Maximilian Roth ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Öffentliches Recht und Rechtstheorie (Lehrstuhl Prof. Dr. Franz Reimer) an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere Fragestellungen aus dem Öffentlichen Recht sowie der Rechtstheorie. Durch seine Anbindung an den Lehrstuhl ist er in Forschung und Lehre in diesen Bereichen engagiert.
Klausuren
3 Klausuren»Das darf man als Kanzlerin wohl noch sagen dürfen!«
Die Examensklausur befasst sich mit Fragestellungen aus dem Staatsorganisationsrecht und thematisiert insbesondere Äußerungen der Kanzlerin im Lichte des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Bundesregierung sowie der Bedeutung einschlägiger Grundrechte.
Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
Die Klausur behandelt am Beispiel der pandemiebedingten Gesetzgebung rund um § 28a IfSG insbesondere die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch ein Bundesland. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit von Verboten kultureller Veranstaltungen im Lichte der Kunstfreiheit mitsamt einer Gleichheitsprüfung, sowie Fragen der Antragsberechtigung im Normenkontrollverfahren.
Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Maximilian Roth prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×), Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Die Bundesregierung (1×), Grundrechtskonkurrenzen (1×), Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).