Klausuren
4 Klausuren„Genehmigungsfiktion trotz Veränderungssperre“
Die Klausur behandelt die Rücknahme einer fiktiv erteilten Baugenehmigung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung im Zusammenhang mit einer nachträglich bekanntgemachten Veränderungssperre. Prüfungsgegenstand sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes (§ 80 Abs. 5 VwGO), der Genehmigungsfiktion im Baugenehmigungsverfahren, der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Geltungsbereich einer Veränderungssperre sowie die Organzuständigkeit der Gemeindevertretung.
Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob ein Amtshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Bauleitplanung besteht, nachdem ein Bauvorbescheid aufgrund nicht gesicherter Erschließung abgelehnt worden ist und parallel Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie eine Veränderungssperre eingeleitet wurden. Der Sachverhalt beleuchtet sowohl den Umgang mit der Fortsetzungsfeststellungsklage und verwaltungsprozessuale Aspekte als auch die Schnittstellen zum Staatshaftungsrecht.
Die Gebietsverträglichkeit in der Fallbearbeitung
Der Beitrag behandelt die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht anhand typischer Fallkonstellationen und erläutert die Bedeutung des Gebietserhaltungsanspruchs sowie den Drittschutz. Zwei Sachverhalte thematisieren die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten unter Berücksichtigung der BauNVO und des BauGB. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie aktuelle Rechtsprechung stehen im Mittelpunkt.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
Im Mittelpunkt des Falles steht der behördliche Widerruf der Zuteilung von roten Kfz-Kennzeichen an einen Autohändler wegen verschiedener Verstöße gegen die Auflagen. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, da der Bescheid als existenzgefährdend angesehen wird und Zweifel an der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Bescheids erhoben werden, insbesondere hinsichtlich Anhörung und Ermessensausübung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Andreas Lenk prüfen besonders häufig Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) (2×), Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (2×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Die Baugenehmigung (1×), Normenkontrollverfahren (1×), Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (1×), Unbestimmte Rechtsbegriffe (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).