Sebastian Braun (* 1971 in Berlin) ist ein deutscher Sportsoziologe und Hochschullehrer. Sein wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt in der Untersuchung gesellschaftlicher Aspekte des Sports. Braun ist für seine Forschungsarbeiten im Bereich der Sportsoziologie bekannt und engagiert sich in der Lehre an Hochschulen.
Klausuren
3 KlausurenDie manipulierte Spende
In dieser Klausur geht es um die Manipulation von medizinischen Daten durch einen Transplantationsmediziner, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Spenderleber vorzuziehen. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf den begünstigten Patienten als auch auf einen anderen, dadurch benachteiligten Patienten – der letztlich verstirbt – thematisiert. Die Klausur prüft verschiedene Aspekte des allgemeinen Strafrechts sowie Bezüge zum Medizinstrafrecht und zu Organtransplantationsvorgängen.
Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt
Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.
Ein schockierendes Leben
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sebastian Braun prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Abfangen von Daten, § 202b StGB (1×), Ausspähen von Daten, § 202a StGB (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB (1×), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).