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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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651 Klausuren
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser

Die Klausur behandelt einen strafrechtlichen Sachverhalt rund um einen sogenannten 'Schuldenschnitt' mittels eines Fischermessers. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Handeln mit einem Messer im Rahmen einer Schuldenangelegenheit.

Dr. Ludwig Lüst· JuS 2026, 875
Totschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Klimakleber“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit sog. 'Klimakleber' und setzt sich mit den strafrechtlichen Problemen rund um Blockadeaktionen auseinander. Im Fokus stehen insbesondere mögliche Nötigungstatbestände und andere einschlägige Delikte sowie etwaige Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe.

Nötigung, § 240 StGB+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Zu viel des G(l)uten“

Die Klausur 'Zu viel des G(l)uten' aus JA 2026, 728 behandelt einen strafrechtlichen Übungsfall rund um Alkoholgenuss, typische Gefährdungssituationen und die strafrechtliche Relevanz von Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Bearbeitung umfasst insbesondere allgemeine und besondere Delikte des Strafrechts mit Bezug zum Straßenverkehr und Alkoholkonsum.

Jonathan Kurczinski· JA 2026, 728
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVollrausch, § 323a StGB+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil I

Der Beitrag bietet einen Überblick über die Irrtumslehre im Strafrecht. Behandelt werden typische Irrtumskonstellationen und ihre dogmatische Einordnung im Allgemeinen Teil des StGB. Im Mittelpunkt steht die Darstellung relevanter Irrtumsarten sowie deren Auswirkungen auf Vorsatz und Schuld.

SchuldSubjektiver Tatbestand
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Problembereich rund um das Verhalten eines sogenannten 'Autobahnrasers'. Es geht insbesondere um die strafrechtliche Einordnung des Fahrverhaltens und mögliche Delikte bei Todesfolge oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 786
Mord, § 211 StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Schilder – Prüfungsgespräche im Referendarexamen – Teil 3: Strafrecht

Der Beitrag enthält fachliche Hinweise und Anregungen für Prüfungsgespräche im strafrechtlichen Assessorexamen. Es wird kein Übungssachverhalt zum Selbstlösen geboten.

JA 2026Fortgeschrittene

„Das tragische Ende einer Heimfahrt“

Der Fall thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einer Heimfahrt, die mit tragischem Ausgang endet. Es stehen Fragen zu Todesfolgen und den einschlägigen Straftatbeständen im Mittelpunkt. Die Prüfung relevanter Tatbestandsmerkmale und möglicher Fahrlässigkeit ist zentral.

Dr. Christopher Bona· JA 2026, 647
Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+2 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall betrifft einen Künstler, der durch sein Verhalten erhebliche Strafrechtsfragen auslöst. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum sowie prüfungsrelevante Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Kurz rasiert, lang diskutiert“

In dieser Übungsklausur müssen strafrechtliche Probleme rund um eine offenbar gewaltsam vorgenommene Rasur und die damit verbundenen Folgen gelöst werden. Der Fall diskutiert typische Abgrenzungen zwischen verschiedenen Körperverletzungsdelikten und fragt nach der Strafbarkeit der handelnden Personen.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: 'Tötung eines Erpressers – Notwehr oder unzulässige Selbstjustiz?'

Diese Original-Examensklausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung der Tötung eines Erpressers im Zusammenhang mit einem Diebstahl und einer anschließenden gewalttätigen Auseinandersetzung. Die Prüfung des Mordmerkmals Heimtücke, Notwehrrecht, Selbstjustiz sowie die Bewertung strafprozessualer Aspekte wie Abschlussverfügung und Beweisverwertungsverbote stehen im Mittelpunkt. Der Fall behandelt insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtfertigender Notwehr und unzulässiger Selbstjustiz.

Hartmann· JA 2026, 497· 300 Min
RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“

Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Strafrechts rund um einen fiktiven Fall. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Straftatbeständen aus dem Allgemeinen Teil und die Anwendung im Bereich der Vermögensdelikte. Sie eignet sich als Übungsklausur für die Zwischenprüfung.

Anne Schneider, Lena Böger· ZJS 2026, 864
Betrug (§ 263 StGB)KausalitätObjektive Zurechnung+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Schwerpunktklausur zum Betäubungsmittelstrafrecht: „Kokain in Bewegung, Vorrat im Stillstand“

Bei der Schwerpunktklausur zum Betäubungsmittelstrafrecht geht es um die strafrechtliche Bewertung von Delikten im Zusammenhang mit Kokain – insbesondere hinsichtlich Bewegung (Transport, Veräußerung) und Vorrat (Lagerung). Die Bearbeitenden müssen zentrale Probleme und Abgrenzungen bei den betroffenen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes erkennen und gutachterlich prüfen.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+2 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers

Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2026, 542· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.

RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+13 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der rabiate Vermieter

Die Klausur behandelt eine Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen mit Schwerpunkt auf der praktischen Erstellung einer Abschlussverfügung. Im Fokus steht dabei ein Sachverhalt um den strafrechtlichen Umgang mit übergriffigen Handlungen eines Vermieters. Geprüft werden materiell- und prozessuale Fragestellungen insbesondere zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 449· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Briefe, Brüder & Beweise

Im Mittelpunkt des Falls steht Fabian (F), der einen Friseursalon als Deckmantel für kriminelle Aktivitäten betreibt und sich durch eine fingierte Notrufmeldung Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft verschafft, um ein belastendes Beweismittel zu vernichten. Dabei handelt es sich jedoch um einen privaten Brief, nicht um das Hauptbeweismittel. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, versucht F, seinen Bruder Boris (B) zu einer falschen Zeugenaussage zu überreden, die ihm ein Alibi verschaffen soll. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Straftaten im Zusammenhang mit falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten, Beweismittelvernichtung und falscher Zeugenaussage.

Dr. Maximilian Schach· ZJS 2026, 632
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGBUrkundenunterdrückung (§ 274 StGB)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Damien Nippen, Anna Misera· ZJS 2026, 621
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)RechtfertigungsgründeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+6 weitere
JuS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.

Professor Dr. Thomas Rönnau, Jonas Saathoff· JuS 2026, 336· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Mitternachtsclub

Im Mittelpunkt des Falls steht M, der mit seiner Freundin K auf dem Weg zu einem nächtlichen Treffen eines Tuning-Clubs mehrfach gegen Verkehrsregeln verstößt und dabei hohe Geschwindigkeiten trotz schlechter Sicht riskiert. Der Fall thematisiert vor allem Straßenverkehrsdelikte, insbesondere gefährliche Fahrweisen und die daraus resultierende potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Nach dem Treffen plant M, mit Unterstützung von Y, einen Geldautomaten gewaltsam zu öffnen, was schließlich scheitert. Im Fokus stehen somit neben den Verkehrsdelikten auch versuchte Diebstahls- und Beteiligungskonstellationen, einschließlich der Frage nach Mittäterschaft und Teilnahmeformen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt das strafrechtliche Verhalten der drei Panzerknacker E, M und O, die einen Einbruch in Dagobert Ducks Wohnhaus planten und teilweise ausführten. Thematisiert werden Hausfriedensbruch, verschiedene Diebstahlsdelikte, Rücktritt vom Versuch, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie eine Beleidigung im Zusammenhang mit einer Unfallflucht. Die strafrechtliche Bewertung umfasst sowohl Tathandlungen als auch strafrechtlich relevante Reaktionen nach der Tatausführung.

Gras· JA 2026, 206· 150 Min
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
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