Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln
Der Realakt ist schlichtes Verwaltungshandeln ohne Regelungswirkung, z.B. Belehrungen, Mitteilungen, tatsächliche Handlungen wie Geld- oder Aktenausgabe (§ 35 S.1 VwVfG Abgrenzung). Prüfungsrelevant sind die Grenzziehung zum Verwaltungsakt sowie zu privatrechtlichem Handeln von Behörden. Klassiker: Warnungen, Auskünfte, Immissionen durch Behörden, Teilnahme von Amtsträgern am Straßenverkehr.
Klausuren zum Thema
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage eines Landwirts gegen Maßnahmen einer Landesstraßenbaubehörde, die im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Bundesstraße stehen. Thematisiert werden insbesondere die Qualifikation der Maßnahmen (Verwaltungsakt oder Realakt), die Duldungspflicht nach FStrG, Grundrechte, sowie die Erfolgsaussichten von Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Mittelpunkt stehen typische Problemfelder des Verwaltungsrechts AT und BT sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Der Realakt: Schlichtes Verwaltungshandeln in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.