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JurafuchsKlausuren

Michaela Staufer

5 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

5 Klausuren
JA 2013Fortgeschrittene

Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF

Die Klausur thematisiert die Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen der europäischen Finanzhilfsmaßnahmen zur Staatsschuldenkrise, insbesondere nach Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes bezüglich des Euro-Rettungsschirms (EFSF). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche verfassungsprozessualen Anträge Bundestagsabgeordnete gegen eine mögliche Verletzung von Parlamentsrechten bei der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an ein Sondergremium stellen können und wie die Erfolgsaussichten dieser Anträge zu beurteilen sind.

Michaela Staufer· JA 2013, 124· 180 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Recht auf Freizügigkeit und Hochschulzulassung

In dieser Examensklausur wird das Recht auf Freizügigkeit im Kontext der Hochschulzulassung für ausländische Studierende am Beispiel einer belgischen Verordnung thematisiert. Konkret wird geprüft, ob und inwiefern eine zahlenmäßige Begrenzung nicht-ansässiger Studierender bei medizinischen Studiengängen unionsrechtlich zulässig ist. Die Klausur nimmt Bezug auf die EuGH-Entscheidung Bressol und behandelt typische Probleme des Europarechts in Verbindung mit Grundrechten.

Freizügigkeit, Art. 21 AEUVGrundfreiheiten: ÜberblickFreizügigkeit (Art. 11 GG)+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung

Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtEröffnung des VerwaltungsrechtswegsStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Die unfaire Professorenbewertung

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um die Bewertung von Lehrerinnen, Lehrern und Professoren im Internet auf Plattformen wie Spickmich.de und MeinProf.de. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse dieser Grundrechte sowie deren Wechselwirkung.

Michaela Staufer· JURA 2009, 549
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Unfallgeschehens: Zum einen wird die Rückerstattungspflicht der Stadt Frankfurt gegenüber einem Landwirt für Kosten der Ersatzvornahme nach einer polizeilichen/ordnungsrechtlichen Maßnahme geprüft. Zum anderen wird ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld eines während der Untersuchungshaft erkrankten Drogenkuriers gegen das Land Hessen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erörtert.

Michaela Staufer, Alexandra Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Michaela Staufer prüfen besonders häufig Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (2×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (1×), Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×) und Freizügigkeit, Art. 21 AEUV (1×).