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Andreas Lenk

4 Klausuren im Portal

Klausuren

4 Klausuren
JA 2026Fortgeschrittene

„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“

Die Klausur behandelt die Rücknahme einer fiktiv erteilten Baugenehmigung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung im Zusammenhang mit einer nachträglich bekanntgemachten Veränderungssperre. Prüfungsgegenstand sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO), der Genehmigungsfiktion im Baugenehmigungsverfahren, der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich einer Veränderungssperre sowie die Organzuständigkeit der Gemeindevertretung.

Andreas Lenk· JA 2026, 764· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die BaugenehmigungBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob ein Amtshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Bauleitplanung besteht, nachdem ein Bauvorbescheid aufgrund nicht gesicherter Erschließung abgelehnt worden ist und parallel Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie eine Veränderungssperre eingeleitet wurden. Der Sachverhalt beleuchtet sowohl den Umgang mit der Fortsetzungsfeststellungsklage und verwaltungsprozessuale Aspekte als auch die Schnittstellen zum Staatshaftungsrecht.

Andreas Lenk, Clara Niemöller· JA 2020, 455· 300 Min
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsNormenkontrollverfahren+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Die Gebietsverträglichkeit in der Fallbearbeitung

Der Beitrag behandelt die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht anhand typischer Fallkonstellationen und erläutert die Bedeutung des Gebietserhaltungsanspruchs sowie den Drittschutz. Zwei Sachverhalte thematisieren die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten unter Berücksichtigung der BauNVO und des BauGB. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie aktuelle Rechtsprechung stehen im Mittelpunkt.

Andreas Lenk· JURA 2020, 932
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Unbestimmte Rechtsbegriffe+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen

Im Mittelpunkt des Falles steht der behördliche Widerruf der Zuteilung von roten Kfz-Kennzeichen an einen Autohändler wegen verschiedener Verstöße gegen die Auflagen. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, da der Bescheid als existenzgefährdend angesehen wird und Zweifel an der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Bescheids erhoben werden, insbesondere hinsichtlich Anhörung und Ermessensausübung.

Andreas Lenk· JA 2019, 779· 60 Min
Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Andreas Lenk prüfen besonders häufig Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) (2×), Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (2×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Die Baugenehmigung (1×), Normenkontrollverfahren (1×), Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (1×), Unbestimmte Rechtsbegriffe (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).