Normenkontrollverfahren
Das Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) ermöglicht die abstrakte Überprüfung der Wirksamkeit untergesetzlicher Normen des Landesrechts, insbesondere von Bebauungsplänen (§ 10 BauGB) oder Verordnungen. Zu prüfen sind insbesondere die Statthaftigkeit bezüglich Normenhierarchie und die Antragsbefugnis (§ 47 Abs. 2 VwGO), namentlich für betroffene Bürger sowie Behörden (abgesenkte Anforderungen). Examensklassiker: Kontrolle von Bebauungsplänen, Verletzung des Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB), sowie die Behördennormenkontrolle.
Klausuren zum Thema
Original-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“
Die Klausur befasst sich mit der behördlichen Gebührenfestsetzung für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage. Im Zentrum steht die Frage, ob nach einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung und rückwirkender Neuregelung die Behörde verpflichtet ist, die Gebühr neu festzusetzen und einen bestandskräftigen Bescheid rückgängig zu machen. Außerdem geht es um die Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen des Verfahrens und eine Rückzahlung überzahlter Gebühren.
Schutz der Trinkwasserversorgung im Klimawandel durch Gefahrenabwehrverordnung
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung der Stadt S in Rheinland-Pfalz, die im Rahmen des Klimawandels zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs erlassen wurde. Der Fall erstreckt sich insbesondere auf die polizeirechtlichen Voraussetzungen für den Erlass und die Durchsetzung der Verordnung sowie die gerichtliche Überprüfung einer darauf gestützten Aufforderung an einen Bürger. Das Zusammenspiel von Gefahrenabwehr, kommunaler Verordnungsgabe und möglichen Individualrechten wird kritisch geprüft.
Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung
Die Original-Examensklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verordnung, durch die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Bereich eines Stadtplatzes in Nordrhein-Westfalen verboten wird. Zu prüfen sind u. a. die verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass solcher Verordnungen sowie die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage gegen polizeiliche Maßnahmen und die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsklage gegen aufsichtsbehördliche Maßnahmen.
ÖR-Examensklausur zum Bauplanungsrecht
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der nach ergänzender Umweltprüfung ohne erneute Auslegung beschlossen wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob Beteiligungsrechte und Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie gewahrt sind; zudem ist das unionsrechtliche Vorgehen bei Zweifeln an der Auslegung der Richtlinie zu prüfen.
Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob ein Amtshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Bauleitplanung besteht, nachdem ein Bauvorbescheid aufgrund nicht gesicherter Erschließung abgelehnt worden ist und parallel Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie eine Veränderungssperre eingeleitet wurden. Der Sachverhalt beleuchtet sowohl den Umgang mit der Fortsetzungsfeststellungsklage und verwaltungsprozessuale Aspekte als auch die Schnittstellen zum Staatshaftungsrecht.
»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.
Frischer Wind in der Bauleitplanung
Der Fall behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanung für Windkraftanlagen am Hubertussee in Berlin, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung der Anzahl zulässiger Windräder durch einen Bebauungsplan und die Berücksichtigung von Umweltschutz und Klimaschutz. Wesentliche Fragen sind das Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren, das Verhältnis zwischen Bundes-, Landes- und Bezirkskompetenz im Klimaschutz sowie die Zulässigkeit und Grenzen der Feinsteuerung von Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung.
Die lärmende Jugendherberge
Die Klausur thematisiert die materielle Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der ein großes Sondergebiet für die Fremdenbeherbergung im Außenbereich einer Gemeinde vorsieht. Schwerpunkte bilden Lärmschutzanforderungen, Interessensausgleich zwischen Nachbarn sowie die Zulässigkeit einer Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei behaupteter Verletzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG.
Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung
Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.
ORIGINAL: "Zwei Gemeinden und ein Industriegebiet
Die Gemeinden A und B streiten über die Wirksamkeit eines von A erlassenen Bebauungsplans für ein Gelände, auf dem ein Möbelkonzern eine Großfertigungsanlage errichten möchte. B bemängelt fehlende Abstimmung und sieht die Interessen ihrer Bürger durch Lärmbelastung und Verdrängung von Wohnnutzung gefährdet. Zu prüfen ist, ob B den Bebauungsplan erfolgreich im Wege des Normenkontrollverfahrens angreifen kann.
Normenkontrollverfahren in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.