BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren
StrafrechtJA 2010Fortgeschrittene

Neue Disziplinen für Olympia

JA 2010, 590 · Strafrecht für Fortgeschrittene

Von Dr. Gabriele Kett-Straub, Arne Henn

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2010, 590
Lösung

Im Fall versucht der wegen Geldnot motivierte T, nachts mit einem Werkzeug in ein Haus einzubrechen, um Bargeld aus einer Kanzlei zu stehlen. Nach einem Irrtum über die Nutzung betritt er ein Schlafzimmer und entwendet eine Uhr, wobei er später mittels Drohung und Fesselung gegenüber dem Wohnungsinhaber flieht. Die Uhr verkauft er an den Hehler H, den Erlös schenkt er seiner Freundin F, die über dessen Herkunft aufgeklärt wird. Die Strafbarkeit von T und F nach dem StGB ist zu prüfen.

Schwerpunkte

Weitere Klausuren zu Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)

Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.