Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand umfasst das Vorsatzerfordernis (§ 15, § 16 Abs. 1 StGB) als zentrale Voraussetzung der Strafbarkeit. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, die Formen des Vorsatzes (Absicht, direkter und Eventualvorsatz) sowie das Simultanitätsprinzip. Examensrelevant: Abgrenzung Eventualvorsatz/bewusste Fahrlässigkeit, 'parates Wissen', Parallelwertung in der Laiensphäre und Irrtumstatbestände (§ 16 StGB).
Klausuren zum Thema
Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil II
Der Beitrag bietet einen Überblick über die strafrechtliche Irrtumslehre und ihre wesentlichen Fallgruppen. Er stellt die zentralen Abgrenzungen und Grundprobleme vor, ohne einen konkreten Sachverhalt oder Übungsfall zu liefern.
„Zu viel des G(l)uten“
In der Klausur wird ein zweistufiges Tatgeschehen um eine Bäckerin geschildert, das mit einem Streit beginnt und in einem würgenden Angriff auf einen Konkurrenten sowie der anschließenden Inbrandsetzung seines Geschäftes mündet. Thematische Schwerpunkte liegen auf der objektiven Zurechnung, dem dolus generalis und den Problemen der Brandstiftungsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit einer Verpuffung sowie einem Tod durch massive Verbrennungen.
Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil I
Der Beitrag bietet einen Überblick über die Irrtumslehre im Strafrecht. Behandelt werden typische Irrtumskonstellationen und ihre dogmatische Einordnung im Allgemeinen Teil des StGB. Im Mittelpunkt steht die Darstellung relevanter Irrtumsarten sowie deren Auswirkungen auf Vorsatz und Schuld.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der geglückte Fehlwurf – Teil 1
Die Hausarbeit "Der geglückte Fehlwurf – Teil 1" behandelt strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen Teil und zum Versuch. Fallbezogen werden Problemstellungen rund um den Versuch, die objektive Zurechnung und die Kausalität diskutiert.
Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“
Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Strafrechts rund um einen fiktiven Fall. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Straftatbeständen aus dem Allgemeinen Teil und die Anwendung im Bereich der Vermögensdelikte. Sie eignet sich als Übungsklausur für die Zwischenprüfung.
Die Gauner und der Geldspeicher
Im Fall "Der Wolf vom Edenhofer Filz" schießt J aus persönlicher Abneigung und zur Abschreckung auf den Schalldämpfer des Gewehrs seines Jagdnachbarn N, der gerade auf einen Wolf zielt. Dabei wird das Gewehr beschädigt, N erschrickt und stürzt, bleibt aber unverletzt; der Wolf flieht. Die Klausur thematisiert Strafbarkeit aus Versuch und Rücktritt, Rechtfertigungsgründe, insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement.
Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.
StR-Anfängerhausarbeit zum Strafrecht AT und gefährlicher Körperverletzung
Die StR-Anfängerhausarbeit behandelt einen strafrechtlichen Sachverhalt aus dem Bereich des Allgemeinen Teils sowie der gefährlichen Körperverletzung. Der Fall eignet sich insbesondere zur Anwendung und Vertiefung von Grundkenntnissen im Strafrecht AT und in den §§ 223, 224 StGB.
StR-Fortgeschrittenenklausur
A und B treffen sich abends in einem Kölner Brauhaus. Sie essen und trinken dort gemeinsam (Rechnungsbetrag: 60 Euro). Wortlos und unaufgefordert gesellt sich nach einiger Zeit der C an ihren Tisch, der ebenfalls beim Köbes1 (K) eine Bestellung aufgibt (Wert 20 Euro), trinkt und isst. Nach ca. einer Stunde verlässt C den Gastraum. Dabei geht er davon aus, dass seine Rechnung entweder von A und B beglichen wird, oder der Inhaber des Brauhauses auf dieser» sitzen bleibt «. A und B denken, der C werde seine Rechnung beim K bezahlen. Schließlich ist es nicht unüblich, sich in Brauhäusern an größeren Tischen dazuzusetzen und Rechnungen getrennt zu begleichen. Der K nimmt wiederum an, der C gehöre zu den beiden anderen am Tisch und diese würden später für ihn zahlen. Als A und B sich eine Stunde später vereinbarungsgemäß die Rechnung (80 Euro) teilen, fällt ihnen nicht auf, dass ihnen mehr in Rechnung gestellt wurde als sie verzehrt haben. Sie haben offenbar auch für C mitbezahlt. Das bemerken sie aber erst, als sie wieder zuhause sind. C betritt, von diesem finanziellen Erfolg beschwingt, spontan den Kiosk des I, um sich kostenfrei eine süße Tüte zu verschaffen. Hierfür befüllt er selbst zuerst die Tüte prall mit Süßigkeiten (Warenwert 10 Euro). Anschließend steckt er sie in seine Jackentasche ein und möchte den Laden verlassen. I, welcher das Geschehen die ganze Zeit beobachtet hat, geht auf den C zu, kriegt ihn jedoch erst zu fassen, als er den Laden bereits verlassen hat und auf der Straße steht. Als C den Griff des I spürt und die Situation erkennt, schlägt er, um die Süßigkeiten behalten zu können, dem I bewusst mehrfach mit der Faust, an der er einen festen, groben Lederhandschuh trägt, ins Gesicht, wodurch es zu einer klaffenden, langgezogenen Platzwunde und tiefen Hautabschürfungen kommt. Auch als I bereits am Boden liegt, tritt C ihm wiederholt mit seinen festen Turnschuhen wuchtig gegen den gesamten Kopf-und Flankenbereich und trifft den I dabei auch mehrfach im Gesichts-und Nierenbereich. Dies führt zu zahlreichen großflächigen Prellungen, tief einblutenden Hämatomen und erheblichen Schmerzen. Der I ist daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig. C erkennt, dass derartige Handlungen auch äußerst gefährlich sind, die Verletzungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt tatsächlich lebensbedrohlich. Anschließend lässt C von I ab und verlässt den Tatort fluchtartig.
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.
Wer dazugehören will …?
Der Fall thematisiert die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung mittels Spikes gegen einen Polizisten, wobei der Verkauf durch S als Beihilfe durch neutrale Handlungen diskutiert wird. Zudem steht ein Rücktritt vom versuchten Mord bei einem mehraktigen Geschehen im Mittelpunkt. Weitere Straftatbestände wie §§ 113, 123, 211, 226, 323c StGB und Unterlassungsdelikte sind ausgeschlossen.
Ein räuberischer Ausflug
Torben nimmt ohne Erlaubnis das Auto seines Mitbewohners und setzt bei der Wegnahme Gewalt ein. Später begeht er unter Einsatz einer Luftpumpe, die als Waffe erscheinen soll, einen Raub an einem Restaurantleiter und schlägt eine Kellnerin, wodurch diese auf die Straße und in den Tod stürzt. Die Klausur prüft Tathandlungen im Zusammenhang mit Raubdelikten und Körperverletzung mit Todesfolge.
C'est la vie
Der Fall behandelt einen Tötungsversuch mit einem Schuss auf eine Person, wobei der Täter einem error in persona unterliegt. Es geht um die Fragen des Rücktritts vom beendeten Versuch, Mordmerkmale sowie um eine nachträgliche Körperverletzung durch einen Arzt, der operativ zwei Finger abtrennt. Neben klassischen Problemen im Bereich Versuch und Rücktritt werden auch erfolgsqualifizierte Delikte und die Einordnung ärztlicher Instrumente als gefährliche Werkzeuge diskutiert.
StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung
Die Klausur behandelt typische Anfängerprobleme zum Raub und (versuchten) Diebstahl, insbesondere die Prüfung der objektiven Zurechnung. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tatbestandsmerkmale und dem Umgang mit Problemen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts.
Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.
»Der räuberische Hund«
In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.
… Sambas, Sambas die ganze Nacht'
Die Anfängerklausur behandelt einen Fall von gemeinschaftlichem Diebstahl unter Einsatz einer Brechstange mit anschließender Sachbeschädigung. Thematisiert werden Mittäterschaft, Versuch und Rücktritt bei Diebstahl sowie die Qualifikation des § 244 StGB und das Regelbeispiel des § 243 StGB. Zusätzlich wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit dolus eventualis analysiert.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
„Der nicht gezeigte Hitlergruß“
In einer Dienstbesprechung im BKA wird Kriminalhauptkommissar A von einer Kollegin zu Unrecht beschuldigt, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Ermittlerin Z unterschlägt in ihrem vorläufigen Ermittlungsergebnis entlastende Zeugenaussagen und belastet A unter Überdehnung dienstrechtlicher Normen. Zu prüfen ist, ob sich Z, insbesondere wegen falscher Verdächtigung oder im Hinblick auf Amtsdelikte, strafbar gemacht hat.
Anfängerklausur: Das Haus am See
Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.
Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines betrügerisch erlangten Darlehens und eines Trickdiebstahls im Modegeschäft sowie die Verwertung und Weitergabe eines gestohlenen Schals. Es geht insbesondere um die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitungshinweis schließt einzelne Delikte explizit aus.
Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.
„Das etwas andere Flammenspektakel“
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen zu Brandstiftungs- und Tötungsdelikten im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Inbrandsetzen einer Scheune und eines Wohnmobils. Der Täter Alfonso setzt zuerst die Scheune in Brand, wobei unbeabsichtigt ein schlafender Landstreicher ums Leben kommt, und versucht anschließend, ein Wohnmobil anzuzünden, was zu einer Explosion führt. Die Bearbeitung erfordert insbesondere die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und fahrlässiger Tötung.
Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr
F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.
Abriss
In dieser Zwischenprüfungsklausur geht es um die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit einer Party in Bayreuth. Thematisiert werden Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Täterschaft an zwei Tötungsdelikten mit Fokus auf Mordmerkmale und erfolgsqualifizierten Versuch bei mehraktigem Geschehen. Die Bearbeitung findet mit Sachverhalt und Gesetzestexten statt.
Anfängerklausur: Drama am Mount Everest
B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"
Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.
'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen
Die Klausur behandelt die Frage der Strafbarkeit einer Person, die präparierte, eigentlich pfandfreie Flaschen mit einem echten DPG-Pfandzeichen versieht und diese am Rücknahmeautomaten abgeben will. Es geht insbesondere um die Auslegung des Merkmals "unbefugt" beim Computerbetrug (§ 263a StGB), die Bestimmung des Vermögensschadens samt Stoffgleichheit sowie die Urkundeneigenschaft der bearbeiteten Flaschen.
Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe
Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.
Bullet Dodging
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Rahmen eines gemeinschaftlichen Angriffs mit einer Flasche, verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung, Rücktrittsmöglichkeiten und einen Notwehrexzess nach einem Schusswaffeneinsatz. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, wobei bestimmte Delikte ausgeschlossen sind.
Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität
Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.
Tödlicher Westerndreh
Im Rahmen eines Filmdrehs wird absichtlich scharfe Munition in einen Revolver geladen, um eine Hauptrolle neu zu besetzen. Ein Schauspieler schießt versehentlich auf eine Regieassistentin, die tödlich verletzt wird. Es sind strafrechtliche Aspekte von S, A, W und M zu prüfen, wobei Mittelbare Täterschaft, error in persona und Rücktritt vom Versuch thematisiert werden.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
Im Rahmen eines Kreisklasse-Fußballspiels kommt es aufgrund eines Revanchefouls zu einer schweren Verletzung eines Spielers durch eine Verwechslung. Außerdem führt eine ärztliche Fehlmedikation im Krankenhaus zum Tod des Verletzten. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der handelnden Personen nach dem StGB.
Heidelheimer Betrügereien
Der Übungsfall behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von V, der im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten und anschließendem Diebstahl im Hotelzimmer verschiedene Vermögensdelikte begeht. Insbesondere stehen Betrug mit Wettmanipulation, Diebstahl mittels erlangter Schlüsselkarte und eine Körperverletzung mit Todesfolge nach einem Faustschlag im Fokus. Die relevanten Tatbestände aus dem Strafrecht werden anhand einer fortgeschrittenen Übungsklausur praxisnah geprüft.
Der Abgasskandal
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Vertrieb manipulierter Dieselfahrzeuge im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Im Mittelpunkt stehen dabei die Prüfung von Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB), insbesondere unter dem Gesichtspunkt der mittelbaren Täterschaft und des Verhaltens im Vorstand. Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Teil und Besonderen Teil des Strafrechts voraus.
Containern für den Hunger der Welt
A möchte mit dem sogenannten Containern abgelaufene, aber noch genießbare Lebensmittel aus Supermarktmülltonnen retten und B zur Veräußerung und Spenden des Erlöses gewinnen. Nachdem A aus einem Supermarktmüllbehälter Waren entwendet und diese B übergibt, verkauft B diese wie üblich mit anderen abgelaufenen Waren. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist zu prüfen.
Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.
Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht
Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.
Übungsklausur für das erste Staatsexamen: »Brandanschlag nach Trennung«
Die Examensklausur behandelt einen Fall, in dem nach einer Trennung ein Brandanschlag auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus erfolgt. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale – insbesondere die Anwendung des gemeingefährlichen Mittels und niedrige Beweggründe – sowie die Brandstiftungsdelikte inklusive der analogen Anwendung der tätigen Reue diskutiert.
Examensklausur »Roboter und Igel«
Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.
Gerangel um den Impfstoff
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.
Die Raser von der Laube
Im vorliegenden Übungsfall geht es um ein illegales Autorennen im Stadtgebiet von Konstanz, bei dem infolge überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung von Ampeln eine Kollision verursacht wird. Dabei stirbt ein unbeteiligter Fahrer und ein Mitfahrer erleidet eine Verletzung. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Fahrerin S nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Straßenverkehrsdelikte und Tötungsdelikte.
Spritztour mit Folgen
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung einer gemeinsam geplanten und ausgeführten Motorraddiebstahls einer Bewerberin für eine Rockerclique, gefolgt von einer von Alkohol und Leichtsinn geprägten Spritztour. Im Zentrum stehen Fragen zu Diebstahl, Beteiligung, Hehlerei, gefährlichen Verkehrsdelikten sowie einer tödlichen Kollision infolge rücksichtslosen Fahrverhaltens bei Rotlichtmissachtung.
Fortgeschrittenenklausur: Fernweh
A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.
Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt
Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.
Der leichtgläubige Zechkumpan
Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.
Impfausweise und Atteste
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.
Geldsorgen
In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.
Loyalität und ihr Preis
Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.
Tödliche Langeweile
Im Fall 'Tödliche Langeweile' wird die Strafbarkeit eines Mannes geprüft, der trotz Covid-19-Infektion in Quarantäne seinen Nachbarn und dessen Freundin absichtlich anhustet, sie dadurch nachweislich infiziert und den Tod der geschwächten Freundin verursacht. Schwerpunkte sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Fragen des Tötungsvorsatzes und der objektiven Zurechnung.
Fußball unter Nachbarn
Im Fall 'Fußball unter Nachbarn' plant T, aus Hass auf seinen Nachbarn O, diesem durch eine Sprengladung am Auto das Leben zu nehmen. Der Sprengsatz entpuppt sich jedoch als Silvesterknaller, wodurch O nur leicht verletzt wird. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von T in Bezug auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, einschließlich Versuch, Irrtum über den Kausalverlauf sowie objektive Zurechnung.
Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Strafrecht, in dem S aus Eifersucht versucht, seinen Rivalen E zu erschießen, jedoch aus Versehen tatsächlich diesen und nicht die anvisierte C trifft und tötet. Im weiteren Verlauf verletzt S C mit einer Kuchengabel, wird daraufhin von C in Notwehr am weiteren Angriff gehindert und selbst verletzt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere bezüglich vorsätzlicher Tötung und Körperverletzung.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)
Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)
Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit Vermögensdelikten (Betrug, Untreue, Diebstahl) und Delikten gegen die Rechtspflege. Daneben werden prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln im Ermittlungsverfahren thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Tat- und Teilnahmehandlungen, Vermögensschaden sowie strafprozessuale Maßnahmen.
Frauen vor Brüder
Die Klausur behandelt einen Konflikt zweier Jugendlicher, der in einer Höhle eskaliert und mit der Tötung eines der Beteiligten endet. Im Mittelpunkt stehen Kausalität, objektive Zurechnung, Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf sowie die Prüfung von Mordmerkmalen. Die Strafbarkeit des Täters wird unter verschiedenen Gesichtspunkten des Strafrechts analysiert.
Der lustige Bob (Horrorclown)
Ein entlassener Clown erschreckt in Horrorclown-Verkleidung mit einer Messerattrappe drei Frauen, woraufhin eine der Frauen, eine ehemalige Profiboxerin, ihm aus Angst vor einem möglichen Angriff die Nase bricht. Die Fallfrage betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Clowns und der Frau insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte, Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (Notwehr).
Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
In dieser mittleren Semesterabschlussklausur werden strafrechtliche Probleme rund um Vermögensdelikte wie Raub, räuberische Erpressung und Betrug behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Wegnahme eines juristischen Kommentars unter Anwendung von Gewalt und der Erwerb von Betäubungsmitteln mittels Täuschung. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB ist zu prüfen, § 261 StGB ist ausgenommen.
Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte, begangen durch den Protagonisten A im Fitnessstudio. Schwerpunkte sind die Wegnahme von Wertsachen aus einem Spind, der Gebrauch einer EC-Karte mit PIN zur Abhebung von Geld sowie eine Fundunterschlagung mit anschließender Erlangung einer Pulsuhr durch Täuschung. Zu klären ist, ob und wie A sich strafbar gemacht hat.
Nichts ist wie es scheint!
Die Klausur behandelt einen vermeintlichen Tankstellenüberfall, bei dem sich im Verlauf herausstellt, dass der Kassierer in die Tat involviert war und ein fingierter Überfall inszeniert wurde. Thematisiert werden die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, Beweisverwertung sowie Aspekte der Beteiligung und Täterschaft. Zudem spielt die fälschliche Selbstbezichtigung im OWi-Verfahren eine Rolle.
Übungsfall: „Tod auf Rezept?“
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einer Patientin mit nicht tödlicher, aber unheilbarer Krankheit bei der Selbsttötung hilft, indem er ihr ein tödlich wirkendes Schlafmittel verschreibt, besorgt, Dosierung erklärt und ein weiteres Medikament injiziert. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen strafbarer geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen und anderen Beteiligungsformen sowie Fragen zur Relevanz einer Patientenverfügung und zum Umgang mit Beweismitteln.
Jede Leidenschaft hat ihren Preis
Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.
ORIGINAL: "Auf der Flucht
Zwei Kleinkriminelle, die gemeinsam einen Diebstahl begangen haben, fliehen vor der Polizei. Während der Flucht fährt einer der Täter gezielt auf einen Polizisten zu, um der Verhaftung zu entgehen, der andere bestärkt ihn dabei. Der Polizist kann sich retten und bleibt unverletzt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Übungsfall: Korn und Schrot
A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.
»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)
Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
»Rachsucht in zwei Akten«
Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.
Ein Opfer für den Katzenkönig
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer manipulativen Frau (J), die ihren Partner (P) durch Aberglauben und Mystik dazu bringt, ein scheinbar religiös motiviertes Opfer zu erbringen. Im Zentrum stehen die Qualifikation durch Heimtücke, Probleme des Doppelirrtums, die mittelbare Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie die schwerwiegenden Verletzungsfolgen für das Opfer.
Lebensgefährliche Lebensrettung
Ein Krankenpfleger spritzt zunächst einem Patienten absichtlich ein gefährliches Medikament und bringt ihn so in akute Lebensgefahr, nur um ihn anschließend selbst retten zu können. In einem weiteren Vorfall glaubt er, einer Patientin ebenfalls das gefährliche Medikament zu injizieren, verabreicht tatsächlich jedoch ein harmloses Schlafmittel. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zu Versuch, Rücktritt und Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.
Bandendiebstahl und Betrug
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Bandendiebstahl und Betrug unter Beteiligung mehrerer Personen. Geprüft werden u.a. die strafrechtliche Verantwortlichkeit von V, S und B hinsichtlich des Wohnungseinbruchs mit Beteiligung eines Kindes, die Folgen einer überraschenden Gewalttat gegen die Wohnungsinhaberin sowie die strafrechtliche Würdigung einer groß angelegten Betrugshandlung mittels computergestützter Telefonanrufe.
Übungsfall: Die Glasflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.
Die verpatzte Abreibung
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen mehrerer Personen an einem gewaltsamen Überfall. Im Fokus stehen die rechtlichen Bewertungen des Einsatzes einer Gaspistole, die Planung zur Erlangung von Geld sowie die unterschiedlichen Beteiligungs- und Anstifterhandlungen der Beschuldigten.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autohändlers, der Liebesschlösser von einer öffentlichen Brücke entwendet und dabei eine Person mit einem Bolzenschneider schwer verletzt. Zu prüfen ist insbesondere der Diebstahl der Schlösser sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Zudem steht die Strafbarkeit bezüglich der Körperverletzung im Fokus.
Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf
A begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Betreten eines Krankenhauses zur Nutzung einer Dusche, dem Entwenden und Zerstören eines Liebesbriefs aus dem Briefkasten seiner Ex-Frau sowie einer beleidigenden telefonischen Äußerung an deren Schwester. Die Klausur thematisiert u. a. Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung sowie die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.
Wo zwei wetten, muss einer verlieren
Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.
Tupper-Party mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem Antonia eine Schmuckverkäuferin, die sich als neue Freundin ihres Mannes entpuppt, in einem Wutanfall mit einem Messer angreift und tödlich verletzt. Die Schwester des Opfers plant daraufhin mit einer Freundin einen Racheakt mittels Sprengsatz, bricht das Vorhaben aber im Versuchsstadium ab. Es ist gutachtlich die Strafbarkeit der Beteiligten zu prüfen.
* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Betti und Franzi im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Rückzahlung eines Darlehens und darauf folgenden Handlungen im Gerichtsverfahren. Thematisiert werden insbesondere Urkundenfälschung, versuchter Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, Berichtigung dieser Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Geprüft werden neben Täterschaft auch Teilnahmeformen wie Mittäterschaft, Beihilfe und Anstiftung.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Betrugshandlungen mittels eines Telefontricks, bei dem der Täter ein Gewinnspiel vortäuscht und Zahlungen erschleicht. In einem zweiten Teil wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines eingeschalteten Rechtsanwalts geprüft, der durch Mahnschreiben und Drohungen versucht, unberechtigte Forderungen einzutreiben.
(K)ein Dieb
Ein Jurastudent vergisst im Kaufhaus, ein Getränk zu bezahlen, verlässt das Geschäft mit der Flasche in der Hand und erkennt erst später die Möglichkeit des Diebstahls. Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, die Frage des Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden sowie die Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich der Student nach dem StGB strafbar gemacht hat.
ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug
In diesem Original-Examenskurzvortrag geht es um A und B, die ein baufälliges Bauernhaus anzünden. Das Haus gehört B und ist nur zeitweise von L bewohnt. B täuscht A darüber, dass keine Versicherung besteht, während er tatsächlich geplant hatte, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Brandstiftung, Teilnahme und versuchtem Betrug.
Übungsfall: Lady Macbeth
Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.
Geld macht nicht (immer) glücklich
Die Klausur behandelt einen Kiosk-Diebstahl und dessen Wiederholungsversuch durch zwei Mittäter sowie eine anschließende Verwechslungs- und Schusssituation im Rahmen eines Verfolgerfalls. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von S und A insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Körperverletzung und Versuchsdogmatik.
Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.
Niedrige Beweggründe
Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.
Jagdpech
In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.
Studienprobleme
Im Mittelpunkt der Übungsklausur stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Falschangaben im BAföG-Antrag, Manipulation von Prüfungsunterlagen, Identitätstäuschung bei Prüfungen, Bestechungsversuch im Hochschulkontext und eine möglicherweise falsche Zeugenaussage im Verwaltungsgerichtsprozess. Es werden die Strafbarkeit der Jurastudentin J, ihres Kommilitonen K und des Lehrstuhlinhabers P nach verschiedenen StGB-Normen geprüft.
Wintersport
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Snowboard-Ausflug, wobei insbesondere Notwehrprovokation, das subjektive Rechtfertigungselement sowie die Anwendung des § 33 StGB im Mittelpunkt stehen. Verschiedene Beteiligte werden bei unterschiedlichen Vorfällen auf der Piste durch körperliche Übergriffe verletzt. Es ist zu prüfen, wie sich B, A und U nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers
Im Mittelpunkt der Klausur steht das Verhalten eines ehemaligen Geschäftsführers, der nach finanziellen Schwierigkeiten verschiedene strafrechtlich relevante Handlungen begeht: riskante Investitionen trotz entgegenstehender Kundeninteressen, die Planung gefälschter Fahrkarten im Chatforum, die Vorspiegelung falscher Steuerbelastungen bei einer Schenkung innerhalb der Familie sowie unlautere Praktiken beim Hausverkauf und der Abrechnung von Renovierungskosten. Gefragt wird nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem StGB.
»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«
In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Vom Wutbürger W
W dringt in das Anwesen des G ein, schlägt eine Fensterfront ein, nimmt eine wertvolle Whiskyflasche und den Kampfhund des G an sich und hinterlässt mit Sprayfarbe eine Parole auf der Glastür. Im Zuge der Hundebegegnung verletzt W den Hund mit einer Eisenstange. Die Klausur prüft insbesondere Diebstahlsdelikte, Sachbeschädigung sowie Rechtfertigungsfragen (Defensivnotstand).
Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit
Die Klausur thematisiert einen Verkehrsunfall infolge einer Trunkenheitsfahrt sowie die Anstiftung und Durchführung einer Falschaussage vor Gericht. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit der Beteiligten im Hinblick auf Verkehrsdelikte, insbesondere Trunkenheit im Verkehr, sowie auf Aussagedelikte, insbesondere Falschaussage und versuchte Anstiftung. Zudem wird die Rolle des Verteidigers beleuchtet, wobei die Strafbarkeit des Rechtsanwalts nach § 258 StGB von der Prüfung ausgenommen ist.
Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“
Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen
A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.
Scheidung auf Italienisch - Die Ex ist nicht genug
Die Klausur behandelt einen Tötungsdelikt im Zusammenhang mit einer Trennung. Nach der Trennung tötet der Beschuldigte seine frühere Lebensgefährtin infolge einer emotionalen Ausnahmesituation. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, das Vorliegen eines Mordes oder Totschlags, Fragen zur Beweisverwertung einschließlich möglicher Verwertungsverbote sowie die Voraussetzungen für Untersuchungshaft.
Ein Arzt auf Abwegen
In diesem komplexen strafrechtlichen Übungsfall geht es um verschiedene Handlungen eines Arztes im Kontext von Sterbehilfe, Manipulation von Krankenakten, und Betrug. Gegenstand sind strafbare Beteiligungsformen etwa bei einer Sonde-Entfernung sowie die Eintragung unzutreffender Angaben in die Patientenakte bzw. Todesbescheinigung und ein Vermögensdelikt im Zusammenhang mit dem Verkauf eines wertlosen Tonikums.
Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt
Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.
Unter Rockern
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der auf SEK-Beamte schießt, weil er diese irrtümlich für rivalisierende Gangmitglieder hält und tödlich trifft. Besonderes Augenmerk liegt auf Problemen des Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtums, (Putativ-)Notwehr und der Erforderlichkeit des Schusswaffengebrauchs nach § 32 StGB.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.
Ein Engel auf Erden
In diesem strafrechtlichen Übungsfall wurde ein Mitglied eines Motorradclubs vom Landgericht Frankfurt wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Sachverhalt behandelt wichtige Problemkreise wie Notwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum und die Konkurrenz zwischen Mord und Totschlag. Gegen das Urteil werden prozessuale Aspekte, insbesondere die Revision, sowie die Beweisaufnahme und Verwertung von Zeugenaussagen geprüft.
Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht
In dieser Übungsklausur geht es um eine familiäre Tragödie, bei der M den Ertrinkungstod seines Sohnes durch Unterlassen nicht verhindert, auf seine Ehefrau in einer Notwehrsituation tödlich einwirkt und seine Tochter ihn infolge eines Irrtums über die Sachlage verletzt. Es sind die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von G, M und T nach dem StGB zu prüfen, wobei bestimmte Delikte ausdrücklich ausgenommen wurden.
Die flüchtige Ladendiebin
Die Klausur behandelt einen Fall des Ladendiebstahls mit anschließender Nötigung durch langsames Wegschieben der Ladeninhaberin mittels Pkw beim Versuch der Flucht vom Tatort. Thematisch stehen insbesondere der Diebstahl, Nötigung und die Qualifikation als räuberischer Diebstahl im Raum. Es handelt sich um einen mittelschweren Aktenvortrag zur Vorbereitung auf die mündliche Assessorprüfung.
Eine heiße Sache
Der Fall behandelt eine Gruppentat, bei der das Opfer durch den Einsatz von Brandbeschleuniger schwere, lebensgefährliche Verletzungen erleidet. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von versuchtem Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung sowie Fragen der Mittäterschaft und Teilnahme. Der Fall eignet sich für den Aktenvortrag in der mündlichen Assessorprüfung mit strafrechtlichen und prozessualen Schwerpunkten.
Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg
Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.
Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück
Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.
Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen
Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.
* "Gasexplosion mit Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die zu mehreren Todesfällen und schweren Verletzungen führt. Thematisiert werden unter anderem bedingter Vorsatz, Abweichungen im Kausalverlauf, Mordmerkmale und die Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium. Zusätzlich wird geprüft, ob ein Arzt im späteren Strafprozess als Zeuge aussagen darf.
* "Ende eines Hundelebens
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Jägers, der einen Hund erschießt, wobei Fragen zu Rechtfertigungsgründen, insbesondere den Jagdschutzvorschriften, dem Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung und der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit aufgeworfen werden. Zusätzlich wird geprüft, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut in Betracht kommt und wie sich die drohende Fotoaufnahme strafrechtlich auswirkt.
Der Nürnberger Zahngold-Fall
A, B und C entnehmen als Arbeiter im Krematorium der Stadt Nürnberg über längere Zeit Zahngold aus einem Sammelbehälter für Verbrennungsrückstände und verkaufen es heimlich weiter. Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der drei hinsichtlich Diebstahls, Störung der Totenruhe, Verwahrungsbruch sowie die Problematik von Wahndelikt und untauglichem Versuch in Bezug auf den Eigentumsschutz am Zahngold.
Übungsfall: Politisches Lehrstück
Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.
Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A
Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.
Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.
Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer
Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.
Neue Disziplinen für Olympia
Im Rahmen eines fiktiven Übungsfalls verschafft sich ein gescheiterter Turner durch nächtliches Eindringen mit Hilfe eines Werkzeugs Zugang zu Wohnräumen und stiehlt eine wertvolle Uhr. Dabei kommt es zu Bedrohungen, Fesselung und anschließendem Verkauf der Beute an einen Hehler. Die Freundin erhält den Erlös mit Hinweis auf die Herkunft. Es ist die Strafbarkeit des Täters und der Freundin zu prüfen.
Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte
Die Klausur behandelt einen Auftragsmord, der aufgrund eines Adress-Irrtums des Täters fehlschlägt. Thematisiert werden insbesondere Fragen zum error in persona, zur Akzessorietätslockerung (§ 28 StGB), zum Anstiftervorsatz, zum unmittelbaren Ansetzen, zum Rücktritt vom Versuch sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sowohl des Auftraggebers als auch des Ausführenden.
Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.
Übungsklausur StR Goldkette und Amulett
Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.
Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen
Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.
Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen
Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.
Verletzte Gefühle
Ein Ehemann beschließt aus verletztem Stolz, seiner Frau wegen deren Untreue einen Schrecken einzujagen und will sie nur verletzen, wird aber durch Rachegefühle am Tatort dazu getrieben, sie zu töten. Seine Geschwister S und B sind unterschiedlich in den Tatplan involviert. Die Klausur prüft u.a. Täterschaft und Teilnahme, Qualifikationstatbestände bei Tötungsdelikten und die Anwendbarkeit von Mordmerkmalen.
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Auftragsmord, bei dem es zu einer Verwechslung der Opfer kommt (aberratio ictus). Thematisiert werden insbesondere Fragen des Urkundsdelikts durch Nummernschilddiebstahl sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten nach Strafrecht AT und BT. Auch Täterschaft und Teilnahme, Irrtumsprobleme (§ 16 II StGB) sowie das Akzessorietätsprinzip werden geprüft.
Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug
A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.
Ein Arzt in Not
Ein Arzt gerät durch eine Bedrohungssituation in Notstand und verletzt eine Patientin auf Anweisung eines bewaffneten Dritten, um das Leben seiner Assistentin zu retten. Später nimmt die Patientin aus Rache einen tödlichen Angriff auf die Partnerin des Arztes vor, wobei ein Sachverhaltsirrtum zur Verwechslung des Opfers führt. Schwerpunktmäßig werden Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Tötungsdelikten sowie Aspekte des Notstands und Irrtumsprobleme behandelt.
Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht
Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.
Übungsklausur StR Die Rockband
Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.
Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen
Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.
Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.
Lästige Mieter
Die Klausur thematisiert einen Fall aus dem Mietshausmilieu, in dem ein Eigentümer aus eigennützigen Gründen gefährliche Bauarbeiten veranlasst, was zum Tod eines Mieters führt. Daneben wird ein von verbleibenden Mietern beauftragter Überfall geschildert, der aufgrund von Verwechslung ebenfalls tödlich endet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit aller Beteiligten hinsichtlich Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie Täterschaft, Teilnahme und actio libera in causa.
Herbe Täuschung
Die Klausur behandelt strafrechtliche Vermögensdelikte rund um das Verhalten der B im Supermarkt, die durch verschiedene Handlungen (Täuschung an der Kasse, Einstecken und Konsum von Magenbitter sowie Annahme falschen Wechselgelds) den Tatbestand mehrerer Straftatbestände prüfen lässt. Bei der Lösung muss auf die Täuschungshandlung, Irrtum und Vermögensverfügung sowie das Eigentums- und Vermögensinteresse eingegangen werden.
Abgebremstes Wandlungsinteresse
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines technisch versierten Autokäufers, der zwecks Verbesserung seiner prozessualen Position im Zivilprozess bewusst einen zusätzlichen Defekt an seinem Pkw herbeiführt. Dadurch werden Fragen nach versuchtem Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie nach dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aufgeworfen.
* "Der Hochstapler
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Mannes (A), der sich nach einem beobachteten Ladendiebstahl als Polizist ausgibt, um einer Täterin deren Beute abzunehmen, und sich anschließend mit dieser entfernt. Er versucht zudem, eine bevorstehende Festnahme durch Täuschung zweier Polizeibeamter zu verhindern. Die Aufgabenstellung verlangt die umfassende strafrechtliche Würdigung der Handlungen des A anhand der relevanten Delikte des StGB.
Das Lächeln der Lisa
Im Mittelpunkt dieser Anfängerübungsklausur steht die strafrechtliche Bewertung der Tötung des Antiquitätenhändlers Alt durch dessen Chauffeur und die Beteiligung weiterer Personen. Zu prüfen sind Mordmerkmale, Akzessorietätslockerung sowie Täterschaft und Teilnahme insbesondere durch Unterlassen. Die Klausur richtet sich an Anfänger und behandelt grundlegende Problemstellungen zur Strafbarkeit von F, B und L.
Die Fahrraddiebin
Im Fall "Die Fahrraddiebin" werden Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis beim Gebrauch eines Fahrrads, zum Rücktritt vom Versuch sowie zum unmittelbaren Ansetzen bei Unterlassungsdelikten thematisiert. Im Vordergrund steht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von F, die ein nicht gesichertes Fahrrad ihres Nachbarn benutzt und ihren verletzten Ehemann zunächst nicht rettet.
Der gewalttätige Schlafwandler
In diesem anspruchsvollen Übungsfall geht es um die Strafbarkeit eines gewalttätigen Schlafwandlers (M) und einer jungen Frau (F), die in Notwehr einen Brieföffner gegen M einsetzt. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Handlungsbegriffs, der Garantenstellung beim Unterlassen, der Notwehr sowie des Verbotsirrtums. Der Sachverhalt fordert eine vertiefte strafrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und rechtfertigenden sowie entschuldigenden Umständen.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
A, B und C überfallen eine Bank, wobei sie Gewalt gegen Kunden anwenden, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen. Im Anschluss fordert einer der Täter gewaltsam eine Uhr von einem Kunden und es werden weitere Delikte während der Flucht und im Zuge polizeilicher Ermittlungen begangen, insbesondere eine unerlaubte Tonaufnahme durch Polizeibeamte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sämtlicher Beteiligten unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung, Mittäterschaft, mittelbarer Täterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie ein einschlägiges Datenschutzdelikt beim Polizeieinsatz.
Ende einer Erpressung
Die Klausur behandelt den Fall eines illegal mit Raubkopien handelnden A, der von X erpresst und bedroht wird. Nachdem X erneut Geld fordert und A ihm dieses übergibt, attackiert A X aus Rache mit einem Messer, um ihn zu töten, ruft aber nach der Tat Hilfe. Die Prüfung konzentriert sich auf Mordmerkmale, sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie Versuch und Rücktritt.
Übungsfall: „Eheglück und seine Folgen“
Im Übungsfall ‚Eheglück und seine Folgen‘ werden strafrechtliche Probleme rund um die Folgen einer Ehe näher betrachtet. Geprüft werden insbesondere Delikte gegen Leib und Leben sowie die dafür einschlägigen Grundsätze des Allgemeinen Teils.
Subjektiver Tatbestand in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.