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JurafuchsKlausuren
StrafrechtZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fernweh

ZJS 2021, 531 · Strafrecht für Fortgeschrittene

Von Jennifer Hedel

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Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2021, 531
Lösung
Enthalten

A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.

Schwerpunkte

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