Klausuren
4 KlausurenFortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Störende Güter im Gewerbegebiet
Die Klausur behandelt das Baurecht im Zusammenhang mit störenden Gütern im Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt steht die Auslegung eines Bebauungsplans, insbesondere die Einordnung eines atomaren Zwischenlagers als Lagerhaus im Sinne des § 8 II Nr. 1 BauNVO und die Frage der Gebietsverträglichkeit. Außerdem wird die Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets und die Argumentation mit § 35 I Nr. 7 BauGB thematisiert. Die Prüfung umfasst die Vereinbarkeit der baulichen Nutzung mit den Vorschriften sowie die Abgrenzung zwischen erlaubten und erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Fortgeschrittenenklausur: „Hängt die Orangenen!“
Die Partei „Nationaler Aufbruch“ (N-Partei) hängt zur Bundestagswahl im Stadtgebiet Wahlplakate mit dem Aufruf „HÄNGT DIE ORANGENEN!“ auf, worauf die Ordnungsbehörde deren Entfernung und die sofortige Vollziehung anordnet. Die Partei sieht darin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit und erhebt Klage gegen die Abhängpflicht und die Androhung der Ersatzvornahme. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rechtmäßigkeit des behördlichen Einschreitens im Gefahrenabwehrrecht, zur Auslegung strafrechtlich relevanter Aussagen auf Wahlplakaten sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen kommunikativer Grundrechte. Die Klage prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der angegriffenen Verwaltungsmaßnahmen.
Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen
A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.
Mahnende Besen kehren aus
Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Zulässigkeit einer Mahnwache gegen eine Neonazi-Klientel in einem privaten Einkaufszentrum. Es werden verschiedene Aspekte wie Meinungsfreiheit, versammlungsrechtliche Verantwortlichkeit und vorläufiger Rechtsschutz diskutiert. Zudem steht die Frage im Raum, ob auf privatem Grund öffentliche Versammlungen stattfinden können und wie mit Gegendemonstrationen umzugehen ist.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Nils Grosche prüfen besonders häufig Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (2×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (2×), Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) (1×).