Peter Rackow ist deutscher Jurist und war Leiter des Fachgebiets Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminalpolitik an der Deutschen Hochschule der Polizei. Nach seinem Jurastudium an der Universität Hannover und dem 1. Staatsexamen 1996 absolvierte er den Juristischen Vorbereitungsdienst. Ab 1999 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Juristischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen und promovierte dort 2001. 2007 habilitierte Rackow in Strafrecht, Europäischem Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsvergleichung.
Klausuren
1 KlausurDer begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
In dieser mittleren Semesterabschlussklausur werden strafrechtliche Probleme rund um Vermögensdelikte wie Raub, räuberische Erpressung und Betrug behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Wegnahme eines juristischen Kommentars unter Anwendung von Gewalt und der Erwerb von Betäubungsmitteln mittels Täuschung. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB ist zu prüfen, § 261 StGB ist ausgenommen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Peter Rackow prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).