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Professor Dr. Dr.

Stefan Muckel

5 Klausuren im Portal
Professor:in · University of Cologne

Stefan Muckel, geboren 1961 in Eschweiler, ist deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Er ist an der Universität zu Köln tätig. Muckel verfügt über einen akademischen Werdegang im Bereich der Rechtswissenschaften und nimmt eine leitende Position in der juristischen Lehre und Forschung ein.

Klausuren

5 Klausuren
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“

Die Klausur befasst sich mit der behördlichen Gebührenfestsetzung für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage. Im Zentrum steht die Frage, ob nach einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung und rückwirkender Neuregelung die Behörde verpflichtet ist, die Gebühr neu festzusetzen und einen bestandskräftigen Bescheid rückgängig zu machen. Außerdem geht es um die Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen des Verfahrens und eine Rückzahlung überzahlter Gebühren.

Professor Dr. Dr. Stefan Muckel· JA 2026, 672· 300 Min
NormenkontrollverfahrenWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer und die Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle. Kernfragen betreffen die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die Vereinbarkeit der Zwangsmitgliedschaft mit Art. 9 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Grundrechtsabwägung zwischen öffentlichem Interesse und individuellen Freiheitsrechten. Außerdem ist der Anspruch eines einzelnen Kammermitglieds auf Austritt aus dem Dachverband Thema.

Professor Dr. Dr. Stefan Muckel· JA 2025, 316· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2017Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern

Die Klausur stellt zwei Fälle: Im ersten Verfahren begehrt eine politische Partei gegen eine öffentliche Äußerung des Bundespräsidenten Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, weil sie sich in ihrer Chancengleichheit im Wahlkampf verletzt sieht. Im zweiten Fall verlangt ein Versammlungsleiter gerichtliche Unterlassung einer politisch motivierten Erklärung eines Oberbürgermeisters auf der städtischen Internetseite, die sich gegen eine angemeldete Demonstration wendet. Der Schwerpunkt liegt auf Staatsorganisationsrecht, Grundrechten und dem Rechtsschutz im Öffentlichen Recht.

Prof. Dr. Stefan Muckel· JA 2017, 523· 300 Min
Die BundesregierungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Organstreitverfahren+4 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Keine Neuen auf der Kirmes?

Die kreisfreie Stadt X in Nordrhein-Westfalen veranstaltet alljährlich eine Kirmes und selektiert die teilnehmenden Schausteller nach dem Prinzip 'bekannt und bewährt', wobei Neue praktisch ausgeschlossen werden. Ein Schausteller, der als Neu-Bewerber abgelehnt wurde, möchte dies nachträglich verwaltungsrechtlich überprüfen lassen. Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid sowie eine Zusatzfrage zur Prozessvertretung durch einen Stadtratsmitglied.

Prof. Dr. Stefan Muckel, Julia Hauk· JA 2017, 198· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeZulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageBegründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Auf der Hut

Im Mittelpunkt des Falles steht ein mit sofortiger Vollziehung versehenes polizeirechtliches Aufenthaltsverbot gegen einen bekannten Hütchenspieler am Kölner Hauptbahnhof. Zu prüfen sind die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbotes, der Androhung eines Zwangsgeldes sowie die Anforderungen an die Begründung einer Vollziehungsanordnung. Außerdem werden prozessuale Fragen rund um das verwaltungsgerichtliche Vorgehen des Adressaten behandelt.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Dr. Stefan Muckel prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×), Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Die Bundesregierung (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Grundlagen (1×) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).