Justus Kriegsch
Klausuren
2 Klausuren„Kurz rasiert, lang diskutiert“
In dieser Übungsklausur müssen strafrechtliche Probleme rund um eine offenbar gewaltsam vorgenommene Rasur und die damit verbundenen Folgen gelöst werden. Der Fall diskutiert typische Abgrenzungen zwischen verschiedenen Körperverletzungsdelikten und fragt nach der Strafbarkeit der handelnden Personen.
Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Justus Kriegsch prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).