Klausuren
2 KlausurenGenschere für zuhause
In der Klausur wird die prozessuale Möglichkeit der E-GmbH zur Abwehr einer erfolgten Behördenwarnung zu einem Gentechnik-Experimentierkasten geprüft. Thematisiert werden unter anderem der Charakter der Behördenwarnung, die Anforderungen an eine Ermächtigungsgrundlage, die Einbindung relevanter Vorschriften des Gentechnikgesetzes sowie die mögliche Verletzung von Grundrechten (Berufsfreiheit, Eigentum, Wissenschaftsfreiheit). Zentral sind Überlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz.
Anfängerklausur: Keine Gene für die Kunst
Eine Künstlerin (K) nutzt gentechnisch veränderte Bakterien zur Schaffung und zum Verkauf von Bio-Art-Kunstwerken. Die zuständige Landesbehörde ordnet an, dass K ihre Werke auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vernichten muss, da sie gegen Vorschriften zu gentechnischen Arbeiten verstößt. Im Streit steht die Vereinbarkeit der behördlichen Maßnahme mit den Grundrechten, insbesondere Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie deren Verhältnismäßigkeit. Gegen die Verwaltungspraxis und nachfolgende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sucht K ein prozessuales Rechtsmittel.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johannes Freise prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).