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Strafrecht

Täterschaft und Teilnahme

Das Beteiligungssystem im deutschen Strafrecht unterscheidet Täterschaft (§ 25 StGB) und Teilnahme (§§ 26, 27 StGB). Zentral sind die Abgrenzungskriterien wie Tatherrschaftslehre (herrschende Lehre) und subjektive Theorie (Rspr.). Examensklassiker: Additive Mittäterschaft beim Raub, Mittäterschaft durch Fluchtfahrzeug, kein gemeinsamer Tatentschluss, keine Mittäterschaft bei eigenhändigen Delikten und Abgrenzung Mittäterexzess.

Zu diesem Thema haben wir 261 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Kurz rasiert, lang diskutiert“

Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Kindern sowie die Abgrenzung von Betrug und Diebstahl. Es werden insbesondere der Diebstahl eines Rasierers durch eine strafunmündige 12-Jährige auf Veranlassung eines Erwachsenen und der Betrug beim Verkauf von Kerzen mit falschen Angaben über deren Herkunft und den Verwendungszweck des Erlöses behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Feuerteufel und Verkehrsraudi“

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt im Bereich der Straßenverkehrsdelikte und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt stehen Handlungen eines jungen Mannes im Straßenverkehr sowie die anschließende Brandstiftung an einem Camper-Van, wobei verschiedene strafrechtliche Problemstellungen zu prüfen sind. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.

JA 2026, 463· 120 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBBrandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Schwerpunktklausur zum Betäubungsmittelstrafrecht: „Kokain in Bewegung, Vorrat im Stillstand“

Bei der Schwerpunktklausur zum Betäubungsmittelstrafrecht geht es um die strafrechtliche Bewertung von Delikten im Zusammenhang mit Kokain – insbesondere hinsichtlich Bewegung (Transport, Veräußerung) und Vorrat (Lagerung). Die Bearbeitenden müssen zentrale Probleme und Abgrenzungen bei den betroffenen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes erkennen und gutachterlich prüfen.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+2 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers

Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2026, 542· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Die Gauner und der Geldspeicher

Im Fall "Der Wolf vom Edenhofer Filz" schießt J aus persönlicher Abneigung und zur Abschreckung auf den Schalldämpfer des Gewehrs seines Jagdnachbarn N, der gerade auf einen Wolf zielt. Dabei wird das Gewehr beschädigt, N erschrickt und stürzt, bleibt aber unverletzt; der Wolf flieht. Die Klausur thematisiert Strafbarkeit aus Versuch und Rücktritt, Rechtfertigungsgründe, insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeSubjektiver Tatbestand+2 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Damien Nippen, Anna Misera· ZJS 2026, 621
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Mitternachtsclub

Im Mittelpunkt des Falls steht M, der mit seiner Freundin K auf dem Weg zu einem nächtlichen Treffen eines Tuning-Clubs mehrfach gegen Verkehrsregeln verstößt und dabei hohe Geschwindigkeiten trotz schlechter Sicht riskiert. Der Fall thematisiert vor allem Straßenverkehrsdelikte, insbesondere gefährliche Fahrweisen und die daraus resultierende potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Nach dem Treffen plant M, mit Unterstützung von Y, einen Geldautomaten gewaltsam zu öffnen, was schließlich scheitert. Im Fokus stehen somit neben den Verkehrsdelikten auch versuchte Diebstahls- und Beteiligungskonstellationen, einschließlich der Frage nach Mittäterschaft und Teilnahmeformen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt das strafrechtliche Verhalten der drei Panzerknacker E, M und O, die einen Einbruch in Dagobert Ducks Wohnhaus planten und teilweise ausführten. Thematisiert werden Hausfriedensbruch, verschiedene Diebstahlsdelikte, Rücktritt vom Versuch, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie eine Beleidigung im Zusammenhang mit einer Unfallflucht. Die strafrechtliche Bewertung umfasst sowohl Tathandlungen als auch strafrechtlich relevante Reaktionen nach der Tatausführung.

Gras· JA 2026, 206· 150 Min
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen

In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 166· 300 Min
Mord, § 211 StGBObjektive ZurechnungSchuld+6 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht

T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.

Maximiliane Aust· ZJS 2026, 172
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur

Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.

Julian Brockhues, Felix Kastner· JA 2026, 34· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeAllgemeiner Teil
JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Verhängnisvolle Eifersucht

Im Übungsfall "Verhängnisvolle Eifersucht" wird die Strafbarkeit der drei Beteiligten A, B und K geprüft. Thematisiert werden Tötungs-, Körperverletzungs- und Unterlassungsdelikte sowie die Besonderheiten der Teilnahme, Rücktritt vom Versuch und die Auswirkungen von Irrtümern. Der Sachverhalt beinhaltet eine Verwechslung des Opferidentität, den Versuch der Tötung, das Unterlassen von Hilfe durch einen Dritten und die Beratung durch einen neutralen Dritten.

Göken, Brixner· JA 2025, 996· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.

Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles

Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Wer dazugehören will …?

Der Fall thematisiert die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung mittels Spikes gegen einen Polizisten, wobei der Verkauf durch S als Beihilfe durch neutrale Handlungen diskutiert wird. Zudem steht ein Rücktritt vom versuchten Mord bei einem mehraktigen Geschehen im Mittelpunkt. Weitere Straftatbestände wie §§ 113, 123, 211, 226, 323c StGB und Unterlassungsdelikte sind ausgeschlossen.

Anna-Sophia Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party

Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2025, 736
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Ein räuberischer Ausflug

Torben nimmt ohne Erlaubnis das Auto seines Mitbewohners und setzt bei der Wegnahme Gewalt ein. Später begeht er unter Einsatz einer Luftpumpe, die als Waffe erscheinen soll, einen Raub an einem Restaurantleiter und schlägt eine Kellnerin, wodurch diese auf die Straße und in den Tod stürzt. Die Klausur prüft Tathandlungen im Zusammenhang mit Raubdelikten und Körperverletzung mit Todesfolge.

Lippert· JA 2025, 375· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JA 2025Anfänger:innen

„Plagiat mit Todesfolge“

Im Mittelpunkt der Klausur stehen Vermögensdelikte, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl sowie eine Freiheitsberaubung, die tödlich endet. Die Studentin A täuscht für eine Bewerbung eine Bestehensnote vor und versucht später, einen Kommilitonen zu einer Tat zu überreden, außerdem schließt sie ihn schließlich im Keller ein, woraufhin er durch einen Unfall verstirbt. Es sind mehrere Straftatbestände im Zusammenhang zu prüfen.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität

Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.

Dr. Markus Abraham· ZJS 2025, 123
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Mila und die Geldautomaten

Die Klausur behandelt Mittäterschaft, Exzess und Abstandsnahme im Rahmen von Vorbereitungshandlungen und Unterlassensdelikten. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Diebstählen am Geldautomaten, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen im Zusammenhang mit der Vernachlässigung eines Kleinkindes.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2025, 28· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten

Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 386
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

»Der Geldbündeltrick«

Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.

JURA 2025, 2045· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+3 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Betrogene Kunstdiebe

Die Examensklausur aus dem Strafrecht behandelt Fragen aus dem Bereich Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere Diebstahl und Betrug. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von Kunstdieben, die ihrerseits Opfer eines Betruges werden, sowie mögliche Tatbeteiligungen Dritter. Die Aufgabenstellung eignet sich besonders zur Wiederholung der Vermögensdelikte sowie der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+7 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Felix Lingath· JuS 2024, 857· 300 Min
SchuldVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Die geschickten Mensagänger“

Die Klausur behandelt Vermögensdelikte und die Frage von Täterschaft und Teilnahme anhand eines Mensafalls. Mehrere Studierende stehlen in der Mensa gemeinschaftlich unter Ausnutzung einer geliehenen Campus-Card Lebensmittel. Zudem wird die Strafbarkeit bei der versuchten Wegnahme einer Cola sowie beim Gebrauch eines Butterfly-Messers thematisiert.

Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
ZjS 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB

Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2024, 1040
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders

Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines betrügerisch erlangten Darlehens und eines Trickdiebstahls im Modegeschäft sowie die Verwertung und Weitergabe eines gestohlenen Schals. Es geht insbesondere um die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitungshinweis schließt einzelne Delikte explizit aus.

Isabella Klotz· JA 2024, 379· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele

Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2024, 322· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSchuld+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.

Dr. Nina Schrott· JuS 2024, 231· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter

Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.

Christian Liefke, Nils L. Stahnke· JuS 2024, 151· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Betrug (§ 263 StGB)+8 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Der Mörder ist immer der Gärtner

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden zahlreiche strafrechtliche Probleme anhand eines Sachverhalts um einen Gärtner, der einen Jungen erschießt, beleuchtet. Thematisiert werden unter anderem Tatherrschaft beim volldeliktisch handelnden Vordermann, Teilnahme und täterbezogene Mordmerkmale, private Rettungsfolter, der Vollrauschtatbestand sowie neutrale Beihilfe. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit aller Beteiligten (u.a. G, R, H, V, Y) ist nach dem StGB zu prüfen.

Dr. Maximilian Lenk, Vanessa Gerasimou· JA 2024, 121· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Im Fall 'Lebensgefährlicher Klimaprotest' blockieren Klimaaktivist:innen eine Straße, woraufhin einer der Autofahrer einen Aktivisten aus Rache würgt und dessen Tod herbeiführt. Die Klausur stellt strafrechtliche Fragen u.a. zur Nötigung, Mord durch Unterlassen, Mordmerkmale und Täterschaft, besonders im Kontext von Sitzblockaden und dem Verhalten Dritter.

Nötigung, § 240 StGBMord, § 211 StGBUnterlassen+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Wohnt hier wer?

Die Klausur thematisiert Eigentumsdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Wohnungseinbruch, dem Verhalten gegenüber zwei Polizeibeamten sowie die vorsätzliche Brandlegung an einem versicherten Haus zur Erlangung einer Versicherungssumme. Die Bearbeitung richtet sich an Fortgeschrittene.

Prof. Dr. Aziz Epik· JA 2023, 823· 240 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +3 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"

Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.

Berster· JuS 2023, 942
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge

Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten

Der Fall behandelt strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Maskengeschäften während der Corona-Pandemie. Schwerpunkt sind Betrug beim Soforthilfeantrag und Maskenhandel, Urkundenfälschung durch manipulierte Zertifikate sowie Brandstiftungsdelikte und versicherungsrechtliche Fragen. Zudem werden strafprozessuale Fragen zu Beweisverwertungsverboten und Untersuchungshaft beleuchtet.

Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Eine Feier mit tödlichen Folgen

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs und die damit verbundene Zurechnungsproblematik, insbesondere die Zusammenhänge zwischen Handlungs- und Erfolgsgefährlichkeit sowie das Dazwischentreten Dritter. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zurechnungsunterbrechung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung oder atypischem Kausalverlauf sowie Irrtümern über den Kausalverlauf. Außerdem wird die objektive Vorhersehbarkeit und Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt beleuchtet. Die Sachverhalte beziehen sich auf strafrechtliche Wertungen im Zusammenhang mit einer folgenschweren Feier und deren verschiedenen rechtlichen Implikationen.

Schweiger· JuS 2023, 647
Objektive ZurechnungKausalitätFahrlässigkeit+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.

Neubacher, Lindenberger· JuS 2023, 501
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Rechtfertigungsgründe+3 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.

Rönnau, Saathoff· JuS 2023, 439
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut“

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den chronisch mittellosen Freddy (F), der durch mehrere Beutezüge seinen Lebensunterhalt sichern will. Zunächst nutzt F einen Störsender, um das Wohnmobil der A unbemerkt zu betreten und Bargeld sowie Kfz-Kennzeichen zu stehlen. Anschließend dringt er zusammen mit Kumpel Konstantin (K) in das Haus der W ein, wobei F mit Wertsachen flieht und gegenüber der Bewohnerin ein Messer einsetzt. Schließlich versucht F, bei der Rentnerin R einzubrechen, wobei sein Plan fehlschlägt, da R nicht anwesend ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Diebstahl, besonders schweren Fällen, Raub, Versuch und strafbarer Teilnahme.

Meike Koch· ZJS 2023, 613
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Der Preis des Goldes

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Täterin, die eine ältere Dame ermordet, deren Schmuck an sich nimmt, eine weitere Person (die Tochter) durch Gewalt zur Herausgabe einer PIN zwingt, diese ebenfalls tötet und danach sowohl Geld abhebt als auch Hehlereihandlungen über eine dritte Person veranlasst. Die wichtigsten Vermögens- und Tötungsdelikte sowie Konkurrenzen werden umfassend geprüft.

Prof. Dr. Elisa Hoven, Barbara Wiedmer· JA 2023, 296· 300 Min
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Freund im Leid

Der Fall thematisiert eine alkoholisierte Autofahrt mit tödlicher Folge und anschließender Unfallflucht. Schwerpunkt ist die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von A und B insbesondere im Hinblick auf Straßenverkehrsdelikte, die Anwendung der a.l.i.c.-Lehre sowie die Beteiligung an einem Vollrausch und der sukzessiven Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zudem wird eine mögliche Strafvereitelung durch B geprüft.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2023, 288· 180 Min
Vollrausch, § 323a StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBStrafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Bullet Dodging

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Rahmen eines gemeinschaftlichen Angriffs mit einer Flasche, verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung, Rücktrittsmöglichkeiten und einen Notwehrexzess nach einem Schusswaffeneinsatz. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, wobei bestimmte Delikte ausgeschlossen sind.

Dominik Hotz· JA 2023, 202· 120 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad

Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.

Lange-Bertalot· JuS 2023, 147
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die 'Billiger-tanken-GmbH'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Tankbetrug an einer Selbstbedienungstankstelle. Im Mittelpunkt stehen das Verhalten des A, der zweimal seine Fahrt betankt und das Benzin jeweils nicht bezahlt, sowie die rechtliche Bewertung hinsichtlich Eigentums- und Vermögensdelikten. Der Eigentumsvorbehalt am Kraftstoff ist ausdrücklich zu beachten.

Nicolas Enrique Dümmler, Lorenz Pokorny· JA 2023, 115· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Beteiligten nach einer Schlägerei in einer Kneipe, bei der es zu schweren Verletzungen und einem Todesfall kommt. Thematisiert werden unter anderem die objektive Bedingung der Strafbarkeit bei einer Schlägerei, die Anforderungen an psychische Beihilfe, Raub, rechtfertigender Notstand sowie der Irrtum über die Geeignetheit der Notstandshandlung. Die Klausur wurde im Saarland als Originalexamensklausur gestellt.

Dr. Alexandra Windsberger· JA 2023, 23· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBRechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Guter Rat ist nicht teuer«

Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Knacken sie den »Monetenbunker«?

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.

Richard Schröder· JURA 2023, 356
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität

Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.

Wolfgang Mitsch· JURA 2023, 57
Subjektiver TatbestandTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt
JA 2022Fortgeschrittene

Alles eine Frage der Vorbereitung

Die Klausur befasst sich mit einem geplanten Anschlag mittels einer selbstgebauten Rohrbombe auf einen Supermarkt, bei dem die Täter neben Verletzungen einer Mitarbeiterin auch Sachbeschädigungen verursachen. Zentral sind die strafrechtliche Bewertung der Vorbereitungshandlungen, die Versuchsstadien, die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs sowie die Abgrenzung zwischen Rücktritt und Abstandnahme im Tatplan. Es sind Qualifikationsfragen und Beteiligungsformen zu prüfen.

Dr. Nina Schrott· JA 2022, 902· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Tödlicher Westerndreh

Im Rahmen eines Filmdrehs wird absichtlich scharfe Munition in einen Revolver geladen, um eine Hauptrolle neu zu besetzen. Ein Schauspieler schießt versehentlich auf eine Regieassistentin, die tödlich verletzt wird. Es sind strafrechtliche Aspekte von S, A, W und M zu prüfen, wobei Mittelbare Täterschaft, error in persona und Rücktritt vom Versuch thematisiert werden.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu

Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.

Rönnau, Özcan· JuS 2022, 843
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Heidelheimer Betrügereien

Der Übungsfall behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von V, der im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten und anschließendem Diebstahl im Hotelzimmer verschiedene Vermögensdelikte begeht. Insbesondere stehen Betrug mit Wettmanipulation, Diebstahl mittels erlangter Schlüsselkarte und eine Körperverletzung mit Todesfolge nach einem Faustschlag im Fokus. Die relevanten Tatbestände aus dem Strafrecht werden anhand einer fortgeschrittenen Übungsklausur praxisnah geprüft.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!

In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.

Dr. Nina Schrott· ZJS 2022, 896
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Vertrieb manipulierter Dieselfahrzeuge im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Im Mittelpunkt stehen dabei die Prüfung von Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB), insbesondere unter dem Gesichtspunkt der mittelbaren Täterschaft und des Verhaltens im Vorstand. Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Teil und Besonderen Teil des Strafrechts voraus.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Übungsfall: Das Abfalldilemma

Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungsfall: Schlüssel zum Glück

B findet nach der Scheidung von S einen Schlüssel zur Villa der Ex-Schwiegermutter O, behält ihn absichtlich und überlässt ihn später ihrem neuen Freund A. A verschafft sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Haus der O und entwendet dort Wertsachen, wobei es zu einer Gewalttat mit Todesfolge an O kommt. Im Raum stehen insbesondere strafrechtliche Prüfungen bezüglich Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie einer möglichen Beteiligung von B. Der Erblasserstatus von S und strafprozessuale Aspekte wie Strafanträge werden thematisiert.

Johannes Weigl, Tobias Gafus· ZJS 2022, 598
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

In der Übungsklausur geht es um Beleidigungsmerkmale im Zusammenhang mit der Äußerung "All Profs are ...", die Studentin S als Randnotiz in ihrer Klausur abgibt. Zudem bittet S den wissenschaftlichen Mitarbeiter H, ihre Klausur aus dem Büro von D zu entwenden, wobei H auch eine andere Ausarbeitung entnimmt und versucht, diese anonym gegen Geld an D zurückzuverkaufen. Die Falllösung umfasst die Prüfung von schwerem Diebstahl, Erpressung und Hausfriedensbruch sowie anschließende Delikte.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.

Wörner· JuS 2022, 324
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Gambling auf Abwegen“

Der Fall behandelt die Manipulation einer E-Sport-Wette durch den Sportwagenliebhaber B, der gemeinsam mit dem Berufsspieler A eine Spielniederlage abspricht, um vom Wettanbieter C einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn wird nach Hinweis nicht ausgezahlt, obwohl B einen hohen Betrag eingesetzt hat. Im Anschluss versucht B, nach einer polizeilichen Kontrolle durch gefährliches Fahrverhalten zu entkommen. Der Fall wirft strafrechtliche Fragen zum Sportwettbetrug (§§ 263 ff. StGB) und zu Straßendelikten im Kontext eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf. Zentrale Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von A und B nach dem Strafgesetzbuch.

Miguel Veljovic, Meike Koch· ZJS 2022, 436
UnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Zweimal Pech an einem Abend

Die Klausur behandelt einen misslungenen Einbruchdiebstahl mit Rücktrittsproblematik sowie die Frage der Mittäterschaft und Beihilfe. Zudem wird eine weitere Strafbarkeit aus einem Vorfall in der S-Bahn (versuchter Diebstahl an verlorenem Geldbeutel) geprüft. Die Strafbarkeit der Beteiligten wird umfassend anhand des StGB abgehandelt.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2022, 205· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Der Fall thematisiert strafrechtliche Haftung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden: Es geht um die Verantwortlichkeit der Praxisbetreiber wegen ärztlicher Behandlung, die nicht nach Schulmedizin erfolgt, und mögliche Vermögensschäden durch irreführende Angaben gegenüber Patienten. Zusätzlich behandeln die Sachverhalte die Rolle des Unterlassens, die Abgrenzung von dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit, das Sich-Bereiterklären zum Mord sowie Aspekte mittelbarer Täterschaft bei Selbsttötung.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min
UnterlassenFahrlässigkeitTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ein Tag am Strand

Die Übungsklausur behandelt einen Tag am Strand, an dem ein Vater seinen Sohn aus böser Absicht im See ertrinken lassen will, jedoch wird das Kind in letzter Sekunde gerettet. Im weiteren Verlauf unterlässt ein Arzt die Behandlung einer Schwerverletzten zugunsten des Kindes, was zu deren Tod führt. Schließlich versucht der Vater, seinen Sohn durch einen gezielten Schuss zu töten, trifft dabei jedoch versehentlich die Mutter. Themen sind Versuch des unechten Unterlassungsdelikts, Irrtum über die Garantenstellung, rechtfertigende Pflichtenkollision und aberratio ictus.

Dr. Julius-Vincent Ritz· JA 2022, 113· 120 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittKausalität+2 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour

Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Volksverhetzung mit Folgen«

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.

Brandstiftung, § 306 StGB Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Kamera(den)-Jagd

Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.

Johannes Herb· JURA 2022, 380
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.

Scholler· JuS 2021, 1153
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Maskendeal

Der Vermittler P verkauft während der Corona-Pandemie als Vertreter einer Firma FFP1-Masken an eine Ärztin O, die eigentlich FFP3-Masken benötigt, und verschleiert dies im Vertrag. Nach Aufdeckung und Ablehnung der Masken durch O lässt sich P noch vor Kenntnisnahme des Vorgangs durch D seine Provision auszahlen. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Betrug, Untreue und die Mitwirkung eines Kollegen (Rathilfe).

Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein

Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.

Hoffmann, Koenen· JuS 2021, 941
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen geplanten, aber letztlich abgebrochenen Diebstahl eines Luxusautos mittels Anstiftung sowie um den Versuch, ein Wohnhaus mit Molotowcocktails in Brand zu setzen. Behandelt werden typische Probleme rund um Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, insbesondere im Zusammenhang mit Sachbeschädigung und Brandstiftung.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.

Lenk· JuS 2021, 754
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzliche Trennung

Die Urteilsklausur behandelt einen Fall von gemeinschaftlich begangenem Raub, gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung. Die Täter dringen in die Wohnung des Geschädigten ein, schlagen ihn und drohen ihm mit einer Pistole, um einen Ring zu erlangen; anschließend fordern sie EC-Karte, PIN und Smartphone. Die strafrechtliche Prüfung umfasst mehrere Delikte des Besonderen Teils mit Bezug zum Allgemeinen Teil sowie verfahrensrechtlichen Aspekten einer Urteilsklausur.

Dr. Georg Bischoff, Sarah Kothe· JA 2021, 591· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Beteiligten, der aus altruistischen Motiven handelt, sowie eines bösgläubigen Mittäters, der eigennützige Motive verfolgt. Im Mittelpunkt stehen der Erlaubnistatbestandsirrtum und die Zurechnung von Beteiligungshandlungen im Kontext einer Sachbeschädigung durch Einschlagen einer Autoscheibe.

Markus Schreiber, Dr. Sophie Marie Steinle· JA 2021, 473· 120 Min
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeSachbeschädigung (§ 303 StGB)+2 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp

Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.

Pätzel· JuS 2021, 539
GrundlagenBetrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

(Original-)Examensklausur: Alles für die Provision

Die Lehramtsstudentin Patrizia (P) arbeitet als Verkäuferin im Sportcenter (SC) in Leipzig und erhält neben ihrem Stundenlohn eine Provision für jeden Verkauf, die anhand eines Barcode-Systems mit Verkäuferaufklebern erfasst wird. Aufgrund enttäuschender Provisionsergebnisse sucht P nach alternativen Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu steigern und nutzt dabei ihre Aufkleber entgegen der Dienstanweisungen. P bittet eine Freundin, ihren Verkäuferaufkleber beim Kauf im SC zu verwenden, und tauscht später unbemerkt Aufkleberrollen mit einer Kollegin, wodurch Provisionen für Verkäufe anderer auf ihr Konto gebucht werden. Die Prüfung des Falles betrifft Fragen des Arbeitsrechts, Strafrechts und eventuell des Betrugs sowie der unberechtigten Provisionserschleichung.

Katharina Beckemper· ZJS 2021, 808
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBTäterschaft und TeilnahmeVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt

Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonderer Teil+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“

Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2021, 350
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

Bodo, Carla und Dieter planen gemeinsam Diebstähle, wobei es im konkreten Fall zu einem Diebstahl von Schmuck aus einem Kaufhaus durch Achim kommt, unterstützt von Carla und Bodo. Die Aufgabenstellung verlangt eine strafrechtliche Prüfung der Beteiligten hinsichtlich Diebstahlsdelikten sowie einer eventuellen Waffenmitführung. Weitere Aspekte wie die Rolle des Ladendetektivs und die Beuteaufteilung sind Teil der rechtlichen Bewertung.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Geldsorgen

In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.

Maximilian Lenk· JURA 2021, 1113
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der Bandenbegriff

Im Mittelpunkt dieser Übungsklausur steht der Bandenbegriff und die Frage der Mindestanzahl an Mitgliedern für eine Bande. Am Beispiel eines Autodiebstahls, der von zwei Tatbeteiligten begangen wurde, wird diskutiert, inwieweit das Erfordernis eines dritten Mitglieds für die Annahme eines Bandendiebstahls notwendig ist.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 879
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und Teilnahme
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

In dieser Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht werden verschiedene Problemfelder anhand eines Corona-Triage-Falls im Krankenhaus und einer Auseinandersetzung im Supermarkt abgeprüft. Thematisiert werden insbesondere das Versuchsstadium beim unechten Unterlassungsdelikt im Rahmen knapper Beatmungskapazitäten (Pflichtenkollision), Anstiftung, Notwehrsituationen, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen wird nach dem StGB umfassend geprüft.

Prof. Dr. Robert Esser, Anna Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Personen A, B und C im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung, einer Körperverletzung und Handlungen rund um eine Videoaufnahme eines Angriffs. Im Vordergrund stehen die Probleme der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit (a.l.i.c.), Garantenstellung bei getrennten Ehegatten sowie die Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung, einschließlich Zueignungsabsicht. Es werden die relevanten Tatbestände des allgemeinen und besonderen Teils des StGB geprüft.

Mara Sieren· JA 2020, 268· 300 Min
SchuldRechtfertigungsgründeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.

Christoph Sowada· ZJS 2020, 387
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Die Klausur thematisiert einen Flugzeugabsturz, bei dem der Pilot Peter aufgrund religiöser Wahnvorstellungen vorsätzlich den Tod der Passagiere herbeiführt. Der Fall prüft insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, einschließlich Mittäterschaft und psychischer Beihilfe durch eine Sektenkollegin sowie mögliche Körperverletzung durch Ankündigung des Absturzes.

Prof. Dr. Kai Cornelius, Dominik Birner· JA 2020, 188· 120 Min
Mord, § 211 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne

Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Yao Li, Sebastian Kürten· ZJS 2020, 269
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Alles eine Frage der Zurechnung

Die Klausur behandelt zwei Konstellationen, in denen Teilnehmer und Mittäterfragen, Kausalität, Zurechnung und Rücktritt im Strafrecht diskutiert werden. Ein Sachverhalt betrifft eine Studentenfehde um einen Laptop mit Fehler im Ablaufsplan und Umkabelung, der andere Fall geht um einen geplanten Überfall im Bandenrahmen mit unterschiedlichen Beteiligungsgraden und problematischem Rücktrittsversuch. Es sind insbesondere AT-Problematiken wie Aberratio ictus, Mittäterexzess, Gremienentscheidungen und die Versuchs-/Rücktrittsdogmatik zu erörtern.

Dr. Markus Abraham· JA 2020, 105· 300 Min
Objektive ZurechnungTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag

A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.

Carolin Hermann, M.mel.· ZJS 2020, 150
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel

Im Mittelpunkt des Falls steht D, der aus finanziellen Nöten Geld von seinem Konkurrenten K entwendet, indem er mit einem Schlagstock in dessen Gartenhütte eindringt und zwei Geldtaschen stiehlt. Nach seiner erfolgreichen Flucht plant D gemeinsam mit A und B einen weiteren Überfall auf einen Taxifahrer, bei dem sie mittels einer Pistole dessen Tageseinnahmen rauben. Zentral sind die strafrechtlichen Fragen rund um Diebstahl, besonders schwere Diebstahlsfälle, Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen von Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitervermerk schränkt die zu prüfenden Delikte gemäß StGB gezielt ein.

Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Corona-Party«

Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.

Lukas Cerny, Johannes Makepeace· JURA 2020, 1128
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)

Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 560
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Ein Geburtstag und seine Folgen

Die Klausur behandelt zahlreiche strafrechtliche Fragen rund um Eigentums- und Vermögensdelikte, Nötigung bei Parkplatzsituationen, die sogenannte Raserabsicht, Aufstiftung sowie Körperverletzung und Beleidigung. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A, C, D und E nach verschiedenen Konstellationen, etwa dem Fehlversand eines Gutscheincodes, einem Einbruch, einer Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit, einer gewaltsamen Handlung im Rahmen eines Parkplatzkonflikts sowie einer Beleidigung. Die Bearbeitung erfolgt in einer komplexen und vielseitigen Sachverhaltsgestaltung.

Felix Schmidhäuser· JA 2019, 912· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Buch-Liebe

In dem Fall geht es um eine politisch motivierte Aktion in einer Universitätsbibliothek. Die Bibliothekarin B ermöglicht ihrer Schwester A das Entwenden einer wertvollen Habilitationsschrift aus dem Sonderlesesaal und das Anbringen von Aufklebern der Gruppierung in mehreren Lehrbüchern. Zudem kommt es während des Diebstahls zu einer körperlichen Auseinandersetzung, als A beim Fluchtversuch einen Schatten stößt, der sich später als B herausstellt.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2019, 832· 180 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+3 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray

A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub

Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.

Nicolas Böhm· ZJS 2019, 231
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“

Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2019, 54
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Mein Haus ist Dein Haus

Die Klausur 'Mein Haus ist Dein Haus' behandelt strafrechtliche Probleme rund um Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen im Kontext einer Hausbetretung durch einen Minderjährigen und einer Unterlassenen Hilfeleistung nach einem vermeintlichen Unfall. Zugrunde liegt ein Sachverhalt aus der Zwischenprüfung, der typische AT-Probleme kombiniert und zur sauberen Herausarbeitung auffordert. Es werden keine Mordmerkmale, Diebstahlstatbestände oder Straßenverkehrsdelikte geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2018, 914· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittUnterlassen+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Vom Beschimpfen, Lügen und einem Mordsvergnügen

Im Mittelpunkt der Übungsklausur stehen die rechtliche Prüfung eines Tötungsdelikts nach gemeinsamer Tatplanung und Ausführung, Beleidigungen gegenüber einem Polizeibeamten sowie Verdachtsmomente einer Falschaussage unter Berücksichtigung von Strafrahmenverschiebungen (§ 28 StGB) und der Abgrenzung zwischen Kollektiv- und Individualbeleidigung. Weiterhin ist die Strafbarkeit wegen Verleitung zur Falschaussage zu prüfen.

Florian Nicolai· JA 2018, 825· 120 Min
Mord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

Die Klausur behandelt die Auswirkungen einer konventionswidrigen Tatprovokation durch einen verdeckten Ermittler im Zusammenhang mit einem Rauschgiftdelikt. Der Schwerpunkt liegt auf prozessualen Fragestellungen, insbesondere der Zulässigkeit der Revision und der Auswirkung von Verfahrensverstößen, etwa bei der Abnahme einer Speichelprobe und der Verteidigerbestellung.

Saber Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min
Begründetheit der Revision: EinführungVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Sommernacht

Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, der durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einen Vorfahrtverstoß verursacht wurde. Im Anschluss an den Unfall verlassen die drei Fahrgäste das Taxi ohne zu bezahlen. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und aus dem Bereich der Vermögensdelikte auf. Zusätzlich nimmt der zweite Teil des Falls Bezug auf die strafrechtliche Relevanz des Inverkehrbringens und Konsums der Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) sowie damit zusammenhängende Aspekte der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Zentral sind hier die Probleme der objektiven Zurechnung und der Garantenpflicht aus Ingerenz.

Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

Die Klausur behandelt einen eskalierten Streit unter vier Freunden, der zu Handgreiflichkeiten und einer schweren Augenverletzung führt sowie einen versuchten Mord durch einen Stoß an einer Klippe. Es werden die Strafbarkeit der Beteiligten unter den Aspekten Täterschaft und Teilnahme, Mordmerkmale, Bedrohung, Beteiligung an einer Schlägerei und Rücktritt vom Versuch untersucht. Der Schwierigkeitsgrad entspricht einer Zwischenprüfung.

Dr. Tamina Preuß, Barbara Krüll· JA 2018, 271· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Nichts ist wie es scheint!

Die Klausur behandelt einen vermeintlichen Tankstellenüberfall, bei dem sich im Verlauf herausstellt, dass der Kassierer in die Tat involviert war und ein fingierter Überfall inszeniert wurde. Thematisiert werden die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, Beweisverwertung sowie Aspekte der Beteiligung und Täterschaft. Zudem spielt die fälschliche Selbstbezichtigung im OWi-Verfahren eine Rolle.

Dinter· JA 2018, 212· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student

Student S plant einen bewaffneten Überfall auf die Kassiererin K, um die Tageseinnahmen der Mensa zu erbeuten. Während des Überfalls kommt es versehentlich zu einem tödlichen Schuss. Kurz darauf nutzt S eine irrtümliche bankinterne Gutschrift für eigene Zwecke, obwohl er weiß, dass ihm das Geld nicht zusteht. Im anschließenden Strafverfahren erwirkt S eine uneidliche Falschaussage seiner Großmutter G zu seiner Entlastung. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig strafrechtliche Fragen zum versuchten Raub mit Todesfolge, Bankbetrug und Aussagedelikten.

Unterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: „Tod auf Rezept?“

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einer Patientin mit nicht tödlicher, aber unheilbarer Krankheit bei der Selbsttötung hilft, indem er ihr ein tödlich wirkendes Schlafmittel verschreibt, besorgt, Dosierung erklärt und ein weiteres Medikament injiziert. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen strafbarer geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und anderen Beteiligungsformen sowie Fragen zur Relevanz einer Patientenverfügung und zum Umgang mit Beweismitteln.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um Fußballfans, die trotz Stadionverbot ein Stadion betreten, ein beleidigendes Transparent zeigen, Pyrotechnik zünden und einem gegnerischen Fan unter Einsatz von Gewalt Fanartikel abnehmen. Die Klausur verlangt die Prüfung mehrerer Delikte aus dem StGB, sowie eine Zusatzfrage zur Verwertbarkeit von Überwachungsvideos.

Thomas Wieneck· JA 2018, 38· 300 Min
Beleidigung, § 185 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Besuch bei Mama

Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Problemstellungen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil: Ein Sohn schlägt seine Mutter, um deren Vermögenswerte zu erlangen, modifiziert nach einem missglückten Versuch seinen Tatplan und begeht anschließend Diebstahl. Im weiteren Verlauf kommt es zu gewaltsamen Eingreifen im Straßenverkehr, Freiheitsberaubung und Beleidigung gegenüber einer dritten Person. Es werden Qualifikationen des Raubes sowie die Strafbarkeit der Beteiligten umfassend geprüft.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2017, 915· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Auf der Flucht

Zwei Kleinkriminelle, die gemeinsam einen Diebstahl begangen haben, fliehen vor der Polizei. Während der Flucht fährt einer der Täter gezielt auf einen Polizisten zu, um der Verhaftung zu entgehen, der andere bestärkt ihn dabei. Der Polizist kann sich retten und bleibt unverletzt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 684· 60 Min
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Ein folgenschwerer Unfall

Im Sachverhalt verursachen die Kleinkriminellen A und B, nach gemeinschaftlichem Diebstahl, bei der Flucht mit einem Pkw einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Anschließend entfernen sich A und B gemeinsam unerlaubt vom Unfallort, um eine mögliche Festnahme zu vermeiden. Geprüft wird die Strafbarkeit beider Beteiligter hinsichtlich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der Beteiligung daran.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 598· 60 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+1 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent

Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.

Momme Buchholz· ZJS 2017, 681
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Missverständnisse

Die Klausur stellt zwei Fälle aus dem Bereich des Strafrechts dar, in denen die Mitglieder eines Rockerclubs unterschiedliche Gewalttaten begehen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen rund um Verteidigungswille, Exzess, den Tatentschluss beim Versuch, Rücktritt und relevante Irrtumsproblematiken. Außerdem ist der Umgang mit ausbleibender Hilfeleistung zu prüfen.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an verschiedenen Straftaten, darunter Diebstahl, Brandstiftung sowie eine mögliche Hehlerei. Im Mittelpunkt stehen die Handlungen des A, der eine Villa betritt, eine wertvolle Uhr an sich nimmt und anschließend einen Brand legt, sowie die Versuche des H, die Uhr weiterzuverkaufen. Die Lösung erfordert vor allem Kenntnisse im Allgemeinen Teil, Vermögensdelikten und Brandstiftung.

Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter· JA 2017, 190· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Promotion leicht gemacht“

Im Fall schließen sich A, der eine geerbte Druckerei betreibt, und B zusammen, um gefälschte Universitätsabschlüsse herzustellen und zu verkaufen. Sie gewinnen C als Helfer, der ein Duplikat des Universitätssiegels anfertigt und als Gegenleistung selbst ein gefälschtes Promotionszeugnis von A und B erhalten soll. Bei der Umsetzung des Plans kommt es zu einer Beschädigung der Druckmaschine und einem körperlichen Angriff von A gegen B, wodurch B schwer verletzt wird. Zentral stehen strafrechtliche Fragen zu Urkundenfälschung, Beteiligungsdelikten und Körperverletzung nach dem StGB im Vordergrund.

Dr. Fabian Stam· ZJS 2017, 351
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

A verursacht in seiner Mietwohnung unbeabsichtigt einen Brand und sieht anschließend bewusst davon ab, diesen zu löschen, um dem Vermieter zu schaden. Nachdem das Feuer doch gelöscht wird, kommt es zu einem Unfall der Nachbarin. Anschließend betrinkt sich A in einer Kneipe erheblich und schiebt danach alkoholisiert einen geliehenen Motorroller nach Hause, wobei ihm fast ein Sachschaden entsteht. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und C aus verschiedenen Delikten, insbesondere unter Berücksichtigung der Schuldunfähigkeit durch hohen Alkoholkonsum.

Dr. Florian Schumann, Shahin Rahimi Azar· JA 2017, 114· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB FahrlässigkeitVollrausch, § 323a StGB+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche

Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.

Sascha Sebastian, M.mel., Henning T. Lorenz· ZJS 2017, 84
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von B, K und F im Zusammenhang mit einem geplanten und versuchten Tötungsdelikt. Schwerpunktmäßig geht es um Mordmerkmale, Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligung durch Unterlassen. Zu prüfen ist ausschließlich die strafrechtliche Verantwortlichkeit in Bezug auf Tötungsdelikte.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittUnterlassen+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Der schöne Schein«

Die Klausur behandelt eine Betrugskonstellation im Zusammenhang mit einem auf eBay zum Schein als Goldbarren angebotenen Gemälde. Zudem werden mögliche Begleittaten beim Einschalten eines weiteren Tatbeteiligten sowie Fragen des Verhaltens nach der Tat gegenüber dem Mitbewohner thematisiert.

Thomas Schröder· JURA 2017, 210
Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen H und P einen bewaffneten Überfall auf ein Restaurant. Im Zuge der Tat werden Gäste mit einer Waffe bedroht und ausgeraubt. Außerdem nehmen H und P den Gästen ihre Geldbörsen ab und P zieht gezielt aus zwei Personen jeweils einen Geldbetrag ein. Nach dem Überfall schlägt H einen Polizisten nieder, um der Festnahme zu entgehen. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten strafbar gemacht haben und ob ein Anwalt beide Täter in getrennten Verfahren vertreten kann.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter

A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Bandendiebstahl und Betrug

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Bandendiebstahl und Betrug unter Beteiligung mehrerer Personen. Geprüft werden u.a. die strafrechtliche Verantwortlichkeit von V, S und B hinsichtlich des Wohnungseinbruchs mit Beteiligung eines Kindes, die Folgen einer überraschenden Gewalttat gegen die Wohnungsinhaberin sowie die strafrechtliche Würdigung einer groß angelegten Betrugshandlung mittels computergestützter Telefonanrufe.

Prof. Dr. Jens Bülte, Sophie Härtl· JA 2016, 345· 300 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower

Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.

Peter Kasiske· ZJS 2016, 628
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen mehrerer Personen an einem gewaltsamen Überfall. Im Fokus stehen die rechtlichen Bewertungen des Einsatzes einer Gaspistole, die Planung zur Erlangung von Geld sowie die unterschiedlichen Beteiligungs- und Anstifterhandlungen der Beschuldigten.

Dr. Georg Bischoff, Johanna Hintz· JA 2016, 218· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Sandviper

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.

Georg Steinberg, Melanie Epe· ZJS 2016, 370
RechtfertigungsgründeUnterlassenSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Schirm, Schein und Melone

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.

Marcus Bergmann· ZJS 2016, 73
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 20161. Staatsexamen

Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)

Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.

Erik Kraatz· JURA 2016, 875
Computerbetrug (§ 263a StGB)+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Wo zwei wetten, muss einer verlieren

Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.

Petar Ivanov, Georg Köpferl· JURA 2016, 554
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»One man’s trash is another man’s treasure«

Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.

Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel

F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.

Stefan Seiterle· JURA 2016, 202
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Transplantationsmediziners, der Krankenakten manipuliert, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Lebertransplantation nach vorne zu bringen. Aufgrund seiner Manipulation erhält der Patient das Organ, während ein anderer Patient, der dadurch verdrängt wird, verstirbt. Zu prüfen ist insbesondere eine Strafbarkeit nach dem StGB.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und TeilnahmeKausalität+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Die Klausur behandelt einen Fall um einen bewaffneten Hobbyjäger, der einen jugendlichen Einbrecher erschießt, nachdem dieser ihn verletzt und bestohlen hat. Im Zentrum stehen die rechtlichen Probleme von Tötungsdelikten, Notwehr und Notwehrexzess sowie die Strafbarkeit von Teilnehmern im Hinblick auf ein anschließendes unterlassenes Hilfeleisten. Auch die Altersproblematik des jugendlichen Täters wird relevant.

Prof. Dr. Robert Esser, Oliver Gerson· JA 2015, 662· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Betti und Franzi im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Rückzahlung eines Darlehens und darauf folgenden Handlungen im Gerichtsverfahren. Thematisiert werden insbesondere Urkundenfälschung, versuchter Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, Berichtigung dieser Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Geprüft werden neben Täterschaft auch Teilnahmeformen wie Mittäterschaft, Beihilfe und Anstiftung.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug

In diesem Original-Examenskurzvortrag geht es um A und B, die ein baufälliges Bauernhaus anzünden. Das Haus gehört B und ist nur zeitweise von L bewohnt. B täuscht A darüber, dass keine Versicherung besteht, während er tatsächlich geplant hatte, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Brandstiftung, Teilnahme und versuchtem Betrug.

Dennis Federico Otte· JA 2015, 294· 60 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+3 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Lady Macbeth

Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Liebe mit Hindernissen

In dem Fall begeht Frida nach einem Beratungsgespräch bei ihrem Gynäkologen einen Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden, nachdem dieser ihr hierzu Informationen vermittelt. Ihr Ex-Freund Heinrich belästigt sie nach der Trennung, bringt ein Graffiti an ihrem Haus an, kontaktiert sie mehrmals gegen ihren Willen, lauert ihr mit einer Pistole auf und tötet sie unbeabsichtigt. Zudem beleidigt er einen Professor im Internet. Es sind verschiedene strafrechtliche Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil zu prüfen.

Dr. Sebastian Bürger· JA 2015, 271· 120 Min
Mord, § 211 StGBNachstellung, § 238 StGBBeleidigung, § 185 StGB+3 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz

Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

* "In die Karten geguckt

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Strafbarkeiten im Zusammenhang mit dem Ausspähen und dem anschließenden Gebrauch von EC-Kartendaten (sogenanntes Skimming) sowie der Versuch, mit einer gefälschten Karte Bargeld abzuheben. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens- und Urkundsdelikte, der Versuch sowie mittelbare Täterschaft.

Dr. Jan C. Schuhr· JA 2015, 189· 300 Min
Ausspähen von Daten, § 202a StGBBetrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+4 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen

In diesem Fall verlangt die Eigentümerin einer Brücke bzw. Dritte die strafrechtliche Beurteilung des Rockers Anton, der zunächst Liebesschlösser entfernt und verkauft, um seinem Motorradclub zu imponieren. Später setzt Anton auf Befehl des Clubpräsidenten gezielt einen PKW ein, um Mitglieder eines konkurrierenden Clubs körperlich anzugreifen und verletzt dabei zwei Personen. Im Anschluss entwendet er die Lederweste eines bewusstlosen, schwerverletzten Opfers und unterlässt es, diesem Hilfe zu leisten. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Zurechnungsfragen im Allgemeinen Teil des StGB.

Sebastian Sobota, Marcel Kahl· ZJS 2015, 206
UnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt einen Kiosk-Diebstahl und dessen Wiederholungsversuch durch zwei Mittäter sowie eine anschließende Verwechslungs- und Schusssituation im Rahmen eines Verfolgerfalls. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von S und A insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Körperverletzung und Versuchsdogmatik.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 24· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Studienprobleme

Im Mittelpunkt der Übungsklausur stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Falschangaben im BAföG-Antrag, Manipulation von Prüfungsunterlagen, Identitätstäuschung bei Prüfungen, Bestechungsversuch im Hochschulkontext und eine möglicherweise falsche Zeugenaussage im Verwaltungsgerichtsprozess. Es werden die Strafbarkeit der Jurastudentin J, ihres Kommilitonen K und des Lehrstuhlinhabers P nach verschiedenen StGB-Normen geprüft.

Prof. Dr. Martin Heger, Böhm, Hagebölling· JA 2014, 754· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

In der Klausur "Pizzeria criminale" begehen Annika, Bettina und Christine einen Überfall auf eine Pizzeria, und Toni verübt aus finanziellen Motiven Brandstiftung am Inventar. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe, die Voraussetzungen von Raub und Erpressung, sowie die strafprozessuale Verwertbarkeit von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Fragestellungen im Strafrecht.

Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wintersport

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Snowboard-Ausflug, wobei insbesondere Notwehrprovokation, das subjektive Rechtfertigungselement sowie die Anwendung des § 33 StGB im Mittelpunkt stehen. Verschiedene Beteiligte werden bei unterschiedlichen Vorfällen auf der Piste durch körperliche Übergriffe verletzt. Es ist zu prüfen, wie sich B, A und U nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Dr. Nina Nestler· JA 2014, 262· 120 Min
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«

In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.

Sönke Gerhold· JURA 2014, 854
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Nachts im Museum

In diesem anspruchsvollen Übungsfall planen und führen A, B und C einen professionellen Kunstdiebstahl in der Münchener 'Neuen Pinakothek' durch. Schwerpunkt ist die Verwirklichung verschiedener Vermögens- und Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenwirken als Bande sowie die Behandlung von Körperverletzung und Sachbeschädigung im Rahmen des Tathergangs. Der Sachverhalt beleuchtet zudem Fragen der Täterschaft, Teilnahme sowie der Konkurrenzen.

Christoph Kramer, Eerke Pannenborg· JA 2013, 349· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“

Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Dr. Torsten Noak· ZJS 2013, 611
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen

A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.

Marc Reinhardt· ZJS 2013, 493
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: The Hangover Part I

Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“

In der Übungsklausur geht es um verschiedene strafrechtliche Handlungen eines Jurastudenten und eines insolventen Unternehmers, darunter Erpressung, Raub mit Messer und die Tötung eines Zeugen. Dabei werden Qualifikationen wie Raub mit Todesfolge sowie Täterschaft und Teilnahme behandelt. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.

Anna Borsci· JA 2013, 187· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld

Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· ZJS 2013, 285
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

In diesem komplexen strafrechtlichen Übungsfall geht es um verschiedene Handlungen eines Arztes im Kontext von Sterbehilfe, Manipulation von Krankenakten, und Betrug. Gegenstand sind strafbare Beteiligungsformen etwa bei einer Sonde-Entfernung sowie die Eintragung unzutreffender Angaben in die Patientenakte bzw. Todesbescheinigung und ein Vermögensdelikt im Zusammenhang mit dem Verkauf eines wertlosen Tonikums.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeUrkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt

Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.

Sebastian Braun· ZJS 2013, 188
Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Verrat unter Freunden«

Im Fall 'Verrat unter Freunden' planen zwei Personen den Diebstahl aus einem Tresor, wobei durch gegenseitige Abhängigkeit Mittäterschaft angelegt ist. Nach Rücktritt eines Beteiligten verübt der andere allein den Diebstahl; zudem legt ein Verräter Beweismittel, um den anderen zu belasten. Der Fall behandelt zentrale Probleme des Versuchsbeginns, Rücktritts, Diebstahls und falsche Verdächtigung.

Jan Zopfs· JURA 2013, 1072
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Schussfahrt auf der schiefen Bahn

Die Klausur behandelt eine Einbruchsserie von vier Arbeitskollegen, die sich zu bandenmäßigen Einbruchsdiebstählen zusammenschließen. Im Mittelpunkt stehen versuchter schwerer Bandendiebstahl, Mittäterschaft und sukzessive Beteiligung sowie die Prüfung eines etwaigen Rücktritts. Zusätzlich wird das versehentliche Entfernen vom Unfallort ohne Kenntnis des Schadens behandelt.

Hans Kromrey· JURA 2013, 533
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Vom falschen Schwimmlehrer, der lieber baden ging

Die Klausur thematisiert einen Fall um ein gefälschtes Schwimmlehrerzertifikat und die Bewerbung mit diesem sowie die mögliche Beteiligung der Ehefrau durch Anstiftung. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Varianten von Urkundendelikten, der sogenannte Anstellungsbetrug und die strafbare Beteiligung mehrerer Personen – insbesondere Fragen des Rücktritts. Der Fall richtet sich an Studierende des Strafrechts im Grundkurs.

Joachim Eiden· JURA 2013, 288
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Wer den Pfennig nicht ehrt …«

Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.

Dr. Grischa Merkel· JURA 2013, 152
Raub (§ 249 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Im Fall "Preisausschreiben" geht es um einen Verleger, der mit fingierten Gewinnbenachrichtigungen potentielle Abonnenten in die Irre führt und einen Studenten, der unaufgefordert Bücher zugeschickt bekommt. Zudem werden prozessuale Fragen zu richterlicher Assistenz im Strafverfahren angesprochen. Die Bearbeitung erfordert insbesondere die strafrechtliche Prüfung von Betrug, rechtfertigenden Faktoren sowie möglichen Vermögens- oder Urkundsdelikten.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

In dieser Übungsklausur geht es um eine familiäre Tragödie, bei der M den Ertrinkungstod seines Sohnes durch Unterlassen nicht verhindert, auf seine Ehefrau in einer Notwehrsituation tödlich einwirkt und seine Tochter ihn infolge eines Irrtums über die Sachlage verletzt. Es sind die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von G, M und T nach dem StGB zu prüfen, wobei bestimmte Delikte ausdrücklich ausgenommen wurden.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Katharina Litau· JA 2012, 755· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Masern-Party

Im Zentrum der Klausur steht die Strafbarkeit der Eltern eines Kindes, das gezielt einer Masernerkrankung ausgesetzt wurde und infolge einer Komplikation sowie ärztlichen Fehlbehandlung verstirbt. Die Bearbeitung thematisiert insbesondere Körperverletzungsdelikte, die Möglichkeit einer rechtfertigenden Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, das elterliche Sorgerecht sowie Fragen der objektiven Zurechnung.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter

Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.

Georg Steinberg, Mark Müller· ZJS 2012, 807
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

Der Fall behandelt eine Gruppentat, bei der das Opfer durch den Einsatz von Brandbeschleuniger schwere, lebensgefährliche Verletzungen erleidet. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von versuchtem Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung sowie Fragen der Mittäterschaft und Teilnahme. Der Fall eignet sich für den Aktenvortrag in der mündlichen Assessorprüfung mit strafrechtlichen und prozessualen Schwerpunkten.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg

Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule

Die Examensklausur behandelt einen Amoklauf an einer Berufsschule, ausgelöst durch anhaltende Gewalt unter den Schülern. Der Sachverhalt umfasst die brutale Behandlung zweier Brüder durch eine Jugendgang, die Ankündigung und Ausführung eines Amoklaufs durch die Brüder sowie die Reaktionen von Lehrern und Schülern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten (A, B, E, G und L) nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Liane Wörner· ZJS 2012, 661
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.

Guido Philipp Ernst· ZJS 2012, 654
RechtfertigungsgründeUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“

In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.

Britta Liebig, Julia Wiesen· ZJS 2012, 530
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Verspätete Rache

A und B beschließen aus Rache, ihren ehemaligen Klassenkameraden J zu überfallen und begeben sich bewaffnet zu dessen Juweliergeschäft. Beim Versuch, J durch Drohung mit einem Messer zur Herausgabe von Geld zu bewegen, kommt es zu einem tödlichen Zwischenfall. Im Anschluss flüchten A und B durch eine erzwungene Taxifahrt. Geprüft werden insbesondere Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, Erfolgsqualifikation und Mittäterschaft.

Prof. Dr. Henning Radtke, Martina Matula· JA 2012, 265· 180 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Harte Männer haben keine Angst

Die Klausur behandelt einen strafrechtlichen Aktenvortrag aus Anwaltssicht. Es geht um einen Vorfall in einer WG, bei dem ein Mitbewohner dem anderen aus Spaß einen Strumpf lose um den Hals legt, Drohungen ausspricht und ihn für längere Zeit im Zimmer einschließt. Der Betroffene erstattet Strafanzeige, nachdem er psychische Beschwerden entwickelt. Im Zentrum stehen die Prüfung von Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung sowie prozessuale Fragen zur Einstellung des Verfahrens und Rechtsbehelfen.

Dr. Christine Gömöry, Alexander Felder· JA 2012, 131· 60 Min
Freiheitsberaubung, § 239 StGBNötigung, § 240 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Drei Freunde in der Mensa

Drei Freunde – Axel (A), Bruno (B) und Claus (C) – treffen sich regelmäßig in der Mensa einer Universität. C ist kein Student, will aber trotzdem zum günstigeren Studentenpreis essen und bittet A, für ihn mit dessen Uni-Karte zu bezahlen. Zudem nutzt B, der wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, ebenfalls die Karte von A, um den Studentenpreis zu erhalten. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob A, B und C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf den Betrug gemäß § 263 StGB. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Betrugstatbestands, Täuschungshandlung und Dreiecksbetrug.

Andreas Raschke, mel., Julia Zirzlaff· ZJS 2012, 219
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Beerdigung des Dorfpfarrers

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und C im Zusammenhang mit beabsichtigten und vollendeten Tötungs- und Körperverletzungsdelikten. Im Fokus stehen insbesondere die Probleme des error in persona beim Angestifteten, Mordmerkmale, der Umgang mit § 28 StGB sowie die Abgrenzung verschiedener Tötungsdelikte und Körperverletzungsfolgen.

Dr. Janika Sievert, Roland Kalkofen· JA 2012, 107· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

In dieser strafrechtlichen Übungsklausur zur Thematik des Allgemeinen Teils wird die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB geprüft. Ausgangspunkt ist ein gemeinschaftlicher Mordplan, wobei es zur Verwechslung eines Opfers und einer Körperverletzung kommt sowie eine Rettungshandlung und ein späterer Rücktritt/Abwenden des geplanten Tötungsdelikts durch den Auftraggeber. Die typische Probleme umfassen Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, sowie rechtfertigende Umstände.

Dr. Christian Brand, Oliver Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur Anfänger StR Opfer der Faulheit

Die Klausur dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht und behandelt die Themen versuchter Diebstahl, versuchte Unterschlagung sowie den Versuch in mittelbarer Täterschaft. Studierende sollen die relevanten strafrechtlichen Probleme lösen.

Marcus Bergmann, Ottmar Rensch· JURA 2012, 553
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück

Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Giro d

In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.

Martin Lotz, Dennis Reschke· JURA 2012, 481
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Autos für Afrika

Die Klausur behandelt die Zuerkennung der Umweltprämie durch Vorlage eines gefälschten Verschrottungsnachweises. Im Zentrum stehen die Strafbarkeit der Beteiligten wegen Betrug und Urkundenfälschung sowie prozessuale Fragen bezüglich einer Verständigung im Strafverfahren. Nebenstrafrecht bleibt außer Betracht.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2011, 836· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die zu mehreren Todesfällen und schweren Verletzungen führt. Thematisiert werden unter anderem bedingter Vorsatz, Abweichungen im Kausalverlauf, Mordmerkmale und die Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium. Zusätzlich wird geprüft, ob ein Arzt im späteren Strafprozess als Zeuge aussagen darf.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min
KausalitätMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Inspiration durch Gewaltvideos?

Die Klausur thematisiert Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit einer gruppendynamisch motivierten Gewalttat, inspiriert durch Gewaltvideos. Es werden insbesondere Fragen der sukzessiven Mittäterschaft, Anstiftung und der Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme untersucht. Zudem wird das Verhalten nach der Tat und ein versuchter Diebstahl behandelt.

Prof. Dr. Uwe Murmann· JA 2011, 593· 300 Min
Mord, § 211 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Söhne A und B im Zusammenhang mit Sterbehilfe an ihrem Vater V. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von Tötungsdelikten (Totschlag, Tötung auf Verlangen), mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei der Sterbehilfe und die Strafbarkeit aus Täterschaft und Teilnahme. Darüber hinaus ist die irrtümliche Operation des B an einer Patientin zu prüfen.

Tötung auf Verlangen, § 216 StGBTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Party bei den Jacks

Bei einer Party in einer Münchner Penthouse-Wohnung eskaliert ein Streit zwischen mehreren Gästen, der zu einer Schlägerei führt. Im Verlauf der Auseinandersetzung werden wertvolle Gegenstände beschädigt, ein Stuhl wird aus dem Fenster geworfen und verursacht den Tod eines Passanten. Zudem kommt es zu einem weiteren tödlichen Unfall, nachdem ein Beteiligter aus Panik vom Balkon stürzt. Im Mittelpunkt des Falles stehen strafrechtliche Fragen zur Körperverletzung, zur Beteiligung an einer Schlägerei sowie zu Zurechnungsproblemen im Allgemeinen Teil des StGB. Zu prüfen ist, ob und inwiefern A, B, C und S sich nach §§ 223–231 StGB strafbar gemacht haben.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verwirrte Vater

Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.

Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Student auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falles steht Student S, der nach einer Party im Park die Handtasche der Frau F raubt und dabei Gewalt anwendet. Während seiner Flucht schlägt S einen Jogger J nieder, um den Besitz der Handtasche zu sichern. Später verschenkt S die Tasche an seine Kommilitonin K. Der Fall behandelt insbesondere die strafrechtlichen Schwerpunkte Raub (§ 249 StGB), räuberischen Diebstahl sowie Fragen der Zweitzueignung (§ 246 StGB). Zusätzlich werden im Fragenteil systematische und begriffliche Aspekte zu Mord, Totschlag, ärztlichem Heileingriff und § 216 StGB geprüft.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Transporter

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Brummifahrer B, der für das Unternehmen F regelmäßig wertvolle Waren transportiert. B nutzt seine Fahrerstellung und eigens angefertigte Zweitschlüssel, um zusammen mit seinem Freund C den Transporter samt Ladung eigenmächtig an einen Hehler zu überführen. Dabei versperrt C dem Transportleiter T den Weg und ermöglicht so die Wegfahrt. Die Klausur fragt nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von B und C insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Vermögensdelikte nach dem StGB.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Politisches Lehrstück

Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Zwischenprüfungshausarbeit StR Alles, was das Herz begehrt: Falschgeld, Drogen, alte Möbel

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Taten: A findet Falschgeld und verwendet es zum Kauf von Betäubungsmitteln, die weiterveräußert werden sollen. Daneben geben sich A, B und C gegenüber älteren Menschen als Versicherungsvertreter aus, um Antiquitäten zu erlangen, die sie weiterverkaufen. Der Antiquitätenhändler D wird in das Vorhaben eingeweiht. Zentral sind Betrugs-, Falschgeld- und Hehlereitatbestände.

Kirstin Drenkhahn· JURA 2011, 63
Betrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Neue Disziplinen für Olympia

Im Rahmen eines fiktiven Übungsfalls verschafft sich ein gescheiterter Turner durch nächtliches Eindringen mit Hilfe eines Werkzeugs Zugang zu Wohnräumen und stiehlt eine wertvolle Uhr. Dabei kommt es zu Bedrohungen, Fesselung und anschließendem Verkauf der Beute an einen Hehler. Die Freundin erhält den Erlös mit Hinweis auf die Herkunft. Es ist die Strafbarkeit des Täters und der Freundin zu prüfen.

Dr. Gabriele Kett-Straub, Arne Henn· JA 2010, 590· 180 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der wütende Ex-Freund

Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.

Susanne Beck· ZJS 2010, 742
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.

Ralf Krack, Sascha Kische· ZJS 2010, 734
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Staatsanwalt in Nöten

Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung mehrerer gemeinsam begangener Einbruchdiebstähle, insbesondere Fragen des Bandendiebstahls, der Täterschaft und Teilnahme sowie der Voraussetzungen für die Revision und Wiedereinsetzung der Staatsanwaltschaft. Schwerpunkte liegen auf der Auslegung des Bandenbegriffs und den prozessualen Bedingungen einer wirksamen Revisionseinlegung bei Fristversäumnis, insbesondere in Folge technischer Probleme und Urlaubsvertretung.

Gerhold· JA 2010, 364· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Arzt auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arzt (A), der aus Eifersucht einen Giftmord an einem Rivalen (N) plant und eine Krankenschwester (K) als Werkzeug für die Tat einsetzt. K durchschaut den Mordplan, handelt aber aus Gleichgültigkeit weiter, bereut später und gibt einen anonymen Hinweis, sodass N gerettet wird. Anschließend versucht A unter Alkoholeinfluss, K zu töten, trifft jedoch versehentlich seine Kollegin (B), die an den Folgen verstirbt, unter Mitwirkung eines fahrlässigen Kunstfehlers. Der Fall behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB), Täterschaft und Teilnahme (insbesondere den Irrtum des Hintermanns), sowie Probleme der actio libera in causa und fahrlässigen Tötung.

Paul Krell· ZJS 2010, 640
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Abrede zwischen Angestellten eines Automobilherstellers und einer externen Nacharbeitsfirma, bei der gezielt Fehler produziert werden, um dem Partnerunternehmen lukrative Nachbesserungsaufträge zu verschaffen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Mitarbeiter wiederholt persönliche Vorteile wie Reisen, Eintrittskarten und vergünstigte Fahrzeuge. Es geht um die Frage, ob sich die Angestellten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben. Schwerpunkte bilden die Zurechenbarkeit dieser Handlungen, die Definition der Vorteile sowie die Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten.

Michael Pösl, Felix Walther· ZJS 2010, 523
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Übungsfall: Examensklausur Strafrecht

A und B wollen von Heidelberg nach Leipzig reisen und entschließen sich, das Auto des Gartenbesitzers O gewaltsam zu rauben. Dabei verletzt A O mit einem Schraubendreher tödlich, während B nach anfänglichem Zögern mithilft, die Leiche zu verstecken und das Fahrzeug zu entwenden. Auf ihrer Fahrt betanken A und B das Auto an einer Tankstelle, ohne zu bezahlen, und nutzen das gestohlene Geld für weitere Zwecke in Leipzig. Dort geraten A, B und ihr Freund F in eine körperliche Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe, infolge derer B am Auge schwer verletzt wird. Der Fall umfasst die Prüfung von Straftatbeständen wie Mord, Raub, Diebstahl, Schwarztanken, Beteiligung an einer Schlägerei sowie strafprozessuale Fragestellungen.

Raymond Becker· ZJS 2010, 403
Täterschaft und TeilnahmeUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ehren- und andere Schulden

A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.

Holger Niehaus· ZJS 2010, 396
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Die Klausur behandelt einen Auftragsmord, der aufgrund eines Adress-Irrtums des Täters fehlschlägt. Thematisiert werden insbesondere Fragen zum error in persona, zur Akzessorietätslockerung (§ 28 StGB), zum Anstiftervorsatz, zum unmittelbaren Ansetzen, zum Rücktritt vom Versuch sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sowohl des Auftraggebers als auch des Ausführenden.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

In der Klausur wird das Strafbarkeitsrisiko des T im Zusammenhang mit Tötungs- und Brandstiftungsdelikten geprüft. Der Sachverhalt dreht sich um eine Eskalation zwischen zwei Brüdern, die in Körperverletzung und Tötung mündet, anschließend wird das Haus zur Spurenbeseitigung und Versicherungsbetrug in Brand gesetzt. Es werden zusätzlich Aspekte wie Verwertbarkeit privater Videoaufzeichnungen angesprochen.

Benjamin Linke, Benjamin Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses

Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Berliner Straßenreinigung

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um den Vorstand einer öffentlichen Anstalt, der im Zusammenhang mit der Organisation der Straßenreinigung und deren Finanzierung mutmaßlich Betrugshandlungen begeht. Thematisiert werden unter anderem Betrug, mittelbare Täterschaft, besonders schwere Fälle des Betrugs sowie Beihilfe durch Unterlassen und die Garantenstellung.

Moritz Vormbaum· JURA 2010, 861
Betrug (§ 263 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unterlassen+2 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.

Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine

Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.

Christian Corell· JURA 2010, 627
Brandstiftung, § 306 StGB (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Goldkette und Amulett

Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.

Claudius Geisler, Evelyn Meyer· JURA 2010, 388
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Bankräuber und sein Umfeld

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Banküberfalls, bei dem der Täter mit einer geladenen Pistole und Skimaske eine Bank betritt, eine Geisel nimmt und Bargeld erbeutet. Der Sachverhalt umfasst Hausfriedensbruch, Raub, erpresserische Menschenraub, Tötungsdelikte, psychische Beihilfe sowie die Rolle der Freundin und des Freundes des Täters; dabei werden auch Gefährdungszusammenhänge und Konkurrenzen angesprochen.

Ingo Bott, Andreas Pfister· JURA 2010, 226
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen

Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.

Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der Gang nach dem Eisenhammer

Der Fall um den 'Gang nach dem Eisenhammer' behandelt eine komplexe Kettenanstiftung zur Tötung, die Einordnung eines absichtslos-dolosen Gehilfenwerkzeugs, sowie Probleme rund um Täterschaft und Teilnahme. Zudem wird ein räuberischer Diebstahl, Fragen des untauglichen Versuchs und Wahndelikts sowie ein potenzieller Meineid einer Zeugin thematisiert. Die Klausur zielt auf die strafrechtliche Bewertung sämtlicher Beteiligter im Kontext einer gestellten Examensübungsaufgabe.

Jan Dehne-Niemann, Yannic Weber· JA 2009, 868· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Verletzte Gefühle

Ein Ehemann beschließt aus verletztem Stolz, seiner Frau wegen deren Untreue einen Schrecken einzujagen und will sie nur verletzen, wird aber durch Rachegefühle am Tatort dazu getrieben, sie zu töten. Seine Geschwister S und B sind unterschiedlich in den Tatplan involviert. Die Klausur prüft u.a. Täterschaft und Teilnahme, Qualifikationstatbestände bei Tötungsdelikten und die Anwendbarkeit von Mordmerkmalen.

Dr. Kai Cornelius· JA 2009, 425· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+2 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Auftragsmord, bei dem es zu einer Verwechslung der Opfer kommt (aberratio ictus). Thematisiert werden insbesondere Fragen des Urkundsdelikts durch Nummernschilddiebstahl sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten nach Strafrecht AT und BT. Auch Täterschaft und Teilnahme, Irrtumsprobleme (§ 16 II StGB) sowie das Akzessorietätsprinzip werden geprüft.

Laura Linke, Wolfgang Hacker· JA 2009, 347· 120 Min
Mord, § 211 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Segelboot

In dem Fall 'Das Segelboot' nimmt T aus Neid am Sommerfest seines wohlhabenden Freundes O teil und zerstört dessen Segelboot absichtlich. Beim Versuch, persönliche Gegenstände aus dem sinkenden Boot zu bergen, ertrinkt O. Ein Feuerwehrtaucher F wird bei der späteren Bergung verletzt. Nach dem Tod des O begeht dessen Ehefrau E einen erweiterten Suizid mithilfe ihrer Freundin P. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft insbesondere Sachbeschädigung, Fahrlässigkeit, Kausalität sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten für den Tod und die Körperverletzung.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 550
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

* "Eine Bärenjagd auf Abwegen

Die Klausur befasst sich mit einer chaotischen Jagd auf einen Braunbären und einen Waschbären durch zwei Personen, die dabei diverse Straftatbestände verwirklichen könnten. Neben materiell-rechtlichen Fragen wie Wilderei, Körperverletzung an Tieren, Straßenverkehrsdelikten und Anstiftung zu Regelbeispielen wird auch eine strafprozessuale Zusatzfrage zur Verwertbarkeit einer Videovernehmung des Zeugen behandelt.

Christoph Burchard, LL.M., Marc Engelhart· JA 2009, 271· 300 Min
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Brandreden

In dem Fall muss geprüft werden, ob A und F sich durch ihr nächtliches Gespräch strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftungsdelikte und eine versuchte Beteiligung. Gegenstand ist unter anderem die Anstiftung zur Brandstiftung sowie die relevanten Irrtümer über tatsächliche Umstände. Der Sachverhalt thematisiert zudem Aspekte der Einwilligung und der Rechtfertigung hinsichtlich des Todesfalls.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2009, 115· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Autorennen

In dem Fall geht es um ein illegales Autorennen, das von mehreren jungen Männern auf einer öffentlichen Straße veranstaltet wird. Während des Rennens kommt es bei einem riskanten Überholmanöver zu einem Unfall, bei dem ein Beifahrer tödlich verunglückt. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen zur Strafbarkeit der beteiligten Fahrer und Mitfahrer, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung sowie Beteiligung an verbotenen Straßenrennen. Im Fokus stehen außerdem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen und die Missachtung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 170
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung

Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.

Christian Fahl· ZJS 2009, 63
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeAusspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Eine schlechte Partnerwahl

V lässt seinen drogensüchtigen Sohn S nach einem Sturz in einen Bach trotz erkennbarer Lebensgefahr auf Zureden seiner Lebensgefährtin L hilflos liegen, woraufhin S ertrinkt. Wochen später schlägt L den V, der dabei unglücklich in einen Abgrund stürzt und tödlich verunglückt; L unterlässt die Rettung, um einer Bestrafung zu entgehen. Die Strafbarkeit von V und L ist in beiden Fällen zu prüfen.

Patrick Alf Hinderer· JA 2009, 25· 180 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittSchuld+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Folgen einer verlorenen Meisterschaft

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit den Folgen einer verlorenen Meisterschaft, insbesondere aus dem Bereich der Straßenverkehrsdelikte und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Der Schwerpunkt liegt auf den Verknüpfungen von allgemeinem und besonderem Teil des Strafrechts und der Prüfung der Tatbeteiligung unter Studierenden, wobei insbesondere Schwierigkeiten im Umgang mit dem Vorsatz-Fahrlässigkeitstatbestand und der Tatbeteiligung thematisiert werden.

Nicole Krumdiek· JURA 2009, 623
FahrlässigkeitTäterschaft und TeilnahmeUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+1 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

Die Klausur thematisiert einen Fall aus dem Mietshausmilieu, in dem ein Eigentümer aus eigennützigen Gründen gefährliche Bauarbeiten veranlasst, was zum Tod eines Mieters führt. Daneben wird ein von verbleibenden Mietern beauftragter Überfall geschildert, der aufgrund von Verwechslung ebenfalls tödlich endet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit aller Beteiligten hinsichtlich Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie Täterschaft, Teilnahme und actio libera in causa.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2008, 859· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Im Mittelpunkt dieser Zwischenprüfungsklausur stehen unter anderem Notwehrprovokation und Probleme um Versuch und Rücktritt. Es wird strafrechtlich geprüft, ob und wie sich A, B und C aufgrund zweier Geschehensabläufe, die Körperverletzung, Nachstellung, psychische Beeinflussung und einen Todesfall betreffen, strafbar gemacht haben.

Prof. Dr. Robert Esser, Helmut Krickl· JA 2008, 787· 120 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittNachstellung, § 238 StGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

Die Klausur thematisiert einen gemeinschaftlich geplanten Versicherungsbetrug mittels Brandstiftung, den Versuch einer Mittäterschaft und die strafrechtlichen Konsequenzen daraus. Weiterhin wird die Strafbarkeit einer alkoholisierten Autofahrt sowie prozessuale Fragen zum Selbstleseverfahren und zur Revision im Strafprozess behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Platzverweis

Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht

Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.

Robert Esser· ZJS 2008, 629
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge

Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2008, 177
Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Luftgeschäfte

In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Abgebremstes Wandlungsinteresse

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines technisch versierten Autokäufers, der zwecks Verbesserung seiner prozessualen Position im Zivilprozess bewusst einen zusätzlichen Defekt an seinem Pkw herbeiführt. Dadurch werden Fragen nach versuchtem Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie nach dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aufgeworfen.

Dr. Jochen Bung· JA 2007, 868· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Das Lächeln der Lisa

Im Mittelpunkt dieser Anfängerübungsklausur steht die strafrechtliche Bewertung der Tötung des Antiquitätenhändlers Alt durch dessen Chauffeur und die Beteiligung weiterer Personen. Zu prüfen sind Mordmerkmale, Akzessorietätslockerung sowie Täterschaft und Teilnahme insbesondere durch Unterlassen. Die Klausur richtet sich an Anfänger und behandelt grundlegende Problemstellungen zur Strafbarkeit von F, B und L.

Prof. Dr. Nikolaus Bosch· JA 2007, 418· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeUnterlassen+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt vier Gewaltdelikte mit ausländerfeindlichem Motiv, darunter vorsätzliche und fahrlässige Tötungsdelikte, Versuch und Rücktritt, Anstiftung mit Kausalabweichung und Erfolgsqualifikation sowie Verbrechensverabredung. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zu Auskunftsanordnungen und Beschlagnahme bei einem Journalisten im Kontext von Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz geprüft.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min
Mord, § 211 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Im Mittelpunkt der (fortgeschrittenen) Klausur steht der Geldeintreiber, der nach einem Rauschgiftgeschäft für seinen Freund beim Schuldner das Geld einzutreiben versucht. Die strafrechtliche Prüfung betrifft u.a. die Wegnahme einer Stereoanlage unter Einsatz einer (nicht erkennbar ungeladenen) Pistole samt Drohung. Die Strafbarkeit nach dem BtMG, WaffenG sowie nach §§ 257, 261 StGB wird ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen.

Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

A, B und C überfallen eine Bank, wobei sie Gewalt gegen Kunden anwenden, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen. Im Anschluss fordert einer der Täter gewaltsam eine Uhr von einem Kunden und es werden weitere Delikte während der Flucht und im Zuge polizeilicher Ermittlungen begangen, insbesondere eine unerlaubte Tonaufnahme durch Polizeibeamte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sämtlicher Beteiligten unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung, Mittäterschaft, mittelbarer Täterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie ein einschlägiges Datenschutzdelikt beim Polizeieinsatz.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

T zündet aus Nachbarschaftsstreit das Haus des N an, wobei er dessen Abwesenheit fälschlicherweise annimmt. Das brandfeste Haus gerät nicht in Brand, verursacht jedoch starke Rauchentwicklung, dies führt zum Tod von N und dem Retter S. T versucht noch die Rettung und löscht das Feuer, ist sich aber der tatsächlichen Gefahrenlage nicht bewusst. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach StGB, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftungsdelikte, Retterschäden und Rücktritt.

Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer· JA 2006, 115· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Familienbande

In der Klausur wird ein Streit eskaliert und führt schließlich zur Tötung. Die Angeklagten schlagen das Opfer gemeinschaftlich und begehen weitere Straftaten. Die Aufgabe umfasst die Prüfung materiellen Strafrechts und verfahrensrechtlicher Rügen im Rahmen der Revision.

Beck, Valerius· JA 2005, 728· 300 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung eines Irrtums des mittelbaren Täters über die tatherrschaftsbegründende Situation, den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale und schwerer Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt dreht sich um ein tödliches Gift, das von einem scheinbar ahnungslosen Dritten an das Opfer übergeben wird. Die Strafbarkeit von A und B wird anhand verschiedener Delikte des Strafgesetzbuches geprüft.

Leo Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBSchwerer Raub (§ 250 StGB)+4 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Im Fall 'Die S-Bahn-Fahrt' prüft eine Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht die Strafbarkeit von A, B, O und P im Zusammenhang mit einer Körperverletzung, einem gefährlichen Messerstich und möglicher unterlassener Hilfeleistung während einer S-Bahn-Fahrt. Thematisiert werden insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie das Unterlassen nach § 323c StGB. Der Fall beleuchtet die Beteiligungsformen, Notwehr und das Verhalten von Zeugen/Pflichtigen.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBUnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
Verwandte Themen in Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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