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JurafuchsKlausuren
Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Im Strafrecht AT werden die allgemeinen Voraussetzungen strafbaren Handelns geregelt: Kausalität (Äquivalenztheorie, § 13 StGB), objektive Zurechnung, subjektiver Tatbestand, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, Schuld, Täterschaft und Teilnahme (§§ 25–27 StGB), Versuch und Rücktritt (§§ 22–24 StGB), Unterlassen (§ 13 StGB) sowie Fahrlässigkeit. Examensklassiker sind Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme, Unterlassungsdelikte, Kausalitätsprobleme (Kumulative, Alternative, Überholende Kausalität), objektive Zurechnung und Rücktritt.

Zu diesem Thema haben wir 410 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall betrifft einen Künstler, der durch sein Verhalten erhebliche Strafrechtsfragen auslöst. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum sowie prüfungsrelevante Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Kurz rasiert, lang diskutiert“

In dieser Übungsklausur müssen strafrechtliche Probleme rund um eine offenbar gewaltsam vorgenommene Rasur und die damit verbundenen Folgen gelöst werden. Der Fall diskutiert typische Abgrenzungen zwischen verschiedenen Körperverletzungsdelikten und fragt nach der Strafbarkeit der handelnden Personen.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere

Strafrecht Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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