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JurafuchsKlausuren
StrafrechtZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt

ZJS 2013, 188 · Strafrecht für Fortgeschrittene

Von Sebastian Braun

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Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2013, 188
Lösung
Enthalten

Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.

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