Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?
ZJS 2022, 407 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von David Klock, Lars Großmann
Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.
Schwerpunkte
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- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Vorheriges Aussetzungsverfahren bei Behörde nötig?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Grundlagen: Was ist das (allgemeine) Rechtsschutzbedürfnis?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beteiligten- und Prozessfähigkeit
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