Öffentliches RechtJA 20221. Staatsexamen
Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
JA 2022, 307 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von Leo Müller, Maximilian Roth
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JA
JA
2022 · 307
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JA 2022, 307
Lösung
—
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und 11 IfSG, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Kunstfreiheit durch Corona-Maßnahmen. Zugleich stehen Fragen des Gesetzgebungsverfahrens und der Antragsberechtigung im Organstreit- und Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt. Der Schwierigkeitsgrad liegt vor allem in der Prüfung materieller Verfassungsfragen.
Schwerpunkte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
Weitere Klausuren zu Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
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