StrafrechtJA 2013Fortgeschrittene
Die eigenmächtige Vollstreckung
JA 2013, 829 · Strafrecht für Fortgeschrittene
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2013 · 829
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2013, 829
Lösung
—
A gewährt B ein Darlehen, das B nicht zurückzahlt. Nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch nimmt A eigenmächtig ein Notebook sowie Bargeld von B an sich und nutzt beziehungsweise veräußert später das Notebook. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach den Tatbeständen des StGB, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und deren Konkurrenzen.
Schwerpunkte
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Mord, § 211 StGB
Weitere Klausuren zu Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)
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