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Strafrecht

Subjektiver Tatbestand

Der subjektive Tatbestand umfasst das Vorsatzerfordernis (§ 15, § 16 Abs. 1 StGB) als zentrale Voraussetzung der Strafbarkeit. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Formen des Vorsatzes (Absicht, direkter und Eventualvorsatz) sowie das Simultanitätsprinzip. Examensrelevant: Abgrenzung Eventualvorsatz/bewusste Fahrlässigkeit, 'parates Wissen', Parallelwertung in der Laiensphäre und Irrtumstatbestände (§ 16 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 143 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil II

Der Beitrag bietet einen Überblick über die strafrechtliche Irrtumslehre und ihre wesentlichen Fallgruppen. Er stellt die zentralen Abgrenzungen und Grundprobleme vor, ohne einen konkreten Sachverhalt oder Übungsfall zu liefern.

Schuld+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Zu viel des G(l)uten“

In der Klausur wird ein zweistufiges Tatgeschehen um eine Bäckerin geschildert, das mit einem Streit beginnt und in einem würgenden Angriff auf einen Konkurrenten sowie der anschließenden Inbrandsetzung seines Geschäftes mündet. Thematische Schwerpunkte liegen auf der objektiven Zurechnung, dem dolus generalis und den Problemen der Brandstiftungsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit einer Verpuffung sowie einem Tod durch massive Verbrennungen.

Jonathan Kurczinski· JA 2026, 728· 120 Min
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil I

Der Beitrag bietet einen Überblick über die Irrtumslehre im Strafrecht. Behandelt werden typische Irrtumskonstellationen und ihre dogmatische Einordnung im Allgemeinen Teil des StGB. Im Mittelpunkt steht die Darstellung relevanter Irrtumsarten sowie deren Auswirkungen auf Vorsatz und Schuld.

SchuldSubjektiver Tatbestand
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der geglückte Fehlwurf – Teil 1

Die Hausarbeit "Der geglückte Fehlwurf – Teil 1" behandelt strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen Teil und zum Versuch. Fallbezogen werden Problemstellungen rund um den Versuch, die objektive Zurechnung und die Kausalität diskutiert.

Matthias Kuhn, Jakob Leonardy· ZJS 2026, 1084
Versuch und RücktrittObjektive ZurechnungKausalität+2 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“

Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Strafrechts rund um einen fiktiven Fall. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Straftatbeständen aus dem Allgemeinen Teil und die Anwendung im Bereich der Vermögensdelikte. Sie eignet sich als Übungsklausur für die Zwischenprüfung.

Anne Schneider, Lena Böger· ZJS 2026, 864
Betrug (§ 263 StGB)KausalitätObjektive Zurechnung+4 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Die Gauner und der Geldspeicher

Im Fall "Der Wolf vom Edenhofer Filz" schießt J aus persönlicher Abneigung und zur Abschreckung auf den Schalldämpfer des Gewehrs seines Jagdnachbarn N, der gerade auf einen Wolf zielt. Dabei wird das Gewehr beschädigt, N erschrickt und stürzt, bleibt aber unverletzt; der Wolf flieht. Die Klausur thematisiert Strafbarkeit aus Versuch und Rücktritt, Rechtfertigungsgründe, insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeSubjektiver Tatbestand+2 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Damien Nippen, Anna Misera· ZJS 2026, 621
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.

Professor Dr. Thomas Rönnau, Jonas Saathoff· JuS 2026, 336· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Strafrecht AT und gefährlicher Körperverletzung

Die StR-Anfängerhausarbeit behandelt einen strafrechtlichen Sachverhalt aus dem Bereich des Allgemeinen Teils sowie der gefährlichen Körperverletzung. Der Fall eignet sich insbesondere zur Anwendung und Vertiefung von Grundkenntnissen im Strafrecht AT und in den §§ 223, 224 StGB.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenklausur

A und B treffen sich abends in einem Kölner Brauhaus. Sie essen und trinken dort gemeinsam (Rechnungsbetrag: 60 Euro). Wortlos und unaufgefordert gesellt sich nach einiger Zeit der C an ihren Tisch, der ebenfalls beim Köbes1 (K) eine Bestellung aufgibt (Wert 20 Euro), trinkt und isst. Nach ca. einer Stunde verlässt C den Gastraum. Dabei geht er davon aus, dass seine Rechnung entweder von A und B beglichen wird, oder der Inhaber des Brauhauses auf dieser» sitzen bleibt «. A und B denken, der C werde seine Rechnung beim K bezahlen. Schließlich ist es nicht unüblich, sich in Brauhäusern an größeren Tischen dazuzusetzen und Rechnungen getrennt zu begleichen. Der K nimmt wiederum an, der C gehöre zu den beiden anderen am Tisch und diese würden später für ihn zahlen. Als A und B sich eine Stunde später vereinbarungsgemäß die Rechnung (80 Euro) teilen, fällt ihnen nicht auf, dass ihnen mehr in Rechnung gestellt wurde als sie verzehrt haben. Sie haben offenbar auch für C mitbezahlt. Das bemerken sie aber erst, als sie wieder zuhause sind. C betritt, von diesem finanziellen Erfolg beschwingt, spontan den Kiosk des I, um sich kostenfrei eine süße Tüte zu verschaffen. Hierfür befüllt er selbst zuerst die Tüte prall mit Süßigkeiten (Warenwert 10 Euro). Anschließend steckt er sie in seine Jackentasche ein und möchte den Laden verlassen. I, welcher das Geschehen die ganze Zeit beobachtet hat, geht auf den C zu, kriegt ihn jedoch erst zu fassen, als er den Laden bereits verlassen hat und auf der Straße steht. Als C den Griff des I spürt und die Situation erkennt, schlägt er, um die Süßigkeiten behalten zu können, dem I bewusst mehrfach mit der Faust, an der er einen festen, groben Lederhandschuh trägt, ins Gesicht, wodurch es zu einer klaffenden, langgezogenen Platzwunde und tiefen Hautabschürfungen kommt. Auch als I bereits am Boden liegt, tritt C ihm wiederholt mit seinen festen Turnschuhen wuchtig gegen den gesamten Kopf-und Flankenbereich und trifft den I dabei auch mehrfach im Gesichts-und Nierenbereich. Dies führt zu zahlreichen großflächigen Prellungen, tief einblutenden Hämatomen und erheblichen Schmerzen. Der I ist daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig. C erkennt, dass derartige Handlungen auch äußerst gefährlich sind, die Verletzungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt tatsächlich lebensbedrohlich. Anschließend lässt C von I ab und verlässt den Tatort fluchtartig.

Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte

Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.

Nikolaus Bosch· JURA 2026, 23
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Wer dazugehören will …?

Der Fall thematisiert die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung mittels Spikes gegen einen Polizisten, wobei der Verkauf durch S als Beihilfe durch neutrale Handlungen diskutiert wird. Zudem steht ein Rücktritt vom versuchten Mord bei einem mehraktigen Geschehen im Mittelpunkt. Weitere Straftatbestände wie §§ 113, 123, 211, 226, 323c StGB und Unterlassungsdelikte sind ausgeschlossen.

Anna-Sophia Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Ein räuberischer Ausflug

Torben nimmt ohne Erlaubnis das Auto seines Mitbewohners und setzt bei der Wegnahme Gewalt ein. Später begeht er unter Einsatz einer Luftpumpe, die als Waffe erscheinen soll, einen Raub an einem Restaurantleiter und schlägt eine Kellnerin, wodurch diese auf die Straße und in den Tod stürzt. Die Klausur prüft Tathandlungen im Zusammenhang mit Raubdelikten und Körperverletzung mit Todesfolge.

Lippert· JA 2025, 375· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

C'est la vie

Der Fall behandelt einen Tötungsversuch mit einem Schuss auf eine Person, wobei der Täter einem error in persona unterliegt. Es geht um die Fragen des Rücktritts vom beendeten Versuch, Mordmerkmale sowie um eine nachträgliche Körperverletzung durch einen Arzt, der operativ zwei Finger abtrennt. Neben klassischen Problemen im Bereich Versuch und Rücktritt werden auch erfolgsqualifizierte Delikte und die Einordnung ärztlicher Instrumente als gefährliche Werkzeuge diskutiert.

Zieschang· JA 2025, 124· 120 Min
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung

Die Klausur behandelt typische Anfängerprobleme zum Raub und (versuchten) Diebstahl, insbesondere die Prüfung der objektiven Zurechnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tatbestandsmerkmale und dem Umgang mit Problemen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Der räuberische Hund«

In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.

JURA 2025, 2059
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

… Sambas, Sambas die ganze Nacht'

Die Anfängerklausur behandelt einen Fall von gemeinschaftlichem Diebstahl unter Einsatz einer Brechstange mit anschließender Sachbeschädigung. Thematisiert werden Mittäterschaft, Versuch und Rücktritt bei Diebstahl sowie die Qualifikation des § 244 StGB und das Regelbeispiel des § 243 StGB. Zusätzlich wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit dolus eventualis analysiert.

Isabella Klotz· JA 2024, 997· 120 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter

Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.

Mehmet Arslan, Philipp Kiuppis· ZJS 2024, 1083
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBBesonderer Teil+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Der nicht gezeigte Hitlergruß“

In einer Dienstbesprechung im BKA wird Kriminalhauptkommissar A von einer Kollegin zu Unrecht beschuldigt, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Ermittlerin Z unterschlägt in ihrem vorläufigen Ermittlungsergebnis entlastende Zeugenaussagen und belastet A unter Überdehnung dienstrechtlicher Normen. Zu prüfen ist, ob sich Z, insbesondere wegen falscher Verdächtigung oder im Hinblick auf Amtsdelikte, strafbar gemacht hat.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte· JA 2024, 455· 180 Min
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalschbeurkundung im Amt, § 348 StGBBeleidigung, § 185 StGB+2 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Haus am See

Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.

RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines betrügerisch erlangten Darlehens und eines Trickdiebstahls im Modegeschäft sowie die Verwertung und Weitergabe eines gestohlenen Schals. Es geht insbesondere um die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitungshinweis schließt einzelne Delikte explizit aus.

Isabella Klotz· JA 2024, 379· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Das etwas andere Flammenspektakel“

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen zu Brandstiftungs- und Tötungsdelikten im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Inbrandsetzen einer Scheune und eines Wohnmobils. Der Täter Alfonso setzt zuerst die Scheune in Brand, wobei unbeabsichtigt ein schlafender Landstreicher ums Leben kommt, und versucht anschließend, ein Wohnmobil anzuzünden, was zu einer Explosion führt. Die Bearbeitung erfordert insbesondere die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und fahrlässiger Tötung.

Dr. Ruben Doneleit· JA 2024, 297· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+3 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr

F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.

Anna-Sophia Folly· ZJS 2024, 420
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

In dieser Zwischenprüfungsklausur geht es um die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit einer Party in Bayreuth. Thematisiert werden Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Täterschaft an zwei Tötungsdelikten mit Fokus auf Mordmerkmale und erfolgsqualifizierten Versuch bei mehraktigem Geschehen. Die Bearbeitung findet mit Sachverhalt und Gesetzestexten statt.

Dr. Felix Ruppert, Larissa Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Mord, § 211 StGB+4 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Drama am Mount Everest

B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.

Simone Schönmehl· ZJS 2024, 184
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"

Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.

Berster· JuS 2023, 942
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen

Die Klausur behandelt die Frage der Strafbarkeit einer Person, die präparierte, eigentlich pfandfreie Flaschen mit einem echten DPG-Pfandzeichen versieht und diese am Rücknahmeautomaten abgeben will. Es geht insbesondere um die Auslegung des Merkmals "unbefugt" beim Computerbetrug (§ 263a StGB), die Bestimmung des Vermögensschadens samt Stoffgleichheit sowie die Urkundeneigenschaft der bearbeiteten Flaschen.

Dr. Nina Schrott· JA 2023, 735· 120 Min
Computerbetrug (§ 263a StGB)+2 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe

Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.

Ruben Doneleit· ZJS 2023, 1079
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Bullet Dodging

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Rahmen eines gemeinschaftlichen Angriffs mit einer Flasche, verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung, Rücktrittsmöglichkeiten und einen Notwehrexzess nach einem Schusswaffeneinsatz. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, wobei bestimmte Delikte ausgeschlossen sind.

Dominik Hotz· JA 2023, 202· 120 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität

Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.

Wolfgang Mitsch· JURA 2023, 57
Subjektiver TatbestandTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt
JA 2022Fortgeschrittene

Tödlicher Westerndreh

Im Rahmen eines Filmdrehs wird absichtlich scharfe Munition in einen Revolver geladen, um eine Hauptrolle neu zu besetzen. Ein Schauspieler schießt versehentlich auf eine Regieassistentin, die tödlich verletzt wird. Es sind strafrechtliche Aspekte von S, A, W und M zu prüfen, wobei Mittelbare Täterschaft, error in persona und Rücktritt vom Versuch thematisiert werden.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

Im Rahmen eines Kreisklasse-Fußballspiels kommt es aufgrund eines Revanchefouls zu einer schweren Verletzung eines Spielers durch eine Verwechslung. Außerdem führt eine ärztliche Fehlmedikation im Krankenhaus zum Tod des Verletzten. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der handelnden Personen nach dem StGB.

Alina Hoffmann, Ron-Jo Koenen· JA 2022, 727· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Heidelheimer Betrügereien

Der Übungsfall behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von V, der im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten und anschließendem Diebstahl im Hotelzimmer verschiedene Vermögensdelikte begeht. Insbesondere stehen Betrug mit Wettmanipulation, Diebstahl mittels erlangter Schlüsselkarte und eine Körperverletzung mit Todesfolge nach einem Faustschlag im Fokus. Die relevanten Tatbestände aus dem Strafrecht werden anhand einer fortgeschrittenen Übungsklausur praxisnah geprüft.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Vertrieb manipulierter Dieselfahrzeuge im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Im Mittelpunkt stehen dabei die Prüfung von Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB), insbesondere unter dem Gesichtspunkt der mittelbaren Täterschaft und des Verhaltens im Vorstand. Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Teil und Besonderen Teil des Strafrechts voraus.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Containern für den Hunger der Welt

A möchte mit dem sogenannten Containern abgelaufene, aber noch genießbare Lebensmittel aus Supermarktmülltonnen retten und B zur Veräußerung und Spenden des Erlöses gewinnen. Nachdem A aus einem Supermarktmüllbehälter Waren entwendet und diese B übergibt, verkauft B diese wie üblich mit anderen abgelaufenen Waren. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist zu prüfen.

Laura Fanzutti, Michael Huff· JA 2022, 383· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+4 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.

Wörner· JuS 2022, 324
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht

Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.

Joachim Kummer· ZJS 2022, 449
UnterlassenBesonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
JURA 2022Erstes Staatsexamen1. Staatsexamen

Übungsklausur für das erste Staatsexamen: »Brandanschlag nach Trennung«

Die Examensklausur behandelt einen Fall, in dem nach einer Trennung ein Brandanschlag auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus erfolgt. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale – insbesondere die Anwendung des gemeingefährlichen Mittels und niedrige Beweggründe – sowie die Brandstiftungsdelikte inklusive der analogen Anwendung der tätigen Reue diskutiert.

Mord, § 211 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur »Roboter und Igel«

Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.

Wolfgang Mitsch· JURA 2022, 1102
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Gerangel um den Impfstoff

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.

Dominik Brodowski, Maria Gahn· JURA 2022, 768
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.

Lenk· JuS 2021, 754
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Raser von der Laube

Im vorliegenden Übungsfall geht es um ein illegales Autorennen im Stadtgebiet von Konstanz, bei dem infolge überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung von Ampeln eine Kollision verursacht wird. Dabei stirbt ein unbeteiligter Fahrer und ein Mitfahrer erleidet eine Verletzung. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Fahrerin S nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Straßenverkehrsdelikte und Tötungsdelikte.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBMord, § 211 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung einer gemeinsam geplanten und ausgeführten Motorraddiebstahls einer Bewerberin für eine Rockerclique, gefolgt von einer von Alkohol und Leichtsinn geprägten Spritztour. Im Zentrum stehen Fragen zu Diebstahl, Beteiligung, Hehlerei, gefährlichen Verkehrsdelikten sowie einer tödlichen Kollision infolge rücksichtslosen Fahrverhaltens bei Rotlichtmissachtung.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fernweh

A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.

Jennifer Hedel· ZJS 2021, 531
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt

Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonderer Teil+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der leichtgläubige Zechkumpan

Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.

Erik Weiss· JURA 2021, 1387
Versuch und RücktrittSchuld+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Impfausweise und Atteste

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.

Alexander Heinze· JURA 2021, 1252
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Geldsorgen

In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.

Maximilian Lenk· JURA 2021, 1113
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Loyalität und ihr Preis

Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.

Klaus-Stephan von Danwitz· JURA 2021, 447
Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Tödliche Langeweile

Im Fall 'Tödliche Langeweile' wird die Strafbarkeit eines Mannes geprüft, der trotz Covid-19-Infektion in Quarantäne seinen Nachbarn und dessen Freundin absichtlich anhustet, sie dadurch nachweislich infiziert und den Tod der geschwächten Freundin verursacht. Schwerpunkte sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Fragen des Tötungsvorsatzes und der objektiven Zurechnung.

Anna Berger· JA 2020, 748· 120 Min
KausalitätObjektive ZurechnungFahrlässigkeit+2 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Fußball unter Nachbarn

Im Fall 'Fußball unter Nachbarn' plant T, aus Hass auf seinen Nachbarn O, diesem durch eine Sprengladung am Auto das Leben zu nehmen. Der Sprengsatz entpuppt sich jedoch als Silvesterknaller, wodurch O nur leicht verletzt wird. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von T in Bezug auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, einschließlich Versuch, Irrtum über den Kausalverlauf sowie objektive Zurechnung.

Dr. Tim Gebauer· JA 2020, 351· 120 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Strafrecht, in dem S aus Eifersucht versucht, seinen Rivalen E zu erschießen, jedoch aus Versehen tatsächlich diesen und nicht die anvisierte C trifft und tötet. Im weiteren Verlauf verletzt S C mit einer Kuchengabel, wird daraufhin von C in Notwehr am weiteren Angriff gehindert und selbst verletzt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere bezüglich vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung.

Florian Nicolai· JA 2020, 21· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)

Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 560
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)

Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.

Nina Nestler, Philipp Prochota· JURA 2020, 132
Subjektiver TatbestandTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit Vermögensdelikten (Betrug, Untreue, Diebstahl) und Delikten gegen die Rechtspflege. Daneben werden prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln im Ermittlungsverfahren thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Tat- und Teilnahmehandlungen, Vermögensschaden sowie strafprozessuale Maßnahmen.

Tobias Wickel· JA 2019, 747· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Frauen vor Brüder

Die Klausur behandelt einen Konflikt zweier Jugendlicher, der in einer Höhle eskaliert und mit der Tötung eines der Beteiligten endet. Im Mittelpunkt stehen Kausalität, objektive Zurechnung, Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf sowie die Prüfung von Mordmerkmalen. Die Strafbarkeit des Täters wird unter verschiedenen Gesichtspunkten des Strafrechts analysiert.

Julia Marinitsch· JA 2019, 190· 180 Min
KausalitätObjektive ZurechnungMord, § 211 StGB+4 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Der lustige Bob (Horrorclown)

Ein entlassener Clown erschreckt in Horrorclown-Verkleidung mit einer Messerattrappe drei Frauen, woraufhin eine der Frauen, eine ehemalige Profiboxerin, ihm aus Angst vor einem möglichen Angriff die Nase bricht. Die Fallfrage betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Clowns und der Frau insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte, Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (Notwehr).

Henning Lorenz, Felix Flaig· JA 2019, 108· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRechtfertigungsgründe+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients

In dieser mittleren Semesterabschlussklausur werden strafrechtliche Probleme rund um Vermögensdelikte wie Raub, räuberische Erpressung und Betrug behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Wegnahme eines juristischen Kommentars unter Anwendung von Gewalt und der Erwerb von Betäubungsmitteln mittels Täuschung. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB ist zu prüfen, § 261 StGB ist ausgenommen.

Dr. Peter Rackow, Matthias Ziegler· JA 2018, 591· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte, begangen durch den Protagonisten A im Fitnessstudio. Schwerpunkte sind die Wegnahme von Wertsachen aus einem Spind, der Gebrauch einer EC-Karte mit PIN zur Abhebung von Geld sowie eine Fundunterschlagung mit anschließender Erlangung einer Pulsuhr durch Täuschung. Zu klären ist, ob und wie A sich strafbar gemacht hat.

Dr. Florian Schumann, Aleksandar Zivanic· JA 2018, 504· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Nichts ist wie es scheint!

Die Klausur behandelt einen vermeintlichen Tankstellenüberfall, bei dem sich im Verlauf herausstellt, dass der Kassierer in die Tat involviert war und ein fingierter Überfall inszeniert wurde. Thematisiert werden die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, Beweisverwertung sowie Aspekte der Beteiligung und Täterschaft. Zudem spielt die fälschliche Selbstbezichtigung im OWi-Verfahren eine Rolle.

Dinter· JA 2018, 212· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: „Tod auf Rezept?“

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einer Patientin mit nicht tödlicher, aber unheilbarer Krankheit bei der Selbsttötung hilft, indem er ihr ein tödlich wirkendes Schlafmittel verschreibt, besorgt, Dosierung erklärt und ein weiteres Medikament injiziert. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen strafbarer geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und anderen Beteiligungsformen sowie Fragen zur Relevanz einer Patientenverfügung und zum Umgang mit Beweismitteln.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Jede Leidenschaft hat ihren Preis

Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2018, 515
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Auf der Flucht

Zwei Kleinkriminelle, die gemeinsam einen Diebstahl begangen haben, fliehen vor der Polizei. Während der Flucht fährt einer der Täter gezielt auf einen Polizisten zu, um der Verhaftung zu entgehen, der andere bestärkt ihn dabei. Der Polizist kann sich retten und bleibt unverletzt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 684· 60 Min
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Korn und Schrot

A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.

Georg Steinberg, Sarah Bayer· ZJS 2017, 225
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBAllgemeiner TeilSubjektiver Tatbestand+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer manipulativen Frau (J), die ihren Partner (P) durch Aberglauben und Mystik dazu bringt, ein scheinbar religiös motiviertes Opfer zu erbringen. Im Zentrum stehen die Qualifikation durch Heimtücke, Probleme des Doppelirrtums, die mittelbare Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie die schwerwiegenden Verletzungsfolgen für das Opfer.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Ein Krankenpfleger spritzt zunächst einem Patienten absichtlich ein gefährliches Medikament und bringt ihn so in akute Lebensgefahr, nur um ihn anschließend selbst retten zu können. In einem weiteren Vorfall glaubt er, einer Patientin ebenfalls das gefährliche Medikament zu injizieren, verabreicht tatsächlich jedoch ein harmloses Schlafmittel. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zu Versuch, Rücktritt und Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min
Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Bandendiebstahl und Betrug

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Bandendiebstahl und Betrug unter Beteiligung mehrerer Personen. Geprüft werden u.a. die strafrechtliche Verantwortlichkeit von V, S und B hinsichtlich des Wohnungseinbruchs mit Beteiligung eines Kindes, die Folgen einer überraschenden Gewalttat gegen die Wohnungsinhaberin sowie die strafrechtliche Würdigung einer groß angelegten Betrugshandlung mittels computergestützter Telefonanrufe.

Prof. Dr. Jens Bülte, Sophie Härtl· JA 2016, 345· 300 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Glasflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.

RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen mehrerer Personen an einem gewaltsamen Überfall. Im Fokus stehen die rechtlichen Bewertungen des Einsatzes einer Gaspistole, die Planung zur Erlangung von Geld sowie die unterschiedlichen Beteiligungs- und Anstifterhandlungen der Beschuldigten.

Dr. Georg Bischoff, Johanna Hintz· JA 2016, 218· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autohändlers, der Liebesschlösser von einer öffentlichen Brücke entwendet und dabei eine Person mit einem Bolzenschneider schwer verletzt. Zu prüfen ist insbesondere der Diebstahl der Schlösser sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Zudem steht die Strafbarkeit bezüglich der Körperverletzung im Fokus.

Marc Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf

A begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Betreten eines Krankenhauses zur Nutzung einer Dusche, dem Entwenden und Zerstören eines Liebesbriefs aus dem Briefkasten seiner Ex-Frau sowie einer beleidigenden telefonischen Äußerung an deren Schwester. Die Klausur thematisiert u. a. Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung sowie die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Wo zwei wetten, muss einer verlieren

Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.

Petar Ivanov, Georg Köpferl· JURA 2016, 554
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem Antonia eine Schmuckverkäuferin, die sich als neue Freundin ihres Mannes entpuppt, in einem Wutanfall mit einem Messer angreift und tödlich verletzt. Die Schwester des Opfers plant daraufhin mit einer Freundin einen Racheakt mittels Sprengsatz, bricht das Vorhaben aber im Versuchsstadium ab. Es ist gutachtlich die Strafbarkeit der Beteiligten zu prüfen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBVersuch und RücktrittSubjektiver Tatbestand+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Betti und Franzi im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Rückzahlung eines Darlehens und darauf folgenden Handlungen im Gerichtsverfahren. Thematisiert werden insbesondere Urkundenfälschung, versuchter Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, Berichtigung dieser Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Geprüft werden neben Täterschaft auch Teilnahmeformen wie Mittäterschaft, Beihilfe und Anstiftung.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Telefontrick mit Abmahnaktion

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Betrugshandlungen mittels eines Telefontricks, bei dem der Täter ein Gewinnspiel vortäuscht und Zahlungen erschleicht. In einem zweiten Teil wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines eingeschalteten Rechtsanwalts geprüft, der durch Mahnschreiben und Drohungen versucht, unberechtigte Forderungen einzutreiben.

Linda-Sue Blazko· JA 2015, 431· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

(K)ein Dieb

Ein Jurastudent vergisst im Kaufhaus, ein Getränk zu bezahlen, verlässt das Geschäft mit der Flasche in der Hand und erkennt erst später die Möglichkeit des Diebstahls. Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, die Frage des Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden sowie die Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich der Student nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Berthold Hinrich Haustein· JA 2015, 351· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug

In diesem Original-Examenskurzvortrag geht es um A und B, die ein baufälliges Bauernhaus anzünden. Das Haus gehört B und ist nur zeitweise von L bewohnt. B täuscht A darüber, dass keine Versicherung besteht, während er tatsächlich geplant hatte, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Brandstiftung, Teilnahme und versuchtem Betrug.

Dennis Federico Otte· JA 2015, 294· 60 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+3 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Lady Macbeth

Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.

Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt einen Kiosk-Diebstahl und dessen Wiederholungsversuch durch zwei Mittäter sowie eine anschließende Verwechslungs- und Schusssituation im Rahmen eines Verfolgerfalls. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von S und A insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Körperverletzung und Versuchsdogmatik.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 24· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Niedrige Beweggründe

Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.

Nikolaus Bosch· JURA 2015, 803
Mord, § 211 StGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Jagdpech

In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.

Holm Putzke· JURA 2015, 95
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Studienprobleme

Im Mittelpunkt der Übungsklausur stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Falschangaben im BAföG-Antrag, Manipulation von Prüfungsunterlagen, Identitätstäuschung bei Prüfungen, Bestechungsversuch im Hochschulkontext und eine möglicherweise falsche Zeugenaussage im Verwaltungsgerichtsprozess. Es werden die Strafbarkeit der Jurastudentin J, ihres Kommilitonen K und des Lehrstuhlinhabers P nach verschiedenen StGB-Normen geprüft.

Prof. Dr. Martin Heger, Böhm, Hagebölling· JA 2014, 754· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wintersport

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Snowboard-Ausflug, wobei insbesondere Notwehrprovokation, das subjektive Rechtfertigungselement sowie die Anwendung des § 33 StGB im Mittelpunkt stehen. Verschiedene Beteiligte werden bei unterschiedlichen Vorfällen auf der Piste durch körperliche Übergriffe verletzt. Es ist zu prüfen, wie sich B, A und U nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Dr. Nina Nestler· JA 2014, 262· 120 Min
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers

Im Mittelpunkt der Klausur steht das Verhalten eines ehemaligen Geschäftsführers, der nach finanziellen Schwierigkeiten verschiedene strafrechtlich relevante Handlungen begeht: riskante Investitionen trotz entgegenstehender Kundeninteressen, die Planung gefälschter Fahrkarten im Chatforum, die Vorspiegelung falscher Steuerbelastungen bei einer Schenkung innerhalb der Familie sowie unlautere Praktiken beim Hausverkauf und der Abrechnung von Renovierungskosten. Gefragt wird nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem StGB.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 32· 300 Min
Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«

In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.

Sönke Gerhold· JURA 2014, 854
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

W dringt in das Anwesen des G ein, schlägt eine Fensterfront ein, nimmt eine wertvolle Whiskyflasche und den Kampfhund des G an sich und hinterlässt mit Sprayfarbe eine Parole auf der Glastür. Im Zuge der Hundebegegnung verletzt W den Hund mit einer Eisenstange. Die Klausur prüft insbesondere Diebstahlsdelikte, Sachbeschädigung sowie Rechtfertigungsfragen (Defensivnotstand).

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

Die Klausur thematisiert einen Verkehrsunfall infolge einer Trunkenheitsfahrt sowie die Anstiftung und Durchführung einer Falschaussage vor Gericht. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit der Beteiligten im Hinblick auf Verkehrsdelikte, insbesondere Trunkenheit im Verkehr, sowie auf Aussagedelikte, insbesondere Falschaussage und versuchte Anstiftung. Zudem wird die Rolle des Verteidigers beleuchtet, wobei die Strafbarkeit des Rechtsanwalts nach § 258 StGB von der Prüfung ausgenommen ist.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“

Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Dr. Torsten Noak· ZJS 2013, 611
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen

A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Scheidung auf Italienisch - Die Ex ist nicht genug

Die Klausur behandelt einen Tötungsdelikt im Zusammenhang mit einer Trennung. Nach der Trennung tötet der Beschuldigte seine frühere Lebensgefährtin infolge einer emotionalen Ausnahmesituation. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, das Vorliegen eines Mordes oder Totschlags, Fragen zur Beweisverwertung einschließlich möglicher Verwertungsverbote sowie die Voraussetzungen für Untersuchungshaft.

Dallmayer· JA 2013, 293· 300 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

In diesem komplexen strafrechtlichen Übungsfall geht es um verschiedene Handlungen eines Arztes im Kontext von Sterbehilfe, Manipulation von Krankenakten, und Betrug. Gegenstand sind strafbare Beteiligungsformen etwa bei einer Sonde-Entfernung sowie die Eintragung unzutreffender Angaben in die Patientenakte bzw. Todesbescheinigung und ein Vermögensdelikt im Zusammenhang mit dem Verkauf eines wertlosen Tonikums.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeUrkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt

Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.

Sebastian Braun· ZJS 2013, 188
Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der auf SEK-Beamte schießt, weil er diese irrtümlich für rivalisierende Gangmitglieder hält und tödlich trifft. Besonderes Augenmerk liegt auf Problemen des Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtums, (Putativ-)Notwehr und der Erforderlichkeit des Schusswaffengebrauchs nach § 32 StGB.

Prof. Dr. Robert Esser, Melanie Langbauer, Fahl· JA 2013, 28· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.

Manuel Ladiges· JURA 2013, 844
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ein Engel auf Erden

In diesem strafrechtlichen Übungsfall wurde ein Mitglied eines Motorradclubs vom Landgericht Frankfurt wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Sachverhalt behandelt wichtige Problemkreise wie Notwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum und die Konkurrenz zwischen Mord und Totschlag. Gegen das Urteil werden prozessuale Aspekte, insbesondere die Revision, sowie die Beweisaufnahme und Verwertung von Zeugenaussagen geprüft.

Dr. Mathias Hütwohl· JA 2012, 857· 300 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

In dieser Übungsklausur geht es um eine familiäre Tragödie, bei der M den Ertrinkungstod seines Sohnes durch Unterlassen nicht verhindert, auf seine Ehefrau in einer Notwehrsituation tödlich einwirkt und seine Tochter ihn infolge eines Irrtums über die Sachlage verletzt. Es sind die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von G, M und T nach dem StGB zu prüfen, wobei bestimmte Delikte ausdrücklich ausgenommen wurden.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Katharina Litau· JA 2012, 755· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Die flüchtige Ladendiebin

Die Klausur behandelt einen Fall des Ladendiebstahls mit anschließender Nötigung durch langsames Wegschieben der Ladeninhaberin mittels Pkw beim Versuch der Flucht vom Tatort. Thematisch stehen insbesondere der Diebstahl, Nötigung und die Qualifikation als räuberischer Diebstahl im Raum. Es handelt sich um einen mittelschweren Aktenvortrag zur Vorbereitung auf die mündliche Assessorprüfung.

Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe· JA 2012, 613· 90 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Nötigung, § 240 StGB+3 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

Der Fall behandelt eine Gruppentat, bei der das Opfer durch den Einsatz von Brandbeschleuniger schwere, lebensgefährliche Verletzungen erleidet. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von versuchtem Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung sowie Fragen der Mittäterschaft und Teilnahme. Der Fall eignet sich für den Aktenvortrag in der mündlichen Assessorprüfung mit strafrechtlichen und prozessualen Schwerpunkten.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg

Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück

Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.

Jens Bülte, Raymond Becker· JURA 2012, 319
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die zu mehreren Todesfällen und schweren Verletzungen führt. Thematisiert werden unter anderem bedingter Vorsatz, Abweichungen im Kausalverlauf, Mordmerkmale und die Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium. Zusätzlich wird geprüft, ob ein Arzt im späteren Strafprozess als Zeuge aussagen darf.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min
KausalitätMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Jägers, der einen Hund erschießt, wobei Fragen zu Rechtfertigungsgründen, insbesondere den Jagdschutzvorschriften, dem Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung und der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit aufgeworfen werden. Zusätzlich wird geprüft, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut in Betracht kommt und wie sich die drohende Fotoaufnahme strafrechtlich auswirkt.

Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf· JA 2011, 672· 180 Min
RechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Nürnberger Zahngold-Fall

A, B und C entnehmen als Arbeiter im Krematorium der Stadt Nürnberg über längere Zeit Zahngold aus einem Sammelbehälter für Verbrennungsrückstände und verkaufen es heimlich weiter. Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der drei hinsichtlich Diebstahls, Störung der Totenruhe, Verwahrungsbruch sowie die Problematik von Wahndelikt und untauglichem Versuch in Bezug auf den Eigentumsschutz am Zahngold.

Dr. Tobias Rudolph· JA 2011, 346· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Strafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Politisches Lehrstück

Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A

Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.

Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.

Eva Kohler· JURA 2011, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer

Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.

KausalitätSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Neue Disziplinen für Olympia

Im Rahmen eines fiktiven Übungsfalls verschafft sich ein gescheiterter Turner durch nächtliches Eindringen mit Hilfe eines Werkzeugs Zugang zu Wohnräumen und stiehlt eine wertvolle Uhr. Dabei kommt es zu Bedrohungen, Fesselung und anschließendem Verkauf der Beute an einen Hehler. Die Freundin erhält den Erlös mit Hinweis auf die Herkunft. Es ist die Strafbarkeit des Täters und der Freundin zu prüfen.

Dr. Gabriele Kett-Straub, Arne Henn· JA 2010, 590· 180 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Die Klausur behandelt einen Auftragsmord, der aufgrund eines Adress-Irrtums des Täters fehlschlägt. Thematisiert werden insbesondere Fragen zum error in persona, zur Akzessorietätslockerung (§ 28 StGB), zum Anstiftervorsatz, zum unmittelbaren Ansetzen, zum Rücktritt vom Versuch sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sowohl des Auftraggebers als auch des Ausführenden.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.

Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Goldkette und Amulett

Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.

Claudius Geisler, Evelyn Meyer· JURA 2010, 388
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen

Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.

Katrin Gierhake· JURA 2010, 312
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen

Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.

Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Verletzte Gefühle

Ein Ehemann beschließt aus verletztem Stolz, seiner Frau wegen deren Untreue einen Schrecken einzujagen und will sie nur verletzen, wird aber durch Rachegefühle am Tatort dazu getrieben, sie zu töten. Seine Geschwister S und B sind unterschiedlich in den Tatplan involviert. Die Klausur prüft u.a. Täterschaft und Teilnahme, Qualifikationstatbestände bei Tötungsdelikten und die Anwendbarkeit von Mordmerkmalen.

Dr. Kai Cornelius· JA 2009, 425· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+2 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Auftragsmord, bei dem es zu einer Verwechslung der Opfer kommt (aberratio ictus). Thematisiert werden insbesondere Fragen des Urkundsdelikts durch Nummernschilddiebstahl sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten nach Strafrecht AT und BT. Auch Täterschaft und Teilnahme, Irrtumsprobleme (§ 16 II StGB) sowie das Akzessorietätsprinzip werden geprüft.

Laura Linke, Wolfgang Hacker· JA 2009, 347· 120 Min
Mord, § 211 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug

A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.

Hans Theile· ZJS 2009, 545
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Ein Arzt gerät durch eine Bedrohungssituation in Notstand und verletzt eine Patientin auf Anweisung eines bewaffneten Dritten, um das Leben seiner Assistentin zu retten. Später nimmt die Patientin aus Rache einen tödlichen Angriff auf die Partnerin des Arztes vor, wobei ein Sachverhaltsirrtum zur Verwechslung des Opfers führt. Schwerpunktmäßig werden Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Tötungsdelikten sowie Aspekte des Notstands und Irrtumsprobleme behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min
RechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die Rockband

Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· JURA 2009, 465
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

Die Klausur thematisiert einen Fall aus dem Mietshausmilieu, in dem ein Eigentümer aus eigennützigen Gründen gefährliche Bauarbeiten veranlasst, was zum Tod eines Mieters führt. Daneben wird ein von verbleibenden Mietern beauftragter Überfall geschildert, der aufgrund von Verwechslung ebenfalls tödlich endet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit aller Beteiligten hinsichtlich Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie Täterschaft, Teilnahme und actio libera in causa.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2008, 859· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeTotschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

Die Klausur behandelt strafrechtliche Vermögensdelikte rund um das Verhalten der B im Supermarkt, die durch verschiedene Handlungen (Täuschung an der Kasse, Einstecken und Konsum von Magenbitter sowie Annahme falschen Wechselgelds) den Tatbestand mehrerer Straftatbestände prüfen lässt. Bei der Lösung muss auf die Täuschungshandlung, Irrtum und Vermögensverfügung sowie das Eigentums- und Vermögensinteresse eingegangen werden.

Marcus Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Abgebremstes Wandlungsinteresse

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines technisch versierten Autokäufers, der zwecks Verbesserung seiner prozessualen Position im Zivilprozess bewusst einen zusätzlichen Defekt an seinem Pkw herbeiführt. Dadurch werden Fragen nach versuchtem Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie nach dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aufgeworfen.

Dr. Jochen Bung· JA 2007, 868· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Der Hochstapler

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Mannes (A), der sich nach einem beobachteten Ladendiebstahl als Polizist ausgibt, um einer Täterin deren Beute abzunehmen, und sich anschließend mit dieser entfernt. Er versucht zudem, eine bevorstehende Festnahme durch Täuschung zweier Polizeibeamter zu verhindern. Die Aufgabenstellung verlangt die umfassende strafrechtliche Würdigung der Handlungen des A anhand der relevanten Delikte des StGB.

Prof. Dr. Christian Jäger· JA 2007, 604· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Das Lächeln der Lisa

Im Mittelpunkt dieser Anfängerübungsklausur steht die strafrechtliche Bewertung der Tötung des Antiquitätenhändlers Alt durch dessen Chauffeur und die Beteiligung weiterer Personen. Zu prüfen sind Mordmerkmale, Akzessorietätslockerung sowie Täterschaft und Teilnahme insbesondere durch Unterlassen. Die Klausur richtet sich an Anfänger und behandelt grundlegende Problemstellungen zur Strafbarkeit von F, B und L.

Prof. Dr. Nikolaus Bosch· JA 2007, 418· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeUnterlassen+2 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Die Fahrraddiebin

Im Fall "Die Fahrraddiebin" werden Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis beim Gebrauch eines Fahrrads, zum Rücktritt vom Versuch sowie zum unmittelbaren Ansetzen bei Unterlassungsdelikten thematisiert. Im Vordergrund steht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von F, die ein nicht gesichertes Fahrrad ihres Nachbarn benutzt und ihren verletzten Ehemann zunächst nicht rettet.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Dr. Jan C. Schuhr· JA 2007, 349· 120 Min
Subjektiver TatbestandVersuch und RücktrittUnterlassen+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der gewalttätige Schlafwandler

In diesem anspruchsvollen Übungsfall geht es um die Strafbarkeit eines gewalttätigen Schlafwandlers (M) und einer jungen Frau (F), die in Notwehr einen Brieföffner gegen M einsetzt. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Handlungsbegriffs, der Garantenstellung beim Unterlassen, der Notwehr sowie des Verbotsirrtums. Der Sachverhalt fordert eine vertiefte strafrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und rechtfertigenden sowie entschuldigenden Umständen.

Dr. Johannes Kaspar· JA 2006, 855· 180 Min
SchuldUnterlassenRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

A, B und C überfallen eine Bank, wobei sie Gewalt gegen Kunden anwenden, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen. Im Anschluss fordert einer der Täter gewaltsam eine Uhr von einem Kunden und es werden weitere Delikte während der Flucht und im Zuge polizeilicher Ermittlungen begangen, insbesondere eine unerlaubte Tonaufnahme durch Polizeibeamte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sämtlicher Beteiligten unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung, Mittäterschaft, mittelbarer Täterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie ein einschlägiges Datenschutzdelikt beim Polizeieinsatz.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt den Fall eines illegal mit Raubkopien handelnden A, der von X erpresst und bedroht wird. Nachdem X erneut Geld fordert und A ihm dieses übergibt, attackiert A X aus Rache mit einem Messer, um ihn zu töten, ruft aber nach der Tat Hilfe. Die Prüfung konzentriert sich auf Mordmerkmale, sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie Versuch und Rücktritt.

Dreher· JA 2005, 789· 120 Min
Mord, § 211 StGBRechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+3 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: „Eheglück und seine Folgen“

Im Übungsfall ‚Eheglück und seine Folgen‘ werden strafrechtliche Probleme rund um die Folgen einer Ehe näher betrachtet. Geprüft werden insbesondere Delikte gegen Leib und Leben sowie die dafür einschlägigen Grundsätze des Allgemeinen Teils.

Totschlag, § 212 StGBSubjektiver Tatbestand+3 weitere
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Subjektiver Tatbestand in der Jurafuchs-Lernapp

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