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Strafrecht

Rechtfertigungsgründe

Rechtfertigungsgründe (§§ 32 ff. StGB) schließen die Rechtswidrigkeit einer Tat aus. Zentral ist die Notwehr (§ 32 StGB), die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff regelt. Zu den Examensklassikern zählen die Bestimmung der Notwehrlage (z.B. Scheinangriff, fortdauernder oder unmittelbar bevorstehender Angriff), die Erforderlichkeit tödlicher Verteidigungsmittel und der Erlaubnistatbestandsirrtum.

Zu diesem Thema haben wir 276 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil II

Der Beitrag bietet einen Überblick über die strafrechtliche Irrtumslehre und ihre wesentlichen Fallgruppen. Er stellt die zentralen Abgrenzungen und Grundprobleme vor, ohne einen konkreten Sachverhalt oder Übungsfall zu liefern.

Schuld+2 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser

Die Klausur behandelt einen strafrechtlichen Sachverhalt rund um einen sogenannten 'Schuldenschnitt' mittels eines Fischermessers. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Handeln mit einem Messer im Rahmen einer Schuldenangelegenheit.

Dr. Ludwig Lüst· JuS 2026, 875
Totschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Klimakleber“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit sog. 'Klimakleber' und setzt sich mit den strafrechtlichen Problemen rund um Blockadeaktionen auseinander. Im Fokus stehen insbesondere mögliche Nötigungstatbestände und andere einschlägige Delikte sowie etwaige Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe.

Nötigung, § 240 StGB+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall betrifft einen Künstler, der durch sein Verhalten erhebliche Strafrechtsfragen auslöst. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum sowie prüfungsrelevante Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Kurz rasiert, lang diskutiert“

Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Kindern sowie die Abgrenzung von Betrug und Diebstahl. Es werden insbesondere der Diebstahl eines Rasierers durch eine strafunmündige 12-Jährige auf Veranlassung eines Erwachsenen und der Betrug beim Verkauf von Kerzen mit falschen Angaben über deren Herkunft und den Verwendungszweck des Erlöses behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: 'Tötung eines Erpressers – Notwehr oder unzulässige Selbstjustiz?'

Die Klausur behandelt die Tötung eines Erpressers durch den Beschuldigten Müller im Rahmen einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Prüfungsrelevant sind insbesondere das Notwehrrecht, das Mordmerkmal der Heimtücke sowie die Abgrenzung von Selbstjustiz. Zusätzlich werden Aspekte von Diebstahl im besonders schweren Fall und Prozessfragen (z.B. Beweisverwertungsverbote, Ermittlungsmaßnahmen) aufgegriffen.

Hartmann· JA 2026, 497· 300 Min
RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“

Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Strafrechts rund um einen fiktiven Fall. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Straftatbeständen aus dem Allgemeinen Teil und die Anwendung im Bereich der Vermögensdelikte. Sie eignet sich als Übungsklausur für die Zwischenprüfung.

Anne Schneider, Lena Böger· ZJS 2026, 864
Betrug (§ 263 StGB)KausalitätObjektive Zurechnung+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Feuerteufel und Verkehrsraudi“

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt im Bereich der Straßenverkehrsdelikte und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt stehen Handlungen eines jungen Mannes im Straßenverkehr sowie die anschließende Brandstiftung an einem Camper-Van, wobei verschiedene strafrechtliche Problemstellungen zu prüfen sind. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.

JA 2026, 463· 120 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBBrandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Die Gauner und der Geldspeicher

Im Fall "Der Wolf vom Edenhofer Filz" schießt J aus persönlicher Abneigung und zur Abschreckung auf den Schalldämpfer des Gewehrs seines Jagdnachbarn N, der gerade auf einen Wolf zielt. Dabei wird das Gewehr beschädigt, N erschrickt und stürzt, bleibt aber unverletzt; der Wolf flieht. Die Klausur thematisiert Strafbarkeit aus Versuch und Rücktritt, Rechtfertigungsgründe, insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeSubjektiver Tatbestand+2 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Damien Nippen, Anna Misera· ZJS 2026, 621
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten rund um den Diebstahl von Betäubungsmitteln, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, räuberischen Diebstahl, Tötungsvorsatz sowie die Möglichkeit von Rücktritt und Rechtfertigungsgründen einschließlich Notwehr und Besitzkehr. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zur Verständigung im Strafverfahren und einer auf die unterbliebene Belehrung gestützten Revision geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JuS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.

Professor Dr. Thomas Rönnau, Jonas Saathoff· JuS 2026, 336· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen

In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 166· 300 Min
Mord, § 211 StGBObjektive ZurechnungSchuld+6 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Im Fall "Metallketten" wird die Strafbarkeit einer Domina (D) geprüft, die bei einer BDSM-Sitzung einen Kunden (M) mit Metallketten fixiert, sodass dieser nach Bewusstseinsverlust und längerer Sauerstoffunterbrechung verstirbt. Thematisiert werden insbesondere Fragen zur objektiven Fahrlässigkeit, zum Zusammenhang zwischen tatbestandsspezifischer Gefahr und Erfolg, zu Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung.

FahrlässigkeitRechtfertigungsgründeAussetzung, § 221 StGB+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten

Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.

RechtfertigungsgründeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Strafrecht AT und gefährlicher Körperverletzung

Die StR-Anfängerhausarbeit behandelt einen strafrechtlichen Sachverhalt aus dem Bereich des Allgemeinen Teils sowie der gefährlichen Körperverletzung. Der Fall eignet sich insbesondere zur Anwendung und Vertiefung von Grundkenntnissen im Strafrecht AT und in den §§ 223, 224 StGB.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

StR – Fortgeschrittenenhausarbeit zur Triage

Im Frühjahr 2023 kommt es im Zuge der weltweiten Covid-19-Pandemie aufgrund einer neuen Virusvariante zu einem immensen Anstieg der Infektionen mit Sars-CoV‑2 in Deutschland. Als der 30-jährige Familienvater V wegen eines schweren Lungenödems (Flüssigkeitsansammlung in der Lunge) am 25. 05. 2023 um 16.50 Uhr mit dem Krankenwagen in das Universitätsklinikum Halle eingeliefert wird, steht auf der Intensivstation wegen der zahlreichen Infektionen mit Sars-CoV‑2 nur noch ein freies Bett zur Verfügung. Auch regional und überregional sind alle intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten infolge der Infektionslage ausgeschöpft. In der Notaufnahme wird schnell festgestellt, dass V an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden muss und intensivmedizinische Betreuung benötigt. Fast zeitgleich kommt die 68-jährige Rentnerin R mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung um 16.54 Uhr im Eingangsbereich des Klinikums an. Auf dem Weg in die Notaufnahme begegnet sie dem diensthabenden Facharzt für Intensivmedizin Dr. I, der gerade dabei ist, den V auf die Intensivstation zu verlegen. Dieser erkennt sofort, dass auch bei R eine intensivmedizinische Behandlung inklusive Anschluss an ein Beatmungsgerät dringend notwendig ist und hält inne. Um eine Entscheidung über die Zuteilung der letzten intensivmedizinischen Behandlungskapazität treffen zu können, nimmt Dr. I in einem Untersuchungszimmer der Notaufnahme eine medizinische Beurteilung von V und R vor. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Leiter der Intensivstation des Klinikums schätzt er die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung bei beiden Patienten1 als dringlich ein. Dr. I erkennt, dass sich Vs Zustand zunehmend verschlechtert und er für eine Rettung nun umgehend handeln muss. Ob V allerdings überhaupt, selbst bei Ergreifen aller Maßnahmen, die Nacht übersteht, sieht Dr. I kritisch. R hingegen prognostiziert er eine gute Chance, die Infektion durch eine vorübergehende künstliche Beatmung kurzfristig zu überleben und wieder vollständig zu genesen. Bevor er eine Entscheidung trifft, bittet er die Assistenzärztin Dr. A, die seit vier Wochen auf der vollen Intensivstation aushilft, um eine unabhängige Begutachtung beider Patienten. Da ihre Einschätzungen übereinstimmen, bringt Dr. I die R von der Notaufnahme in einen Behandlungsraum der Intensivstation und schließt sie dort an das letzte freie Beatmungsgerät an. Er bedauert, dass er nicht auch den jungen V retten kann und lässt ihn schweren Herzens zur Behandlung auf die Allgemeinstation verlegen. Dabei hat er keine Hoffnung, dass V ohne intensivmedizinische Behandlung überlebt, womit er sich bei seiner Entscheidung abfindet. Zur Überraschung aller Ärzte und Pfleger überlebt der V seine Erkrankung jedoch, ebenso wie die R. Zwei Jahre später haben die Infektionszahlen wieder ein moderates Niveau erreicht und die Krankenhäuser sind

RechtfertigungsgründeUnterlassen+2 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben

Die Klausur behandelt verschiedene Aspekte der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit einer durch einen Nichtmediziner durchgeführten Injektion von Silikonöl und den hierdurch verursachten tödlichen Folgen. Schwerpunkte bestehen in der Prüfung der objektiven Zurechnung der Todesfolge, der Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit sowie der Erörterung von Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründen.

Hendrik Böhme, Liam Draf· JURA 2026, 806
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

Im Rahmen einer Bundestagswahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte auf der Bühne. T möchte O einen 'politischen Denkzettel' verpassen, vertraut aber darauf, dass durch die weiche Torte keine ernsten körperlichen Beeinträchtigungen entstehen. Es sind verschiedene strafrechtliche Tatbestände wie Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung zu prüfen.

Maximilian Reinhardt, Simon Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Ein Student stößt einen Universitätsmitarbeiter mitsamt Prüfungsunterlagen in den Main, um die Klausuren zu vernichten und nimmt dabei den Tod des Mitarbeiters billigend in Kauf. Nach einem Autounfall wird dem Student im Krankenhaus ohne seine ausdrückliche Einwilligung der Arm amputiert, um sein Leben zu retten. Zu prüfen ist jeweils eine Strafbarkeit nach den §§ 212 I, 223 I StGB.

Dr. Johannes Petersen· JA 2025, 649· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBObjektive Zurechnung+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.

Dr. Samuel Strauß· JuS 2025, 597
Objektive ZurechnungRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Wer dazugehören will …?

Der Fall thematisiert die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung mittels Spikes gegen einen Polizisten, wobei der Verkauf durch S als Beihilfe durch neutrale Handlungen diskutiert wird. Zudem steht ein Rücktritt vom versuchten Mord bei einem mehraktigen Geschehen im Mittelpunkt. Weitere Straftatbestände wie §§ 113, 123, 211, 226, 323c StGB und Unterlassungsdelikte sind ausgeschlossen.

Anna-Sophia Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Die Klausur thematisiert einen Gewaltdelikt mit gefährlicher Körperverletzung und anschließender Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis. Schwerpunkt ist die Revision aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere unter Berücksichtigung klassischer Revisionsgründe, wie die Öffentlichkeit der Verhandlung oder die Ablehnung von Beweisanträgen.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Brennender Hass auf die Politik

Die Klausur prüft die Strafbarkeit des T nach dem StGB im Zusammenhang mit Ehrdelikten, Brandstiftungsdelikten, Rücktritt und Aussagedelikten. Im Mittelpunkt stehen der Umgang mit übler Nachrede oder Beleidigung und schwere Brandstiftung mit Rücktrittsproblematik. Zusätzlich wird die Falschaussage mit der Möglichkeit einer falschen Verdächtigung thematisiert.

Nicolas Cypher· JA 2025, 294· 180 Min
Beleidigung, § 185 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Versuch und Rücktritt+3 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das falsche Holster

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.

Martin Heuser· ZJS 2025, 534
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JA 2025Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“

Die Klausur thematisiert den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls gegen einen Kurierfahrer, der eine ihm überlassene Tankkarte für private Zwecke missbraucht haben soll. Es sind insbesondere die Abgrenzung zwischen Untreue und Betrug, Unterschlagung und Urkundenunterdrückung sowie die Verwertung von Erkenntnissen aus dem Einsatz eines verdeckten Ermittlers zu prüfen. Zudem steht eine Fluchtgefahr im Raum.

Dr. Frank Hartmann· JA 2025, 234· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

C'est la vie

Der Fall behandelt einen Tötungsversuch mit einem Schuss auf eine Person, wobei der Täter einem error in persona unterliegt. Es geht um die Fragen des Rücktritts vom beendeten Versuch, Mordmerkmale sowie um eine nachträgliche Körperverletzung durch einen Arzt, der operativ zwei Finger abtrennt. Neben klassischen Problemen im Bereich Versuch und Rücktritt werden auch erfolgsqualifizierte Delikte und die Einordnung ärztlicher Instrumente als gefährliche Werkzeuge diskutiert.

Zieschang· JA 2025, 124· 120 Min
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität

Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.

Dr. Markus Abraham· ZJS 2025, 123
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Der räuberische Hund«

In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.

JURA 2025, 2059
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Eine Schifffahrt, die ist lustig …

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um eine Bootsfahrt, darunter Aggressivnotstand, Gefährdung des Schiffsverkehrs, Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung sowie den Einsatz einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Zusätzliche prozessuale Fragen betreffen das Zeugnisverweigerungsrecht und die Verwertung von Aussagen im Ermittlungsverfahren. Die Aufgaben gliedern sich in materielle und prozessuale Fragestellungen.

Dr. Maximilian Lenk· JA 2024, 820· 300 Min
RechtfertigungsgründeRaub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut

Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.

Alexander Hofmann· JuS 2024, 938· 120 Min
RechtfertigungsgründeUnterlassenSchuld+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Schwangerschaft in Not

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Schwangerschaftsabbruch, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen Notwehr, rechtfertigender und entschuldigender Notstand sowie der ärztliche Heileingriff, insbesondere unter Berücksichtigung des Beginns des menschlichen Lebens. Die Strafbarkeit von V, M und A wird nach StGB geprüft.

Maximilian Nussbaum· JA 2024, 740· 300 Min
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Felix Lingath· JuS 2024, 857· 300 Min
SchuldVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter

Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.

Mehmet Arslan, Philipp Kiuppis· ZJS 2024, 1083
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBBesonderer Teil+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer

Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.

Paul Friedrich· ZJS 2024, 810
RechtfertigungsgründeUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders

Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Haus am See

Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.

RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr

F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.

Anna-Sophia Folly· ZJS 2024, 420
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Der Mörder ist immer der Gärtner

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden zahlreiche strafrechtliche Probleme anhand eines Sachverhalts um einen Gärtner, der einen Jungen erschießt, beleuchtet. Thematisiert werden unter anderem Tatherrschaft beim volldeliktisch handelnden Vordermann, Teilnahme und täterbezogene Mordmerkmale, private Rettungsfolter, der Vollrauschtatbestand sowie neutrale Beihilfe. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit aller Beteiligten (u.a. G, R, H, V, Y) ist nach dem StGB zu prüfen.

Dr. Maximilian Lenk, Vanessa Gerasimou· JA 2024, 121· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Drama am Mount Everest

B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.

Simone Schönmehl· ZJS 2024, 184
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Im Fall 'Lebensgefährlicher Klimaprotest' blockieren Klimaaktivist:innen eine Straße, woraufhin einer der Autofahrer einen Aktivisten aus Rache würgt und dessen Tod herbeiführt. Die Klausur stellt strafrechtliche Fragen u.a. zur Nötigung, Mord durch Unterlassen, Mordmerkmale und Täterschaft, besonders im Kontext von Sitzblockaden und dem Verhalten Dritter.

Nötigung, § 240 StGBMord, § 211 StGBUnterlassen+3 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"

Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.

Berster· JuS 2023, 942
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

In dieser Originalexamensklausur werden verschiedene strafrechtliche Probleme rund um einen Bastler A behandelt, der mit einem selbst entwickelten Störsender Diebstahl und Raub begeht, unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, und sich nach dem Unfall unerlaubt entfernt sowie eine Straftat vortäuscht. Zudem werden Aspekte berufsbedingter Beihilfe des Verkäufers B, die Verwertung fehlerhafter Vernehmungen und die revisionsrechtlichen Folgen thematisiert. Die Klausur eignet sich zum Training vielfältiger Schnittstellen zwischen materiellem und Prozessrecht.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.

Schröder, Klesczewski· JuS 2023, 837
UnterlassenRechtfertigungsgründeSchuld+2 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Lügen des „Finder-Schwindlers“

Im Mittelpunkt des Falls stehen Betrugshandlungen eines Mannes, der sich über eine Dating-App unter falscher Identität das Vertrauen und Geld einer Influencerin erschleicht. Die Geschädigte entnimmt daraufhin als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH ohne Gesellschafterbeschluss einen erheblichen Bargeldbetrag aus dem Firmenvermögen und übergibt ihn dem Täter. Zentral sind die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens als Betrug, insbesondere unter dem Aspekt des sogenannten Dreiecksbetrugs, sowie Fragen rund um den reformierten Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) einschließlich der Selbstgeldwäsche. Die Klausur behandelt zudem das Problem, ob ein Vermögensschaden entfällt, wenn das Opfer eines Betrugs durch eigene Täuschung einen Ausgleich des Schadens versucht.

Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Klimakleber“ – Mit Exkurs zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolges durch die Hinderung von Rettungskräften infolge einer Straßenblockade

A und B, Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, blockieren eine Berliner Stadtautobahn durch Festkleben an einer Schilderbrücke und verursachen einen erheblichen Stau. Während des Staus verzögern sich Verkehr und Rettungskräfte, wobei einige Fahrer keine Rettungsgasse bilden. Kurz darauf wird eine Radfahrerin nach einem Unfall lebensgefährlich verletzt; der zur Bergung benötigte Rüstwagen der Feuerwehr kommt wegen des Staus verspätet am Unfallort an. Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolgs bei Behinderung von Rettungskräften, die rechtliche Einordnung von Straßenblockaden im Rahmen der Rechtfertigungsdogmatik sowie grundsätzliche Aspekte der Nötigung.

Finn-Lauritz Schmidt· ZJS 2023, 875
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.

Neubacher, Lindenberger· JuS 2023, 501
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Rechtfertigungsgründe+3 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.

Rönnau, Saathoff· JuS 2023, 439
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Bullet Dodging

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Rahmen eines gemeinschaftlichen Angriffs mit einer Flasche, verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung, Rücktrittsmöglichkeiten und einen Notwehrexzess nach einem Schusswaffeneinsatz. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, wobei bestimmte Delikte ausgeschlossen sind.

Dominik Hotz· JA 2023, 202· 120 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Blockierer von der A 81

Umweltaktivisten blockieren durch Sitzblockade, teils mit Festkleben an der Fahrbahn, die A 81 am Kreuz Hegau, wodurch ein massiver Verkehrsstau entsteht. Betroffene sind u.a. eine Rechtsanwältin, ein besorgter Arbeitnehmer sowie ein Rettungswagen mit einem lebensgefährlich verletzten Patienten. Die Aktion wird unter Berufung auf Umweltnotstand und Versammlungsfreiheit durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen der Aktivisten (insbesondere Nötigung, Gewalt) und das Verhalten eines frustrierten Autofahrers, der auf eine Aktivistin zufährt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beiden Beteiligten nach dem StGB vor dem Hintergrund eines Autobahnenversammlungsverbots.

RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBNichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad

Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.

Lange-Bertalot· JuS 2023, 147
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Beteiligten nach einer Schlägerei in einer Kneipe, bei der es zu schweren Verletzungen und einem Todesfall kommt. Thematisiert werden unter anderem die objektive Bedingung der Strafbarkeit bei einer Schlägerei, die Anforderungen an psychische Beihilfe, Raub, rechtfertigender Notstand sowie der Irrtum über die Geeignetheit der Notstandshandlung. Die Klausur wurde im Saarland als Originalexamensklausur gestellt.

Dr. Alexandra Windsberger· JA 2023, 23· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBRechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Guter Rat ist nicht teuer«

Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Knacken sie den »Monetenbunker«?

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.

Richard Schröder· JURA 2023, 356
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Alles eine Frage der Vorbereitung

Die Klausur befasst sich mit einem geplanten Anschlag mittels einer selbstgebauten Rohrbombe auf einen Supermarkt, bei dem die Täter neben Verletzungen einer Mitarbeiterin auch Sachbeschädigungen verursachen. Zentral sind die strafrechtliche Bewertung der Vorbereitungshandlungen, die Versuchsstadien, die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs sowie die Abgrenzung zwischen Rücktritt und Abstandnahme im Tatplan. Es sind Qualifikationsfragen und Beteiligungsformen zu prüfen.

Dr. Nina Schrott· JA 2022, 902· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

Im Rahmen eines Kreisklasse-Fußballspiels kommt es aufgrund eines Revanchefouls zu einer schweren Verletzung eines Spielers durch eine Verwechslung. Außerdem führt eine ärztliche Fehlmedikation im Krankenhaus zum Tod des Verletzten. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der handelnden Personen nach dem StGB.

Alina Hoffmann, Ron-Jo Koenen· JA 2022, 727· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour

Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.

Jonas C. Schulz· ZJS 2022, 911
RechtfertigungsgründeUnterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!

In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.

Dr. Nina Schrott· ZJS 2022, 896
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.

Dr. Julius-Vincent Ritz· ZJS 2022, 772
RechtfertigungsgründeÜble Nachrede, § 186 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Containern für den Hunger der Welt

A möchte mit dem sogenannten Containern abgelaufene, aber noch genießbare Lebensmittel aus Supermarktmülltonnen retten und B zur Veräußerung und Spenden des Erlöses gewinnen. Nachdem A aus einem Supermarktmüllbehälter Waren entwendet und diese B übergibt, verkauft B diese wie üblich mit anderen abgelaufenen Waren. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist zu prüfen.

Laura Fanzutti, Michael Huff· JA 2022, 383· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+4 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.

Esser, Wasmeier· JuS 2022, 421
RechtfertigungsgründeDiebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Übungsfall: Das Abfalldilemma

Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

In der Übungsklausur geht es um Beleidigungsmerkmale im Zusammenhang mit der Äußerung "All Profs are ...", die Studentin S als Randnotiz in ihrer Klausur abgibt. Zudem bittet S den wissenschaftlichen Mitarbeiter H, ihre Klausur aus dem Büro von D zu entwenden, wobei H auch eine andere Ausarbeitung entnimmt und versucht, diese anonym gegen Geld an D zurückzuverkaufen. Die Falllösung umfasst die Prüfung von schwerem Diebstahl, Erpressung und Hausfriedensbruch sowie anschließende Delikte.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.

Wörner· JuS 2022, 324
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Der Fall thematisiert strafrechtliche Haftung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden: Es geht um die Verantwortlichkeit der Praxisbetreiber wegen ärztlicher Behandlung, die nicht nach Schulmedizin erfolgt, und mögliche Vermögensschäden durch irreführende Angaben gegenüber Patienten. Zusätzlich behandeln die Sachverhalte die Rolle des Unterlassens, die Abgrenzung von dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit, das Sich-Bereiterklären zum Mord sowie Aspekte mittelbarer Täterschaft bei Selbsttötung.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min
UnterlassenFahrlässigkeitTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2022Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Problemkreise rund um einen Taxifahrer, darunter Sportwettenbetrug durch Nutzung von Kenntnissen über Spielmanipulation, Brandstiftung mit anschließender Löschung, Missbrauch eines Behindertenparkausweises sowie fahrlässige Körperverletzung durch das Werfen eines Steins und Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Aufgabenstellung basiert auf einer Originalexamensklausur aus Bayern und deckt sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Aspekte ab.

Dr. Tobias Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd

A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 82
RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht

Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.

Robert Esser, Stefan Kim· JURA 2022, 1333
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur »Roboter und Igel«

Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.

Wolfgang Mitsch· JURA 2022, 1102
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Kamera(den)-Jagd

Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.

Johannes Herb· JURA 2022, 380
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Eine schrecklich nette Familie

Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.

Scholler· JuS 2021, 1153
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Maskendeal

Der Vermittler P verkauft während der Corona-Pandemie als Vertreter einer Firma FFP1-Masken an eine Ärztin O, die eigentlich FFP3-Masken benötigt, und verschleiert dies im Vertrag. Nach Aufdeckung und Ablehnung der Masken durch O lässt sich P noch vor Kenntnisnahme des Vorgangs durch D seine Provision auszahlen. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Betrug, Untreue und die Mitwirkung eines Kollegen (Rathilfe).

Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.

Großmann· JuS 2021, 1054
Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein

Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.

Hoffmann, Koenen· JuS 2021, 941
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Das liebe Geld

In dieser Originalexamensklausur aus dem Staatsexamen Bayern wird die strafrechtliche Relevanz einer körperlichen Auseinandersetzung, Cash-Trapping am Geldautomaten, einem Tankstellenbetrug und entsprechenden prozessualen Besonderheiten (wie Aussageverwertung und Befassungsverbot) abgefragt. Der Sachverhalt enthält komplexe strafrechtliche und prozessuale Fragestellungen, darunter aberratio ictus, Versuchsstrafbarkeit sowie die Verwertbarkeit von Aussagen. Zu prüfen sind insbesondere verschiedene Delikte des Allgemeinen und Besonderen Teils sowie prozessuale Problemstellungen.

Dr. Sabine Grommes· JA 2021, 669· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen geplanten, aber letztlich abgebrochenen Diebstahl eines Luxusautos mittels Anstiftung sowie um den Versuch, ein Wohnhaus mit Molotowcocktails in Brand zu setzen. Behandelt werden typische Probleme rund um Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, insbesondere im Zusammenhang mit Sachbeschädigung und Brandstiftung.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.

Lenk· JuS 2021, 754
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzliche Trennung

Die Urteilsklausur behandelt einen Fall von gemeinschaftlich begangenem Raub, gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung. Die Täter dringen in die Wohnung des Geschädigten ein, schlagen ihn und drohen ihm mit einer Pistole, um einen Ring zu erlangen; anschließend fordern sie EC-Karte, PIN und Smartphone. Die strafrechtliche Prüfung umfasst mehrere Delikte des Besonderen Teils mit Bezug zum Allgemeinen Teil sowie verfahrensrechtlichen Aspekten einer Urteilsklausur.

Dr. Georg Bischoff, Sarah Kothe· JA 2021, 591· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug

Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.

Reichling, Kihm· JuS 2021, 666
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittHauptverfahren 2: Beweisrecht+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Beteiligten, der aus altruistischen Motiven handelt, sowie eines bösgläubigen Mittäters, der eigennützige Motive verfolgt. Im Mittelpunkt stehen der Erlaubnistatbestandsirrtum und die Zurechnung von Beteiligungshandlungen im Kontext einer Sachbeschädigung durch Einschlagen einer Autoscheibe.

Markus Schreiber, Dr. Sophie Marie Steinle· JA 2021, 473· 120 Min
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeSachbeschädigung (§ 303 StGB)+2 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp

Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.

Pätzel· JuS 2021, 539
GrundlagenBetrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Misslungene Auseinandersetzung

Die Klausur behandelt einen Gesellschafterstreit nach dem Verkauf des letzten Vermögensgegenstands einer GbR und untersucht strafrechtliche Fragestellungen wie insbesondere versuchte Erpressung, Unterschlagung oder Betrug im Zusammenhang mit der Abwicklung der Provision sowie dem Umgang mit dem Kaufpreis. Zentral sind zivil- und strafrechtliche Schuldvorwürfe zwischen den Gesellschaftern unter besonderer Berücksichtigung möglicher Vermögens- und Eigentumsdelikte.

Prof. Dr. Claudius Petzold· JA 2021, 413· 60 Min
Unterschlagung (§ 246 StGB)+3 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“

In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.

Liane Wörner, Daniel Goll· ZJS 2021, 644
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.

Alexander Benz· ZJS 2021, 522
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Manipulation eines Strichcodes an einer Supermarktkasse sowie dem Diebstahl durch Verwendung eines Störsenders, um die Verriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Betrug und Diebstahl, die unmittelbare Vermögensrelevanz datenverarbeitender Vorgänge und das Regelbeispiel des § 243 I 2 Nr. 1 StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“

Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

Bodo, Carla und Dieter planen gemeinsam Diebstähle, wobei es im konkreten Fall zu einem Diebstahl von Schmuck aus einem Kaufhaus durch Achim kommt, unterstützt von Carla und Bodo. Die Aufgabenstellung verlangt eine strafrechtliche Prüfung der Beteiligten hinsichtlich Diebstahlsdelikten sowie einer eventuellen Waffenmitführung. Weitere Aspekte wie die Rolle des Ladendetektivs und die Beuteaufteilung sind Teil der rechtlichen Bewertung.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Geldsorgen

In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.

Maximilian Lenk· JURA 2021, 1113
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.

Tobias Römer· JURA 2021, 326
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.

Grünewald, Dobbe· JuS 2020, 1182
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Düstere Zukunft

Der Fall behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einem Patienten bei dessen freiverantwortlichem Suizid Beihilfe leistet. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen des unechten Unterlassungsdelikts und der unterlassenen Hilfeleistung. Es wird geprüft, wie sich der Arzt nach dem StGB strafbar gemacht haben könnte.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 836· 120 Min
UnterlassenUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBSterbehilfe+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

In dieser Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht werden verschiedene Problemfelder anhand eines Corona-Triage-Falls im Krankenhaus und einer Auseinandersetzung im Supermarkt abgeprüft. Thematisiert werden insbesondere das Versuchsstadium beim unechten Unterlassungsdelikt im Rahmen knapper Beatmungskapazitäten (Pflichtenkollision), Anstiftung, Notwehrsituationen, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen wird nach dem StGB umfassend geprüft.

Prof. Dr. Robert Esser, Anna Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

In der Anfängerklausur "Goldener Schuss" geht es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Drogendealers, der einem Freund Heroin überlässt und diesen im Notfall nicht rettet. Die Themen eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Ingerenz und unterlassene Hilfeleistung werden anhand des klassischen Heroin-Todes-Falls geprüft. Die Bearbeiter sollen insbesondere das Unterlassen und mögliche Strafbarkeit nach StGB sowie § 29 BtMG prüfen.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min
UnterlassenKausalität+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Personen A, B und C im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung, einer Körperverletzung und Handlungen rund um eine Videoaufnahme eines Angriffs. Im Vordergrund stehen die Probleme der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (a.l.i.c.), Garantenstellung bei getrennten Ehegatten sowie die Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung, einschließlich Zueignungsabsicht. Es werden die relevanten Tatbestände des allgemeinen und besonderen Teils des StGB geprüft.

Mara Sieren· JA 2020, 268· 300 Min
SchuldRechtfertigungsgründeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.

Patrick Pörtner· ZJS 2020, 469
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.

Christoph Sowada· ZJS 2020, 387
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Von entwendeten Pfandflaschen und entnervten Verwandten

Die Übungsklausur behandelt den Diebstahl von Pfandflaschen und eine Körperverletzung im Bus sowie prozessuale Themen wie Beweisverwertung und Zeugnisverweigerungsrechte. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Abschlussverfügung für die Staatsanwaltschaft samt Einstellung, Vermerk und Anklageschrift. Materiell-rechtlich stehen Vermögens- und Eigentumsdelikte sowie das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Mittelpunkt.

Bieber, Semmelmayer· JA 2020, 138· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag

A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.

Carolin Hermann, M.mel.· ZJS 2020, 150
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Strafrecht, in dem S aus Eifersucht versucht, seinen Rivalen E zu erschießen, jedoch aus Versehen tatsächlich diesen und nicht die anvisierte C trifft und tötet. Im weiteren Verlauf verletzt S C mit einer Kuchengabel, wird daraufhin von C in Notwehr am weiteren Angriff gehindert und selbst verletzt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere bezüglich vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung.

Florian Nicolai· JA 2020, 21· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Corona-Party«

Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.

Lukas Cerny, Johannes Makepeace· JURA 2020, 1128
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Buch-Liebe

In dem Fall geht es um eine politisch motivierte Aktion in einer Universitätsbibliothek. Die Bibliothekarin B ermöglicht ihrer Schwester A das Entwenden einer wertvollen Habilitationsschrift aus dem Sonderlesesaal und das Anbringen von Aufklebern der Gruppierung in mehreren Lehrbüchern. Zudem kommt es während des Diebstahls zu einer körperlichen Auseinandersetzung, als A beim Fluchtversuch einen Schatten stößt, der sich später als B herausstellt.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2019, 832· 180 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit Vermögensdelikten (Betrug, Untreue, Diebstahl) und Delikten gegen die Rechtspflege. Daneben werden prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln im Ermittlungsverfahren thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Tat- und Teilnahmehandlungen, Vermögensschaden sowie strafprozessuale Maßnahmen.

Tobias Wickel· JA 2019, 747· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Der Fall behandelt die strafrechtliche Revision nach einer Verurteilung wegen Fahrraddiebstahls (wahlweise als Täter oder Teilnehmer) und Trunkenheit im Verkehr. Zentral werden Fragen zur Zulässigkeit von Beweismitteln nach einer polizeilichen Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss, die Befangenheit eines Schöffen, die Wahlfeststellung im Urteil, sowie prozessuale Besonderheiten bei der Beschränkung und Zurückverweisung im Rahmen der Revision geprüft.

Dr. Jörg Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Poststelle

Im Fall 'Die Poststelle' wird geprüft, ob Jonas Neuhaus sich wegen Diebstahls und (räuberischer) Erpressung strafbar gemacht hat, nachdem er eine Brieftasche aus einem Kinderwagen entnommen bzw. an sich genommen und gegen Zahlung eines Betrags zurückgegeben hat. Der Sachverhalt thematisiert das Verhältnis von Diebstahl und sog. Fundunterschlagung sowie die Grenzen der strafbaren Erpressung bei der Rückgabe von Fundsachen.

Dr. Georg Bischoff, Alexander Heil· JA 2019, 538· 60 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bienchen summ summ summ

In dieser Fortgeschrittenen-Übungsklausur wird die Strafbarkeit des Hobbyimkers F geprüft, der zunächst auf Nachbargrundstücken seine entfleuchten Bienen verfolgt und dabei mehrere Straftatbestände verwirklicht. Die Schwerpunkte liegen neben der Prüfung zivilrechtlicher Rechtfertigungsgründe auf dem Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, der Versuchsstrafbarkeit sowie der Korrektur des Rücktrittshorizonts nach § 24 StGB.

Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser· JA 2019, 262· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub

Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.

Nicolas Böhm· ZJS 2019, 231
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Der lustige Bob (Horrorclown)

Ein entlassener Clown erschreckt in Horrorclown-Verkleidung mit einer Messerattrappe drei Frauen, woraufhin eine der Frauen, eine ehemalige Profiboxerin, ihm aus Angst vor einem möglichen Angriff die Nase bricht. Die Fallfrage betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Clowns und der Frau insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte, Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (Notwehr).

Henning Lorenz, Felix Flaig· JA 2019, 108· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRechtfertigungsgründe+2 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“

Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2019, 54
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Tierisches Dilemma

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Die digitale Selbstschussanlage

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.

Christian Trentmann· JURA 2019, 330
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeit+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Vom Beschimpfen, Lügen und einem Mordsvergnügen

Im Mittelpunkt der Übungsklausur stehen die rechtliche Prüfung eines Tötungsdelikts nach gemeinsamer Tatplanung und Ausführung, Beleidigungen gegenüber einem Polizeibeamten sowie Verdachtsmomente einer Falschaussage unter Berücksichtigung von Strafrahmenverschiebungen (§ 28 StGB) und der Abgrenzung zwischen Kollektiv- und Individualbeleidigung. Weiterhin ist die Strafbarkeit wegen Verleitung zur Falschaussage zu prüfen.

Florian Nicolai· JA 2018, 825· 120 Min
Mord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr

Im Fall geht es um die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Kündigung wegen Eigenbedarfs, die Prüfung eines Befangenheitsantrags aus Verfahrensrecht sowie um die Rechtmäßigkeit eines Ordnungsgeldes gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung. Die drei Teilfragen sind jeweils gutachterlich zu beantworten, wobei vor allem Betrug, die Voraussetzungen für eine Befangenheit und die Anwendbarkeit verfahrensrechtlicher Ordnungsmittel zu prüfen sind.

Bernd Piper· JA 2018, 750· 60 Min
Betrug (§ 263 StGB)Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

Die Klausur behandelt die Auswirkungen einer konventionswidrigen Tatprovokation durch einen verdeckten Ermittler im Zusammenhang mit einem Rauschgiftdelikt. Der Schwerpunkt liegt auf prozessualen Fragestellungen, insbesondere der Zulässigkeit der Revision und der Auswirkung von Verfahrensverstößen, etwa bei der Abnahme einer Speichelprobe und der Verteidigerbestellung.

Saber Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min
Begründetheit der Revision: EinführungVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um Fußballfans, die trotz Stadionverbot ein Stadion betreten, ein beleidigendes Transparent zeigen, Pyrotechnik zünden und einem gegnerischen Fan unter Einsatz von Gewalt Fanartikel abnehmen. Die Klausur verlangt die Prüfung mehrerer Delikte aus dem StGB, sowie eine Zusatzfrage zur Verwertbarkeit von Überwachungsvideos.

Thomas Wieneck· JA 2018, 38· 300 Min
Beleidigung, § 185 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Jede Leidenschaft hat ihren Preis

Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2018, 515
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2017Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: 'Alchemie im 21. Jahrhundert'

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Entnahme und dem Verkauf von Zahngold aus einem Krematorium durch städtische Mitarbeiter, einschließlich der Ermittlungen und strafprozessualen Maßnahmen wie akustische Überwachung. Es sind die Delikte Diebstahl, Betrug, Störung der Totenruhe und Pfandkehr sowie verfahrensrechtliche Fragen (z.B. Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, Zeugnisverweigerungsrecht) zu bearbeiten. Daneben geht es um rechtliche Würdigung der Überwachung von Besuchsräumen in der JVA.

Grommes· JA 2017, 772· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Der Fall behandelt die Strafbarkeit von A, der als verkleideter Grusel-Clown eine Frau erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die Strafbarkeit von B, der dem vermeintlich bewaffneten A aus Gruppenzugehörigkeit und Irrtum heraus eine Körperverletzung und einen potentiell tödlichen Angriff zufügt. Erörtert werden unter anderem Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Rechtfertigungsgründe und Problematiken der objektiven Zurechnung sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Prof. Dr. Robert Esser, Annegret Michel· JA 2017, 585· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.

Momme Buchholz· ZJS 2017, 681
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Missverständnisse

Die Klausur stellt zwei Fälle aus dem Bereich des Strafrechts dar, in denen die Mitglieder eines Rockerclubs unterschiedliche Gewalttaten begehen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen rund um Verteidigungswille, Exzess, den Tatentschluss beim Versuch, Rücktritt und relevante Irrtumsproblematiken. Außerdem ist der Umgang mit ausbleibender Hilfeleistung zu prüfen.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Der Sachverhalt behandelt die strafrechtliche Bewertung einer tödlichen Attacke mit dem Beil durch A sowie die Rettungshandlung des Halbbruders H, der dem bewusstlosen X Blut entnimmt, um das Leben des A zu retten. Im Mittelpunkt stehen Mordmerkmale, dolus alternativus, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, sowie Fragen zur Körperverletzung und Tötungsdelikten (nur BT 1).

Nicolas Böhm, Philipp Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min
Mord, § 211 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an verschiedenen Straftaten, darunter Diebstahl, Brandstiftung sowie eine mögliche Hehlerei. Im Mittelpunkt stehen die Handlungen des A, der eine Villa betritt, eine wertvolle Uhr an sich nimmt und anschließend einen Brand legt, sowie die Versuche des H, die Uhr weiterzuverkaufen. Die Lösung erfordert vor allem Kenntnisse im Allgemeinen Teil, Vermögensdelikten und Brandstiftung.

Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter· JA 2017, 190· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche

Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.

Sascha Sebastian, M.mel., Henning T. Lorenz· ZJS 2017, 84
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Probleme mit dem Erben

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.

Holm Putzke· JURA 2017, 344
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Verfolgungsjagd

Die Klausur behandelt den Fall eines alkoholisierten Autofahrers, der nach einem Unfall im Straßenverkehr die Unfallstelle verlässt und sich anschließend durch riskante Fahrmanöver einer Polizeiverfolgung entzieht. Dabei werden diverse Straftatbestände aus dem Bereich der Straßenverkehrsdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Trunkenheit im Straßenverkehr geprüft.

Dr. Georg Bischoff, Simone Braam· JA 2016, 939· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer manipulativen Frau (J), die ihren Partner (P) durch Aberglauben und Mystik dazu bringt, ein scheinbar religiös motiviertes Opfer zu erbringen. Im Zentrum stehen die Qualifikation durch Heimtücke, Probleme des Doppelirrtums, die mittelbare Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie die schwerwiegenden Verletzungsfolgen für das Opfer.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Ein Krankenpfleger spritzt zunächst einem Patienten absichtlich ein gefährliches Medikament und bringt ihn so in akute Lebensgefahr, nur um ihn anschließend selbst retten zu können. In einem weiteren Vorfall glaubt er, einer Patientin ebenfalls das gefährliche Medikament zu injizieren, verabreicht tatsächlich jedoch ein harmloses Schlafmittel. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zu Versuch, Rücktritt und Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min
Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag

Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.

Tamina Preuß· ZJS 2016, 639
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower

Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.

Peter Kasiske· ZJS 2016, 628
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Glasflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.

RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Sandviper

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.

Georg Steinberg, Melanie Epe· ZJS 2016, 370
RechtfertigungsgründeUnterlassenSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel

F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.

Stefan Seiterle· JURA 2016, 202
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem Antonia eine Schmuckverkäuferin, die sich als neue Freundin ihres Mannes entpuppt, in einem Wutanfall mit einem Messer angreift und tödlich verletzt. Die Schwester des Opfers plant daraufhin mit einer Freundin einen Racheakt mittels Sprengsatz, bricht das Vorhaben aber im Versuchsstadium ab. Es ist gutachtlich die Strafbarkeit der Beteiligten zu prüfen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBVersuch und RücktrittSubjektiver Tatbestand+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

Der Fall thematisiert zum einen das sogenannte 'Autosurfen' und die daraus resultierenden Körperverletzungsfolgen, zum anderen eine provozierte Nothilfesituation mit gezielt herbeigeführter Eskalation und Angriff. Schwerpunktmäßig werden Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und die Grenzen von Rechtfertigungsgründen (insbesondere Absichtsprovokation im Rahmen der Nothilfe) behandelt.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Die Klausur behandelt einen Fall um einen bewaffneten Hobbyjäger, der einen jugendlichen Einbrecher erschießt, nachdem dieser ihn verletzt und bestohlen hat. Im Zentrum stehen die rechtlichen Probleme von Tötungsdelikten, Notwehr und Notwehrexzess sowie die Strafbarkeit von Teilnehmern im Hinblick auf ein anschließendes unterlassenes Hilfeleisten. Auch die Altersproblematik des jugendlichen Täters wird relevant.

Prof. Dr. Robert Esser, Oliver Gerson· JA 2015, 662· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug

In diesem Original-Examenskurzvortrag geht es um A und B, die ein baufälliges Bauernhaus anzünden. Das Haus gehört B und ist nur zeitweise von L bewohnt. B täuscht A darüber, dass keine Versicherung besteht, während er tatsächlich geplant hatte, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Brandstiftung, Teilnahme und versuchtem Betrug.

Dennis Federico Otte· JA 2015, 294· 60 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+3 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Money for Nothing

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).

Jacob Böhringer· ZJS 2015, 512
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Gefahr für Juri und Justel

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, der mit einer (tatsächlich ungeladenen) Pistole unter Einsatz von Drohungen Tiere aus dem Zoo entwendet. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage nach dem Versuch, insbesondere im Hinblick auf die Untauglichkeit des Tatmittels. Es ist ausschließlich die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.

Prof. Dr. Edward Schramm, Sindy Schubert· JA 2015, 263· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz

Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Ärger nach dem Physikum

Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.

Marc Reinhardt· ZJS 2015, 222
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand

Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.

Marcus Bergmann· ZJS 2015, 114
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Arbeitnehmerin aus Eifersucht eine Kollegin bestiehlt und anschließend einen Mordplan fasst, jedoch bei der Tatausführung versehentlich den Vorgesetzten verletzt. Es werden sowohl die materiell-rechtlichen Fragen (insbes. Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) als auch prozessuale Aspekte im Rahmen der Revision umfassend geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

In der Klausur "Pizzeria criminale" begehen Annika, Bettina und Christine einen Überfall auf eine Pizzeria, und Toni verübt aus finanziellen Motiven Brandstiftung am Inventar. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe, die Voraussetzungen von Raub und Erpressung, sowie die strafprozessuale Verwertbarkeit von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Fragestellungen im Strafrecht.

Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Im Schwitzkasten

K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.

RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Folgen einer Belästigung

Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Problemstellungen rund um eine zunächst eskalierende Belästigungssituation, u.a. rechtfertigende Notwehr, Rücktritt vom Versuch, Tötungsvorsatz, Diebstahl, Sachbeschädigung sowie Brandstiftung. Die Beteiligten handeln in unterschiedlicher Weise und verursachen komplexe Folgeverläufe, die auch ärztliches Fehlverhalten sowie nachträgliche Brandlegung umfassen. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 348· 300 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wintersport

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Snowboard-Ausflug, wobei insbesondere Notwehrprovokation, das subjektive Rechtfertigungselement sowie die Anwendung des § 33 StGB im Mittelpunkt stehen. Verschiedene Beteiligte werden bei unterschiedlichen Vorfällen auf der Piste durch körperliche Übergriffe verletzt. Es ist zu prüfen, wie sich B, A und U nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Dr. Nina Nestler· JA 2014, 262· 120 Min
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: „I am the danger“

Der an Lungenkrebs erkrankte Chemielehrer C baut zusammen mit seinem ehemaligen Schüler S ein Drogenlabor auf und produziert Methamphetamin, das von S verkauft wird. Als sie durch einen Konkurrenten K Umsatzverluste erleiden, planen C und S, K zu töten, indem sie sein Essen vergiften. Aufgrund eines Platztausches isst jedoch der schwer kranke Onkel O versehentlich das Gift und verstirbt, während der Mord an K fehlschlägt. Im Anschluss versuchen C und S, K durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei auszuschalten, was zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen K und dem Polizisten P führt. Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen der Irrtumslehre, Mittäterschaft und der Mordmerkmale im Rahmen des Strafrechts.

RechtfertigungsgründeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen

Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2014, 192
Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Der Berg ruft

Ein Bergsteiger dringt während eines Schneesturms gewaltsam in eine Hütte ein und nimmt am nächsten Morgen eine Marienfigur mit. Der Eigentümer der Hütte entdeckt den Vorfall, gibt nach Warnung einen gezielten Schuss auf den Bergsteiger ab, wobei auch eine Kuh versehentlich verletzt wird. Die Klausur prüft Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruch, Diebstahl und Körperverletzung sowie die strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe und die Abgrenzung von Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit.

RechtfertigungsgründeFahrlässigkeitVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Die Vergänglichkeit des Seins«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 1292
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Strafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten

Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.

Florian Knauer· JURA 2014, 254
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif

Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

W dringt in das Anwesen des G ein, schlägt eine Fensterfront ein, nimmt eine wertvolle Whiskyflasche und den Kampfhund des G an sich und hinterlässt mit Sprayfarbe eine Parole auf der Glastür. Im Zuge der Hundebegegnung verletzt W den Hund mit einer Eisenstange. Die Klausur prüft insbesondere Diebstahlsdelikte, Sachbeschädigung sowie Rechtfertigungsfragen (Defensivnotstand).

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

A versucht nach gescheiterter rechtsmäßiger Vollstreckung eigenmächtig, seine Forderung gegen B einzutreiben, indem er unter einem Vorwand die Wohnung des B betritt, dort das Notebook und einen Geldschein an sich nimmt und das Notebook später benutzt und verkauft. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach StGB, vor allem im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und mögliche weitere Delikte.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit eines Immobilienbesitzers, der aus finanzieller Not sein eigenes Haus vorsätzlich in Brand setzt, um Leistungen aus der Brandversicherung zu erhalten, gutachtlich geprüft. Außerdem sind verschiedene Beteiligungskonstellationen mit der Ehefrau sowie anwaltliche Verteidigungsstrategien und deren strafrechtliche Grenzen zu diskutieren.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Scheidung auf Italienisch - Die Ex ist nicht genug

Die Klausur behandelt einen Tötungsdelikt im Zusammenhang mit einer Trennung. Nach der Trennung tötet der Beschuldigte seine frühere Lebensgefährtin infolge einer emotionalen Ausnahmesituation. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, das Vorliegen eines Mordes oder Totschlags, Fragen zur Beweisverwertung einschließlich möglicher Verwertungsverbote sowie die Voraussetzungen für Untersuchungshaft.

Dallmayer· JA 2013, 293· 300 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründe+4 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.

Marc Reinhardt· ZJS 2013, 493
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: The Hangover Part I

Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld

Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· ZJS 2013, 285
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“

Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.

RechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der auf SEK-Beamte schießt, weil er diese irrtümlich für rivalisierende Gangmitglieder hält und tödlich trifft. Besonderes Augenmerk liegt auf Problemen des Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtums, (Putativ-)Notwehr und der Erforderlichkeit des Schusswaffengebrauchs nach § 32 StGB.

Prof. Dr. Robert Esser, Melanie Langbauer, Fahl· JA 2013, 28· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.

Manuel Ladiges· JURA 2013, 844
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Wer den Pfennig nicht ehrt …«

Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.

Dr. Grischa Merkel· JURA 2013, 152
Raub (§ 249 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Im Fall "Preisausschreiben" geht es um einen Verleger, der mit fingierten Gewinnbenachrichtigungen potentielle Abonnenten in die Irre führt und einen Studenten, der unaufgefordert Bücher zugeschickt bekommt. Zudem werden prozessuale Fragen zu richterlicher Assistenz im Strafverfahren angesprochen. Die Bearbeitung erfordert insbesondere die strafrechtliche Prüfung von Betrug, rechtfertigenden Faktoren sowie möglichen Vermögens- oder Urkundsdelikten.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ein Engel auf Erden

In diesem strafrechtlichen Übungsfall wurde ein Mitglied eines Motorradclubs vom Landgericht Frankfurt wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Sachverhalt behandelt wichtige Problemkreise wie Notwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum und die Konkurrenz zwischen Mord und Totschlag. Gegen das Urteil werden prozessuale Aspekte, insbesondere die Revision, sowie die Beweisaufnahme und Verwertung von Zeugenaussagen geprüft.

Dr. Mathias Hütwohl· JA 2012, 857· 300 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

In dieser Übungsklausur geht es um eine familiäre Tragödie, bei der M den Ertrinkungstod seines Sohnes durch Unterlassen nicht verhindert, auf seine Ehefrau in einer Notwehrsituation tödlich einwirkt und seine Tochter ihn infolge eines Irrtums über die Sachlage verletzt. Es sind die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von G, M und T nach dem StGB zu prüfen, wobei bestimmte Delikte ausdrücklich ausgenommen wurden.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Katharina Litau· JA 2012, 755· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Die flüchtige Ladendiebin

Die Klausur behandelt einen Fall des Ladendiebstahls mit anschließender Nötigung durch langsames Wegschieben der Ladeninhaberin mittels Pkw beim Versuch der Flucht vom Tatort. Thematisch stehen insbesondere der Diebstahl, Nötigung und die Qualifikation als räuberischer Diebstahl im Raum. Es handelt sich um einen mittelschweren Aktenvortrag zur Vorbereitung auf die mündliche Assessorprüfung.

Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe· JA 2012, 613· 90 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Nötigung, § 240 StGB+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Masern-Party

Im Zentrum der Klausur steht die Strafbarkeit der Eltern eines Kindes, das gezielt einer Masernerkrankung ausgesetzt wurde und infolge einer Komplikation sowie ärztlichen Fehlbehandlung verstirbt. Die Bearbeitung thematisiert insbesondere Körperverletzungsdelikte, die Möglichkeit einer rechtfertigenden Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, das elterliche Sorgerecht sowie Fragen der objektiven Zurechnung.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Der praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen“

Im Zentrum des Falls steht die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Rockergruppen. Nachdem Vitali K. (Mitglied der 'Banditen') eine 'Kutte' von Rocky (Mitglied der 'Höllen-Engel') entwendet, erfährt Rocky durch einen Polizeibeamten die Identität des Täters und stellt Vitali daraufhin, wobei es zu einer schweren Körperverletzung kommt. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen wie Diebstahl, Körperverletzung, Garantenstellung von Polizeibeamten sowie Aspekte der Notwehr und Rechtfertigung. Zusätzlich wird die Rolle von Irrtümern und die Besonderheiten bei Hausfriedensbruch, gefährlichen Werkzeugen und fahrlässigem Verhalten thematisiert.

Georg Freund, Verena Telöken· ZJS 2012, 796
RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

Der Fall behandelt eine Gruppentat, bei der das Opfer durch den Einsatz von Brandbeschleuniger schwere, lebensgefährliche Verletzungen erleidet. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von versuchtem Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung sowie Fragen der Mittäterschaft und Teilnahme. Der Fall eignet sich für den Aktenvortrag in der mündlichen Assessorprüfung mit strafrechtlichen und prozessualen Schwerpunkten.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule

Die Examensklausur behandelt einen Amoklauf an einer Berufsschule, ausgelöst durch anhaltende Gewalt unter den Schülern. Der Sachverhalt umfasst die brutale Behandlung zweier Brüder durch eine Jugendgang, die Ankündigung und Ausführung eines Amoklaufs durch die Brüder sowie die Reaktionen von Lehrern und Schülern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten (A, B, E, G und L) nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Liane Wörner· ZJS 2012, 661
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.

Guido Philipp Ernst· ZJS 2012, 654
RechtfertigungsgründeUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Segeltour mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine dramatische Segeltour auf dem Bodensee, bei der vier Personen nach dem Kentern ihrer Yacht in Lebensgefahr geraten. Alfred (A) wirft aus einer Notlage heraus seinen Begleiter Bernhard (B) aus dem Rettungsboot, um zwei leichtere Mitreisende (C und D) aufnehmen zu können. B überlebt zunächst, stirbt jedoch später im Anschluss an eine Krankenhausentlassung an den gesundheitlichen Folgen des Vorfalls. Im Kern ist zu prüfen, ob sich A wegen Totschlags gemäß § 212 StGB strafbar gemacht hat, insbesondere unter Berücksichtigung der objektiven Zurechnung sowie möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“

In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.

Britta Liebig, Julia Wiesen· ZJS 2012, 530
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Verspätete Rache

A und B beschließen aus Rache, ihren ehemaligen Klassenkameraden J zu überfallen und begeben sich bewaffnet zu dessen Juweliergeschäft. Beim Versuch, J durch Drohung mit einem Messer zur Herausgabe von Geld zu bewegen, kommt es zu einem tödlichen Zwischenfall. Im Anschluss flüchten A und B durch eine erzwungene Taxifahrt. Geprüft werden insbesondere Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, Erfolgsqualifikation und Mittäterschaft.

Prof. Dr. Henning Radtke, Martina Matula· JA 2012, 265· 180 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Harte Männer haben keine Angst

Die Klausur behandelt einen strafrechtlichen Aktenvortrag aus Anwaltssicht. Es geht um einen Vorfall in einer WG, bei dem ein Mitbewohner dem anderen aus Spaß einen Strumpf lose um den Hals legt, Drohungen ausspricht und ihn für längere Zeit im Zimmer einschließt. Der Betroffene erstattet Strafanzeige, nachdem er psychische Beschwerden entwickelt. Im Zentrum stehen die Prüfung von Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung sowie prozessuale Fragen zur Einstellung des Verfahrens und Rechtsbehelfen.

Dr. Christine Gömöry, Alexander Felder· JA 2012, 131· 60 Min
Freiheitsberaubung, § 239 StGBNötigung, § 240 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation

Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

In dieser strafrechtlichen Übungsklausur zur Thematik des Allgemeinen Teils wird die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB geprüft. Ausgangspunkt ist ein gemeinschaftlicher Mordplan, wobei es zur Verwechslung eines Opfers und einer Körperverletzung kommt sowie eine Rettungshandlung und ein späterer Rücktritt/Abwenden des geplanten Tötungsdelikts durch den Auftraggeber. Die typische Probleme umfassen Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, sowie rechtfertigende Umstände.

Dr. Christian Brand, Oliver Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.

Peter Kasiske· JURA 2012, 736
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück

Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Giro d

In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.

Martin Lotz, Dennis Reschke· JURA 2012, 481
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 2011Anfänger:innen

Der Tod war schneller

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrers, der im Rahmen eines illegalen Beschleunigungsrennens den Tod eines Beifahrers fahrlässig verursacht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu selbstgefährdendem Verhalten, Einwilligung in die fahrlässige Tötung sowie die Anwendbarkeit relevanter Tatbestände des Strafrechts.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBRechtfertigungsgründeFahrlässigkeit+4 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Jägers, der einen Hund erschießt, wobei Fragen zu Rechtfertigungsgründen, insbesondere den Jagdschutzvorschriften, dem Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung und der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit aufgeworfen werden. Zusätzlich wird geprüft, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut in Betracht kommt und wie sich die drohende Fotoaufnahme strafrechtlich auswirkt.

Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf· JA 2011, 672· 180 Min
RechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Söhne A und B im Zusammenhang mit Sterbehilfe an ihrem Vater V. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von Tötungsdelikten (Totschlag, Tötung auf Verlangen), mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei der Sterbehilfe und die Strafbarkeit aus Täterschaft und Teilnahme. Darüber hinaus ist die irrtümliche Operation des B an einer Patientin zu prüfen.

Tötung auf Verlangen, § 216 StGBTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der geheime Safe

Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.

Georg Steinberg, Fabian Stam· ZJS 2011, 539
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verwirrte Vater

Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.

Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Tödliches Liebesspiel

Im Rahmen eines tödlich verlaufenden Würge-Spiels zwischen O und ihrem Freund T prüft die Klausur die strafrechtliche Verantwortlichkeit, insbesondere Sittenwidrigkeit der einverständlichen Gefährdung, Risikoeinwilligung und Grenzen der Einwilligung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten. Daneben ist die Verwertbarkeit von Aussagen nach Belehrungsmängeln eine zentrale Fragestellung.

Prof. Dr. Claus Kreß, Peter Mülfarth, Mülfaerth· JA 2011, 268· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte

Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.

Stefan Seiterle· JURA 2011, 958
Brandstiftung, § 306 StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.

Eva Kohler· JURA 2011, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer

Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.

KausalitätSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Auslandsstraftaten, insbesondere Fragen zu Mittäterexzess, mittelbarer Täterschaft, Irrtum bezüglich Tatbestandsalternativen, aberratio ictus und Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung. Im Mittelpunkt steht ein gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen während eines Einbruchs in Zürich.

Dominik Richers· JURA 2011, 146
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Allgemeiner Teil+3 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd

Ein Jurastudent beobachtet in einem Laden eine vermeintliche Diebin und greift gewaltsam ein, um sie angeblich festzuhalten. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des Jurastudenten und der beobachteten Person, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Aussetzung sowie Rechtfertigungsgründe und mögliche Irrtümer. Es wird zudem eine Fallabwandlung mit überprüftem Verbots- und Erlaubnistatumstandsirrtum berücksichtigt.

Prof. Dr. Frank Neubacher, Mario Bachmann· JA 2010, 711· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Neue Disziplinen für Olympia

Im Rahmen eines fiktiven Übungsfalls verschafft sich ein gescheiterter Turner durch nächtliches Eindringen mit Hilfe eines Werkzeugs Zugang zu Wohnräumen und stiehlt eine wertvolle Uhr. Dabei kommt es zu Bedrohungen, Fesselung und anschließendem Verkauf der Beute an einen Hehler. Die Freundin erhält den Erlös mit Hinweis auf die Herkunft. Es ist die Strafbarkeit des Täters und der Freundin zu prüfen.

Dr. Gabriele Kett-Straub, Arne Henn· JA 2010, 590· 180 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der wütende Ex-Freund

Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.

Susanne Beck· ZJS 2010, 742
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Weiblicher Ratschlag und Geschwisterzwist

Albert plant und verwirklicht die Tötung von Oskar mit einem gezielten Schuss ins Herz, nachdem er im Vorfeld von seiner Freundin Beatrix hierzu beraten wurde. Beatrix empfiehlt Albert einen besonders qualvollen Tathergang, der jedoch abgelehnt wird. Am selben Tag kommt es zwischen Albert und seiner Schwester Charlotte zu einem Streit, in dessen Verlauf Charlotte nach einem Tritt Alberts und einem anschließenden Sturz ums Leben kommt. Im Fokus des Falles stehen die strafrechtliche Bewertung von Mordmerkmalen, Beteiligungsformen sowie Fahrlässigkeit und Vorsatz bei den jeweiligen Tatkomplexen.

Georg Steinberg· ZJS 2010, 518
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Die Klausur behandelt einen Auftragsmord, der aufgrund eines Adress-Irrtums des Täters fehlschlägt. Thematisiert werden insbesondere Fragen zum error in persona, zur Akzessorietätslockerung (§ 28 StGB), zum Anstiftervorsatz, zum unmittelbaren Ansetzen, zum Rücktritt vom Versuch sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sowohl des Auftraggebers als auch des Ausführenden.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

In der Klausur wird das Strafbarkeitsrisiko des T im Zusammenhang mit Tötungs- und Brandstiftungsdelikten geprüft. Der Sachverhalt dreht sich um eine Eskalation zwischen zwei Brüdern, die in Körperverletzung und Tötung mündet, anschließend wird das Haus zur Spurenbeseitigung und Versicherungsbetrug in Brand gesetzt. Es werden zusätzlich Aspekte wie Verwertbarkeit privater Videoaufzeichnungen angesprochen.

Benjamin Linke, Benjamin Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses

Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Berliner Straßenreinigung

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um den Vorstand einer öffentlichen Anstalt, der im Zusammenhang mit der Organisation der Straßenreinigung und deren Finanzierung mutmaßlich Betrugshandlungen begeht. Thematisiert werden unter anderem Betrug, mittelbare Täterschaft, besonders schwere Fälle des Betrugs sowie Beihilfe durch Unterlassen und die Garantenstellung.

Moritz Vormbaum· JURA 2010, 861
Betrug (§ 263 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unterlassen+2 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Goldkette und Amulett

Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.

Claudius Geisler, Evelyn Meyer· JURA 2010, 388
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+4 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Verletzte Gefühle

Ein Ehemann beschließt aus verletztem Stolz, seiner Frau wegen deren Untreue einen Schrecken einzujagen und will sie nur verletzen, wird aber durch Rachegefühle am Tatort dazu getrieben, sie zu töten. Seine Geschwister S und B sind unterschiedlich in den Tatplan involviert. Die Klausur prüft u.a. Täterschaft und Teilnahme, Qualifikationstatbestände bei Tötungsdelikten und die Anwendbarkeit von Mordmerkmalen.

Dr. Kai Cornelius· JA 2009, 425· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre“

Der Übungsfall behandelt die Strafbarkeit einer Tötung im Kontext eines sogenannten 'Ehrenmords'. Der Tatbestand, die rechtliche Bewertung der Täterschaft und Teilnahme, die subjektiven Merkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie die Schuld des Handelnden werden auf Basis der einschlägigen Strafnormen geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis familiärer Traditionen zur deutschen Strafrechtsordnung und die Prüfung der relevanten Tatbestände und Schuldausschließungsgründe.

RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Segelboot

In dem Fall 'Das Segelboot' nimmt T aus Neid am Sommerfest seines wohlhabenden Freundes O teil und zerstört dessen Segelboot absichtlich. Beim Versuch, persönliche Gegenstände aus dem sinkenden Boot zu bergen, ertrinkt O. Ein Feuerwehrtaucher F wird bei der späteren Bergung verletzt. Nach dem Tod des O begeht dessen Ehefrau E einen erweiterten Suizid mithilfe ihrer Freundin P. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft insbesondere Sachbeschädigung, Fahrlässigkeit, Kausalität sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten für den Tod und die Körperverletzung.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 550
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug

A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.

Hans Theile· ZJS 2009, 545
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

* "Eine Bärenjagd auf Abwegen

Die Klausur befasst sich mit einer chaotischen Jagd auf einen Braunbären und einen Waschbären durch zwei Personen, die dabei diverse Straftatbestände verwirklichen könnten. Neben materiell-rechtlichen Fragen wie Wilderei, Körperverletzung an Tieren, Straßenverkehrsdelikten und Anstiftung zu Regelbeispielen wird auch eine strafprozessuale Zusatzfrage zur Verwertbarkeit einer Videovernehmung des Zeugen behandelt.

Christoph Burchard, LL.M., Marc Engelhart· JA 2009, 271· 300 Min
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Bis der Arzt kommt

In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Markus Wagner· ZJS 2009, 419
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...

T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.

Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Ein Arzt gerät durch eine Bedrohungssituation in Notstand und verletzt eine Patientin auf Anweisung eines bewaffneten Dritten, um das Leben seiner Assistentin zu retten. Später nimmt die Patientin aus Rache einen tödlichen Angriff auf die Partnerin des Arztes vor, wobei ein Sachverhaltsirrtum zur Verwechslung des Opfers führt. Schwerpunktmäßig werden Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Tötungsdelikten sowie Aspekte des Notstands und Irrtumsprobleme behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min
RechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Brandreden

In dem Fall muss geprüft werden, ob A und F sich durch ihr nächtliches Gespräch strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftungsdelikte und eine versuchte Beteiligung. Gegenstand ist unter anderem die Anstiftung zur Brandstiftung sowie die relevanten Irrtümer über tatsächliche Umstände. Der Sachverhalt thematisiert zudem Aspekte der Einwilligung und der Rechtfertigung hinsichtlich des Todesfalls.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2009, 115· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Autorennen

In dem Fall geht es um ein illegales Autorennen, das von mehreren jungen Männern auf einer öffentlichen Straße veranstaltet wird. Während des Rennens kommt es bei einem riskanten Überholmanöver zu einem Unfall, bei dem ein Beifahrer tödlich verunglückt. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen zur Strafbarkeit der beteiligten Fahrer und Mitfahrer, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung sowie Beteiligung an verbotenen Straßenrennen. Im Fokus stehen außerdem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen und die Missachtung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 170
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung

Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.

Christian Fahl· ZJS 2009, 63
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeAusspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Eine schlechte Partnerwahl

V lässt seinen drogensüchtigen Sohn S nach einem Sturz in einen Bach trotz erkennbarer Lebensgefahr auf Zureden seiner Lebensgefährtin L hilflos liegen, woraufhin S ertrinkt. Wochen später schlägt L den V, der dabei unglücklich in einen Abgrund stürzt und tödlich verunglückt; L unterlässt die Rettung, um einer Bestrafung zu entgehen. Die Strafbarkeit von V und L ist in beiden Fällen zu prüfen.

Patrick Alf Hinderer· JA 2009, 25· 180 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittSchuld+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.

Sven Henseler· JURA 2009, 554
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Kausalität+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die Rockband

Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· JURA 2009, 465
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

Die Klausur thematisiert einen Fall aus dem Mietshausmilieu, in dem ein Eigentümer aus eigennützigen Gründen gefährliche Bauarbeiten veranlasst, was zum Tod eines Mieters führt. Daneben wird ein von verbleibenden Mietern beauftragter Überfall geschildert, der aufgrund von Verwechslung ebenfalls tödlich endet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit aller Beteiligten hinsichtlich Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie Täterschaft, Teilnahme und actio libera in causa.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2008, 859· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Im Mittelpunkt dieser Zwischenprüfungsklausur stehen unter anderem Notwehrprovokation und Probleme um Versuch und Rücktritt. Es wird strafrechtlich geprüft, ob und wie sich A, B und C aufgrund zweier Geschehensabläufe, die Körperverletzung, Nachstellung, psychische Beeinflussung und einen Todesfall betreffen, strafbar gemacht haben.

Prof. Dr. Robert Esser, Helmut Krickl· JA 2008, 787· 120 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittNachstellung, § 238 StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urlaubsvorbereitung

Die anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur setzt sich mit Raub- und Erpressungsdelikten sowie der Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen auseinander. Im Sachverhalt nimmt A aus der Wohnung des B sowohl das ihm gehörende als auch ein fremdes Buch, woraufhin B mit einer Drohung auf Rückgabe besteht. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.

Dr. Katrin Gierhake· JA 2008, 429· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht

Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.

Robert Esser· ZJS 2008, 629
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge

Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der bestohlene Erpresser

Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Abgebremstes Wandlungsinteresse

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines technisch versierten Autokäufers, der zwecks Verbesserung seiner prozessualen Position im Zivilprozess bewusst einen zusätzlichen Defekt an seinem Pkw herbeiführt. Dadurch werden Fragen nach versuchtem Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie nach dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aufgeworfen.

Dr. Jochen Bung· JA 2007, 868· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der gewalttätige Schlafwandler

In diesem anspruchsvollen Übungsfall geht es um die Strafbarkeit eines gewalttätigen Schlafwandlers (M) und einer jungen Frau (F), die in Notwehr einen Brieföffner gegen M einsetzt. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Handlungsbegriffs, der Garantenstellung beim Unterlassen, der Notwehr sowie des Verbotsirrtums. Der Sachverhalt fordert eine vertiefte strafrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und rechtfertigenden sowie entschuldigenden Umständen.

Dr. Johannes Kaspar· JA 2006, 855· 180 Min
SchuldUnterlassenRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Im Mittelpunkt der (fortgeschrittenen) Klausur steht der Geldeintreiber, der nach einem Rauschgiftgeschäft für seinen Freund beim Schuldner das Geld einzutreiben versucht. Die strafrechtliche Prüfung betrifft u.a. die Wegnahme einer Stereoanlage unter Einsatz einer (nicht erkennbar ungeladenen) Pistole samt Drohung. Die Strafbarkeit nach dem BtMG, WaffenG sowie nach §§ 257, 261 StGB wird ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen.

Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

A, B und C überfallen eine Bank, wobei sie Gewalt gegen Kunden anwenden, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen. Im Anschluss fordert einer der Täter gewaltsam eine Uhr von einem Kunden und es werden weitere Delikte während der Flucht und im Zuge polizeilicher Ermittlungen begangen, insbesondere eine unerlaubte Tonaufnahme durch Polizeibeamte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sämtlicher Beteiligten unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung, Mittäterschaft, mittelbarer Täterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie ein einschlägiges Datenschutzdelikt beim Polizeieinsatz.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt den Fall eines illegal mit Raubkopien handelnden A, der von X erpresst und bedroht wird. Nachdem X erneut Geld fordert und A ihm dieses übergibt, attackiert A X aus Rache mit einem Messer, um ihn zu töten, ruft aber nach der Tat Hilfe. Die Prüfung konzentriert sich auf Mordmerkmale, sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie Versuch und Rücktritt.

Dreher· JA 2005, 789· 120 Min
Mord, § 211 StGBRechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Im Fall 'Die S-Bahn-Fahrt' prüft eine Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht die Strafbarkeit von A, B, O und P im Zusammenhang mit einer Körperverletzung, einem gefährlichen Messerstich und möglicher unterlassener Hilfeleistung während einer S-Bahn-Fahrt. Thematisiert werden insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie das Unterlassen nach § 323c StGB. Der Fall beleuchtet die Beteiligungsformen, Notwehr und das Verhalten von Zeugen/Pflichtigen.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBUnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: „Heaven“

Im Übungsfall 'Heaven' steht ein Sachverhalt zu einer möglicherweise strafbaren Tötungshandlung im Mittelpunkt. Es werden sowohl der klassische Tötungstatbestand als auch Fragen der Kausalität und objektiven Zurechnung thematisiert.

Totschlag, § 212 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+2 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: „Eheglück und seine Folgen“

Im Übungsfall ‚Eheglück und seine Folgen‘ werden strafrechtliche Probleme rund um die Folgen einer Ehe näher betrachtet. Geprüft werden insbesondere Delikte gegen Leib und Leben sowie die dafür einschlägigen Grundsätze des Allgemeinen Teils.

Totschlag, § 212 StGBSubjektiver Tatbestand+3 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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