Klausuren
3 KlausurenSchwerpunktbereichsklausur – Deutsche Strafrechtsgeschichte: Der Verjährungsskandal von 1968/1969
Die Klausur thematisiert den Verjährungsskandal von 1968/1969 im Spiegel der deutschen Strafrechtsgeschichte. Die Aufgabenstellung verlangt die historische Einordnung, Analyse des Gesetzgebungsverfahrens sowie Bewertung der rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Besondere Schwerpunkte liegen auf rechtshistorischer Recherche und der kritischen Reflexion damaliger Entwicklungen.
Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht
Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.
Frühkonstitutionalismus
Die Klausur behandelt die erste Verfassungswelle des Frühkonstitutionalismus zu Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Raum. Schwerpunkt sind die grundlegenden verfassungsrechtlichen und politischen Probleme der Epoche, insbesondere die Gründung des Deutschen Bundes, das monarchische Prinzip versus Landstände sowie die Bürgerrechte der Zeit. Die Bearbeitung erfolgt anhand von Quellen, u.a. der Deutschen Bundesakte und der Bayerischen Verfassung von 1818.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Joachim Kummer prüfen besonders häufig Rechtsgeschichte (2×), Allgemeiner Teil (1×), Besonderer Teil (1×) und Unterlassen (1×).