Rechtsradikale Demonstration unter versammlungsrechtlichen Auflagen
JURA 2016, 802 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Marco Penz

Im Sachverhalt meldet eine rechtsextremistische Vereinigung eine Demonstration unter dem Motto "Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!" an. Die Behörde erlässt mehrere Versammlungsauflagen, darunter das Verbot bestimmter rechtsextremer Fahnen und das Fotografierverbot von Gegendemonstranten, und ordnet die sofortige Vollziehung an. Der Kläger wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Auflagen; zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahmen, die Grundrechtsabwägung und die Voraussetzungen des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Schwerpunkte
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- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)§§ 80, 80a: Rechtsschutzbedürfnis - Keine offensichtliche Unzulässigkeit der Hauptsache
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)(Keine) Einlegung der Anfechtungsklage in der Hauptsache?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Vorheriges Aussetzungsverfahren bei Behörde nötig?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Grundlagen: Was ist das (allgemeine) Rechtsschutzbedürfnis?
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beteiligten- und Prozessfähigkeit
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