Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“
ZJS 2018, 604 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Kai Cornelius, Dominik Birner
Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).
Schwerpunkte
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Betrug (§ 263 StGB)Betrug durch Verkauf von KI-generierten Büchern über Online-Plattformen
- Betrug (§ 263 StGB)Spätere Erstattung durch Dritte (zB Versicherung)
- Betrug (§ 263 StGB)Gesetzliche Rechte (Pfandrecht)
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