StrafrechtJA 2008Fortgeschrittene
Herbe Täuschung
JA 2008, 504 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Marcus Bergmann
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JA
JA
2008 · 504
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2008, 504
Lösung
—
In dieser Übungsklausur wird das Verhalten der B im Supermarkt geschildert, die durch Täuschung bei der Bezahlung von Bier unterschiedliche Preise und Wechselgeld zu ihrem Vorteil genutzt sowie ein Fläschchen Magenbitter entwendet und konsumiert hat. Der Sachverhalt thematisiert Vermögensdelikte, insbesondere unter dem Blickwinkel des Betrugs und Diebstahls. Es ist zu prüfen, ob und wie B sich strafbar gemacht hat.
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Mord, § 211 StGB
Garantenstellung als besonderes persönliches Merkmal (§ 28 StGB)
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- Mord, § 211 StGBVerdeckungsmord durch Unterlassen
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- Mord, § 211 StGBVerdeckungsabsicht trotz bereits aufgedeckter Vortat?
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