Rüdiger Rubel ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und war Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. Geboren 1954 in Frankfurt am Main, hat er seine juristische Karriere maßgeblich in Deutschland gestaltet. Sein Wirken konzentrierte sich auf die Rechtsprechung am Bundesverwaltungsgericht, wo er in leitender Funktion tätig war.
Klausuren
2 KlausurenTritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Duldungsverpflichtung von Grundstückseigentümern nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer geplanten Bundesstraße. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtliche Einordnung der behördlichen Ankündigung und Durchführung von Bodenuntersuchungen, die Klageart sowie Fragen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Eigentümers werden umfassend gutachterlich geprüft.
Erschließung mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen zwei hessischen Gemeinden über die Erschließung einer Straße, bei dem eine Zweckvereinbarung aufgrund fehlender Genehmigung der Kommunalaufsicht scheitert. Im Mittelpunkt steht die prozessuale Einordnung einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 Abs. 1 BauGB sowie die Frage, ob ein subjektives Recht der Gemeinde auf Erlass oder zumindest fehlerfreie Bescheidung besteht. Der Fokus liegt auf Zulässigkeit und Begründetheit dieser sogen. Normerlassklage.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Rüdiger Rubel prüfen besonders häufig Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB) (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel) (1×).