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JurafuchsKlausuren
StrafrechtZjS 2019Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?

ZJS 2019, 503 · Strafrecht für Schwerpunktbereich

Von Scarlett Jansen

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Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
ZJS 2019, 503
Lösung
Enthalten

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.

Schwerpunkte

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