Klausuren
4 KlausurenDemokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt die Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Planung und Verhandlungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) informieren muss. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens wird geprüft, ob die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Parlament im Zuge der europäischen Integration mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Rechten des Bundestages, vereinbar ist.
Tierische Kunst
Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.
Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys
Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur befasst sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80a III 2, 80 V VwGO) gegen die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis an eine ausländische Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG (heute Art. 49, 54 AEUV). Streitpunkte sind insbesondere die Antragsbefugnis der Antragsteller (u.a. Apothekerkammer, Apothekerverband, benachbarte Apothekerin), die Reichweite des Fremdbesitzverbots (§ 8 ApoG), die Anwendung und der Anwendungsvorrang europäischen Rechts sowie eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH. Es wird außerdem thematisiert, ob das nationale Recht angesichts des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht durch Behörden unangewendet bleiben darf.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Birgit Schmidt am Busch prüfen besonders häufig Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (2×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Gaststättenrecht (1×), Gesetzgebungskompetenzen (1×) und Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).