Abgebremstes Wandlungsinteresse
JA 2007, 868 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Jochen Bung
Die Klausur beschäftigt sich mit der Strafbarkeit eines Kfz-Käufers, der zur Stützung seines Anspruchs im Zivilprozess gezielt die Bremsanlage seines Fahrzeugs manipuliert, um einen zusätzlichen Mangel vorzutäuschen, und damit den gerichtlichen Sachverständigen in eine für den Straßenverkehr potenziell gefährliche Situation bringt. Sie behandelt den versuchten Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall stützt sich auf die OLG München NJW 2006, 3364.
Schwerpunkte
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- Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)Anstiftung zur Vorteilsannahme durch einen Dritten
- Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Vorteilsgewährenden?
- Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)Unrechtsvereinbarung – gelockerte Anforderungen nach § 333 Abs. 1 StGB
- Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)Begriff des „Forderns eines Vorteils“ – Andeutungen als strafbares Fordern (§ 331 StGB)
- Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)Begriff des Vorteils im Sinne der Amtsdelikte (§ 331 StGB)
Weitere Klausuren zu Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)
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