Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?
ZJS 2019, 221 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Marco Meyer
Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
Schwerpunkte
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