Öffentliches RechtJA 2008Fortgeschrittene
Missliebige Fußgängerzone
JA 2008, 884 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Timo Hartman
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2008 · 884
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2008, 884
Lösung
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Die Klausur behandelt eine gerichtliche Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Fokus stehen die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO einschließlich Vollzugsfolgenbeseitigung, die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO auf Dritte, das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Kostenentscheidung bei Streitgenossen.
Schwerpunkte
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einstweiliger RechtsschutzDer Verwaltungsakt in der KlausurEntscheidung durch GerichtsbescheidSekundäransprüche gegen polizeiliches HandelnSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln
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