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Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Im Strafrecht AT werden die allgemeinen Voraussetzungen strafbaren Handelns geregelt: Kausalität (Äquivalenztheorie, § 13 StGB), objektive Zurechnung, subjektiver Tatbestand, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, Schuld, Täterschaft und Teilnahme (§§ 25–27 StGB), Versuch und Rücktritt (§§ 22–24 StGB), Unterlassen (§ 13 StGB) sowie Fahrlässigkeit. Examensklassiker sind Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme, Unterlassungsdelikte, Kausalitätsprobleme (Kumulative, Alternative, Überholende Kausalität), objektive Zurechnung und Rücktritt.

Zu diesem Thema haben wir 394 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers

Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2026, 542· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.

RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+13 weitere

Strafrecht Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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