(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!
Examensklausur · ZJS 2022, 753 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von David Preßlein
Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.
Schwerpunkte
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- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Vorheriges Aussetzungsverfahren bei Behörde nötig?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Grundlagen: Was ist das (allgemeine) Rechtsschutzbedürfnis?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beteiligten- und Prozessfähigkeit
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