Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen
ZJS 2013, 606 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Georg Steinberg, Christoph Wolf, Carolin Langlitz
A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Täterschaft und TeilnahmeRücktritt von versuchter Anstiftung, Vollentsorgungsfall
- Täterschaft und TeilnahmeBeteiligung an Unterlassungsdelikt
- Täterschaft und TeilnahmeFehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter gutgläubig
- Täterschaft und TeilnahmeFehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
Weitere Klausuren zu Täterschaft und Teilnahme
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.