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JurafuchsKlausuren
Prof. Dr.

Hermann Pünder

3 Klausuren im Portal
Professor:in · Bucerius Law School

Klausuren

3 Klausuren
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Sofortvollzugsverbots einer Demonstration aufgrund eines behaupteten polizeilichen Notstands im Versammlungsrecht. Zentral sind die Fragen der Störer-Eigenschaft des Veranstalters, die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Versammlungsfreiheit und die Anforderungen an das Vorgehen der Behörden bei Gefahrenprognose und Ressourcenknappheit. Zudem ist die Erfolgsaussicht eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.

Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenEinstweiliger RechtsschutzRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Sex Sells in der Mönckebergstraße

Die Klausur behandelt Fortsetzungsfeststellungsklage, Polizei- und Ordnungsrecht, Ermessensfehler.

Prof. Dr. Hermann Pünder, Daniel Mattig· JA 2016, 115· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenErmessen und VerhältnismäßigkeitLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Demonstration mit Hindernissen«

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Beschränkungen von Demonstrationen am Beispiel einer Gegendemonstration zu einer PEGIDA-Veranstaltung in Hamburg. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit von versammlungsrechtlichen Auflagen, Gefährderanschreiben, polizeiliche Maßnahmen sowie die Videoüberwachung der Demonstration.

Hermann Pünder, Anika Klafki· JURA 2016, 300
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Prof. Dr. Hermann Pünder prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (2×), Einstweiliger Rechtsschutz (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) (1×) und Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×).