Öffentliches RechtJA 2005Fortgeschrittene
Ärger im Revierpark
JA 2005, 644 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Proppe
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JA
JA
2005 · 644
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2005, 644
Lösung
—
Die Klausur thematisiert eine Mandantin, die gegen ein von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochenes Hausverbot für einen öffentlichen Revierpark vorgehen möchte. Im Fokus stehen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und der einstweilige Rechtsschutz in Bezug auf den Verwaltungsakt des Hausverbots. Zudem ist zu prüfen, ob die Mandantin rechtliches Gehör vor Erlass des Aufenthaltsverbots erhalten hat und welche Verfahrensschritte anwaltlich zu empfehlen sind.
Schwerpunkte
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenEinstweiliger RechtsschutzUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen
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