Öffentliches RechtJURA 2015Fortgeschrittene
Tierische Kunst
JURA 2015, 1113 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Birgit Schmidt am Busch, Christof Gregor
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Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JURA 2015, 1113
Lösung
Enthalten
Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.
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