Tobias Singelnstein ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt. Er wurde 1977 in Berlin geboren und zählt zu den führenden deutschen Kriminologen. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten gehören insbesondere Strafrecht sowie das Strafprozessrecht. In seiner Forschung setzt er sich unter anderem mit Polizeigewalt auseinander.
Klausuren
3 KlausurenExamensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam
Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.
* "Gasexplosion mit Folgen
Die Klausur behandelt bedingter Vorsatz, Abweichung vom Kausalverlauf, Mordmerkmale, Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium, antizipierter Rücktritt, Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern.
Parken und Tanken
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der A, die mehrfach Parkscheine fälscht und einen manipulierten Parkschein zum Zweck der Gebührenersparnis verwendet. Zusätzlich betankt A ihr Fahrzeug an einer Selbstbedienungstankstelle und entfernt sich sodann, ohne den fälligen Betrag zu bezahlen. Es werden Standardprobleme aus dem Bereich der Urkundendelikte sowie Betrugs- und Vermögensdelikte geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Tobias Singelnstein prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×), Unterlassen (1×) und Unterschlagung (§ 246 StGB) (1×).