StrafrechtJA 2011Fortgeschrittene
* "Ende eines Hundelebens
JA 2011, 672 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf
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JA
JA
2011 · 672
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2011, 672
Lösung
—
In dieser Strafrechtsklausur wird die Strafbarkeit des Jägers S im Zusammenhang mit dem Töten eines Hundes im Jagdrevier geprüft. Thematisiert werden insbesondere Rechtfertigungsgründe, Irrtümer über rechtfertigende Umstände, Schockschäden als Körperverletzung, sowie die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei der Tötung des Tieres. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt werden kann.
Schwerpunkte
RechtfertigungsgründeKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
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