StrafrechtJA 2009Fortgeschrittene
Parken und Tanken
JA 2009, 513 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland, Dr. Tobias Singelnstein, Matthias Simonis
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JA
JA
2009 · 513
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2009, 513
Lösung
—
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der A, die mehrfach Parkscheine fälscht und einen manipulierten Parkschein zum Zweck der Gebührenersparnis verwendet. Zusätzlich betankt A ihr Fahrzeug an einer Selbstbedienungstankstelle und entfernt sich sodann, ohne den fälligen Betrag zu bezahlen. Es werden Standardprobleme aus dem Bereich der Urkundendelikte sowie Betrugs- und Vermögensdelikte geprüft.
Schwerpunkte
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)
Weitere Klausuren zu Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.
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