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JurafuchsKlausuren
Öffentliches RechtJA 20121. Staatsexamen

Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?

JA 2012, 361 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen

Von Dr. Christian Heckel

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JA 2012, 361
Lösung

Die Klausur behandelt den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), den Gleichbehandlungs- und Vertrauensschutz bei der Vergabe, insbesondere nach der Ausgliederung des Betriebs auf eine privatrechtliche GmbH. Schwerpunkte liegen auf dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis, dem Anspruch auf Gleichbehandlung, Ausgliederungen kommunaler Aufgaben sowie den Anforderungen des Vertrauensschutzes bei befristeten Nutzungsverhältnissen.

Schwerpunkte

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