Neue Disziplinen für Olympia
JA 2010, 590 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Gabriele Kett-Straub, Arne Henn
Im Fall versucht der wegen Geldnot motivierte T, nachts mit einem Werkzeug in ein Haus einzubrechen, um Bargeld aus einer Kanzlei zu stehlen. Nach einem Irrtum über die Nutzung betritt er ein Schlafzimmer und entwendet eine Uhr, wobei er später mittels Drohung und Fesselung gegenüber dem Wohnungsinhaber flieht. Die Uhr verkauft er an den Hehler H, den Erlös schenkt er seiner Freundin F, die über dessen Herkunft aufgeklärt wird. Die Strafbarkeit von T und F nach dem StGB ist zu prüfen.
Schwerpunkte
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Gefährliches Werkzeug beim Diebstahl – Einführung und Fallbeispiel
- Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Einbruch in Wohnung eines Verstorbenen – Versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl vs. Wohnungseinbruchsdiebstahl
- Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Alleingang eines Bandenmitglieds – Zurechnung als Bandenstraftat
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
Weitere Klausuren zu Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.