Klausuren
6 KlausurenAnfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.
Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.
Eine Schifffahrt, die ist lustig …
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um eine Bootsfahrt, darunter Aggressivnotstand, Gefährdung des Schiffsverkehrs, Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung sowie den Einsatz einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Zusätzliche prozessuale Fragen betreffen das Zeugnisverweigerungsrecht und die Verwertung von Aussagen im Ermittlungsverfahren. Die Aufgaben gliedern sich in materielle und prozessuale Fragestellungen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele
Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.
Der Mörder ist immer der Gärtner
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden zahlreiche strafrechtliche Probleme anhand eines Sachverhalts um einen Gärtner, der einen Jungen erschießt, beleuchtet. Thematisiert werden unter anderem Tatherrschaft beim volldeliktisch handelnden Vordermann, Teilnahme und täterbezogene Mordmerkmale, private Rettungsfolter, der Vollrauschtatbestand sowie neutrale Beihilfe. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit aller Beteiligten (u.a. G, R, H, V, Y) ist nach dem StGB zu prüfen.
Geldsorgen
In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Maximilian Lenk prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (3×), Schuld (3×), Täterschaft und Teilnahme (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×) und Kausalität (1×).