Max Stadter
Klausuren
1 KlausurFortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“
Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Max Stadter prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×).