. Art. 48 BayVwVfG) bei geänderter Sach- oder Rechtslage.
Klausuren zum Thema
Eine Passion zu viel
Der Fall behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext des Waffen- und Jagdrechts mit Fokus auf die waffenrechtliche und jagdrechtliche Zuverlässigkeit bei sogenannten Reichsbürgern. Im Mittelpunkt stehen u.a. Fragen der Verpflichtungsklage, Klagefristberechnung, Zusicherung sowie die Voraussetzungen und Konsequenzen der (Nicht-)Erteilung einer Waffenbesitzkarte.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung
Die Klausur beschäftigt sich zentral mit der Qualifikation und Wirksamkeit einer behördlichen Zusicherung im Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen einer Zusicherung, insbesondere anhand der Befugnisnormen (Total-, Eingriffs- und Etatvorbehalt sowie das Gebot der doppelten Rechtmäßigkeit), geprüft. Zudem ist zu beurteilen, ob der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid und die Zusicherung materiell rechtswidrig sind, beispielsweise aufgrund von Ermessensmissbrauch. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Rücknahme der Zusicherung nach Art. 38 II iVm Art. 48 I 2, II BayVwVfG, einschließlich der Auslegung entsprechender Verwaltungshandlungen und der Frage nach schutzwürdigem Vertrauen.
Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?
Im Fall begehrt der Kläger die Verlängerung eines Bootsliegeplatzes bzw. eine bevorzugte Aufnahme in die Warteliste nach Ausgliederung der kommunalen Einrichtung in eine GmbH. Zentral sind Fragen des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen, des Vertrauensschutzes, des Gleichbehandlungsanspruchs und der Übertragung öffentlich-rechtlicher Aufgaben auf Private. Untersucht werden u.a. Auswirkungen der Vergaberichtlinien und die Rolle des Gemeinderats sowie befangener Mitglieder.
Die Waffenbörse
Die Klausur thematisiert die anwaltliche Beratung eines Waffenhändlers, dessen Antrag auf eine waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse von der Behörde abgelehnt wurde. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Ablehnung, die Voraussetzungen und Wirkung einer behördlichen Zusicherung sowie die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes. Der Fall verlangt eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Waffenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und dem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz.
Die Zusicherung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.