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JurafuchsKlausuren

Gerrit Hellmuth Stumpf

6 Klausuren im Portal

Klausuren

6 Klausuren
JA 2017Anfänger:innen

Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von unverbindlichen Volksbefragungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene und prüft insbesondere, ob das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Demokratieförderungsgesetz (DemfG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Weiterhin wird die Zulässigkeit eines Antrags der Bundesregierung auf Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht analysiert und auf verfahrensrechtliche und materielle Voraussetzungen wie Mehrheiten, Gesetzgebungsverfahren, Gewaltenteilung und die Handlungsfreiheit der Abgeordneten eingegangen.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 601· 120 Min
Der BundestagDer BundesratDie Bundesregierung+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Dissertationsdruckzwangs, d.h. der Pflicht zur Ablieferung und Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer Dissertation zur Erlangung und zum Erhalt des Doktorgrads. Zu prüfen ist insbesondere, ob die entsprechenden Regelungen der Promotionsordnung in Verbindung mit dem Landeshochschulgesetz Grundrechte wie die Wissenschaftsfreiheit, die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Gleichheitsgebot verletzen und ob die Aberkennung des Titels rechtmäßig ist.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 362· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine GrundrechtslehrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob eine auf der Homepage des Bundesinnenministers veröffentlichte amtliche Stellungnahme und ein Wahlaufruf gegenüber einer ausschließlich im Land Hamburg kandidierenden Partei gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität im Wahlkampf und die Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Es ist zu prüfen, ob ein verfassungsrechtlicher Streit zwischen einer Landespartei und einem Bundesorgan vor dem Bundesverfassungsgericht statthaft ist und welche Kompetenzen dem Bundesinnenminister nach dem Grundgesetz bei solchen Äußerungen zustehen.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2016, 198· 120 Min
Politische ParteienDas BundesverfassungsgerichtBürger und Einwohner+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden

In der Klausur wird die rechtliche Überprüfung der Europawahl am Beispiel einer Sperrklausel und der Einforderung von Wahlspenden thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen des Wahlrechts, insbesondere der Wahlgleichheit, der Chancengleichheit von Parteien sowie der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel und damit verbundener Einspruchsverfahren. Darüber hinaus sind Fragen des Zugangs zum Bundesverfassungsgericht, der Wirksamkeit der Einlegung einer Beschwerde sowie prozessuale Aspekte zu prüfen.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2012, 923· 300 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bundestag+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JURA 2012, 543
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Planübergreifender Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen einer Werbeanlage

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten planübergreifenden Nachbarschutzes im Bauplanungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nachbarin W erfolgreich gegen eine Baugenehmigung für eine Lichtwerbeanlage auf dem Nachbargrundstück vorgehen kann. Besonderes Augenmerk liegt auf Lichtimmissionen, dem bauplanungsrechtlichen Gebietscharakter, Nachbarschutz, Klagebefugnis und etwaigen Formalia im Verwaltungsprozess.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2010, 616· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die Baugenehmigung+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Gerrit Hellmuth Stumpf prüfen besonders häufig Der Bundestag (2×), Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×), Bürger und Einwohner (1×), Das Bundesverfassungsgericht (1×), Der Bundesrat (1×) und Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×).